22. Dezember 2009

Stipendiengeber

Fördertöpfe für die Ferne

Von Florian Vollmers




12. Oktober 2009 
Zahlreiche Förderprogramme von Stiftungen, Hochschulen und Verbänden, aber auch vom Staat und der Europäischen Union, greifen Studis mit Fernweh finanziell unter die Arme. Der F.A.Z.-Hochschulanzeiger hat die wichtigsten Stipendien zusammengestellt.

Auslands-Bafög:
staatliche Finanzspritze zur Absolvierung eines Auslandssemesters
Leistungen:
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Einkommen des Studierenden sowie nach dem Einkommen der Eltern. Das Auslands-Bafög deckt auch die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung sowie die Reisekosten in das jeweilige Gastland.
Voraussetzungen: Seit mindestens einem Jahr muss der Antragsteller an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein. Achtung: Auch wer das normale Bafög nicht erhält, kann trotzdem Auslands-Bafög beantragen.
Bewerbung: Anträge auf Förderung sind bei den jeweiligen Akademischen Auslandsämtern (AAA) mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsabschnittes einzureichen.
Tipp: Auch für ein Auslandspraktikum kann man Auslands-Bafög beantragen.
http://www.auslandsbafoeg.de

Erasmus:
EU-Programm zur Förderung der Mobilität von Studierenden (bis 2006 „Sokrates“) Leistungen:
Die Höhe der Zuwendung ergibt sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen der Partnerhochschulen, liegt aber in der Regel bei circa 100 Euro im Monat. Zudem werden die Studiengebühren an der ausländischen Hochschule erlassen und vorbereitende Sprachkurse angeboten. Hinzu kommen organisatorische Hilfen bei Einschreibung und Unterkunft. Voraussetzungen: Geförderte müssen mindestens das zweite Studienjahr begonnen haben. Eine zweite Erasmus-Förderung ist nicht möglich.
Bewerbung: Der Antrag ist spätestens neun Monate vor Antritt des Auslandssemesters beim Auslandsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs zu stellen. Es liegt im Ermessen der Fachkoordinatoren, die Selektion über fachspezifische Kenntnisse, Sprachkompetenz, Studienvorhaben, Landeskunde, persönliche Motivation usw. vorzunehmen.
Tipp: Bei mehrsemestrigen Auslandsaufenthalten sollte das Studienprogramm im Wintersemester begonnen werden, da die Lehrinhalte in der Regel aufbauend aufeinander abgestimmt sind und der Förderungszeitraum innerhalb eines akademischen Jahres liegen muss.
http://eu.daad.de/eu

DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst):
Stipendien für Semesteraufenthalte an Hochschulen im Ausland für Studierende aller Fachrichtungen
Leistungen:
Die Zuwendung besteht aus einer monatlichen Stipendienrate, die sich je nach Zielland unterscheidet. Zusätzlich werden die Studiengebühren maximal bis zur Hälfte des Betrages übernommen sowie ein Reisekostenzuschuss gewährt. Voraussetzungen: Bewerber müssen sich mindestens im zweiten Semester befinden. Es muss eine Absprache zwischen deutscher und ausländischer Hochschule getroffen sein.
Bewerbung: Es gelten verschiedene Bewerbungstermine je nach Programm und Zielgebiet. Diese sowie Bewerbungsunterlagen sind auf der Homepage des DAAD zu finden.
Tipp: Auf der Website des DAAD befindet sich unter dem gleichnamigen Suchbegriff eine hilfreiche „Stipendien-Datenbank“. Der DAAD vergibt auch spezielle Stipendien für ein Aufbaustudium MBA im Ausland.
http://www.daad.de

Fulbright-Kommission:
Stipendien für einen neunmonatigen Studienaufenthalt oder einen kombinierten Aufenthalt von einem Semester Studium mit anschließendem Praktikum in den USA Leistungen:
Es werden die Studiengebühren und Reisekosten übernommen. Auch der Mindestschutz von Kranken- und Unfallversicherung wird geleistet. Vom Einzelfall abhängig können Teile der Lebenshaltungskosten übernommen werden. Voraussetzungen: Man muss mindestens vier Semester an einer deutschen Hochschule studiert haben. Neben sehr guten Studienleistungen wird ein hohes Allgemeinwissen über Deutschland und die USA gewünscht.
Bewerbung: Die Auswahl findet über persönliche Vorstellungsgespräche bei der Fulbright-Kommission in Berlin statt.
Tipp: Keine Voraussetzung, aber ein Pluspunkt: Bewerber recherchieren geeignete Gasthochschulen in den USA selbst und begründen ihren gewünschten dortigen Aufenthalt.
http://www.fulbright.de

GFPS (Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa):
Stipendien für deutsche Studierende an polnischen und tschechischen Hochschulen
Leistungen:
Die Gebühren für die Einschreibung in den ausländischen Studiengang werden gezahlt, ebenso ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.000 polnischen Zloty bzw. 7.000 tschechischen Kronen.
Voraussetzungen: Einschreibung an einer deutschen Hochschule, Kenntnisse der jeweiligen Landessprache, gute bis sehr gute Studienleistungen
Bewerbung: Die Bewerbungsfristen sind der 31. März und der 30. September. Das Bewerbungsformular steht etwa zwei Monate vor Ende der Bewerbungsfrist auf der Website bereit.
Tipp: Wer Interesse an der Kultur des Gastlandes belegen kann, zum Beispiel durch gesellschaftliches Engagement, hat besonders gute Chancen.
http://www.gfps.org

Begabtenförderungswerke:
Auslandszuschläge für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr für bereits aufgenommene Stipendiaten
Leistungen:
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Bestimmungen des Bafög.
Voraussetzungen: Immatrikulation an einer deutschen Hochschule, hervorragende Studienleistungen, gesellschaftliches oder soziales Engagement, ein besonderes Persönlichkeitsprofil
Bewerbung: Je nach Begabtenförderungswerk gibt es spezifische Voraussetzungen für ein Stipendium sowie eigene Bewerbungsformalitäten.
Tipp: Auch finanzielle Zuwendungen für Praktika, Famulaturen oder Sprachkurse im Ausland können beantragt werden.
http://www.begabtenfoerderungswerke.de

Stiftungen:
Zahlreiche kleine und große Stiftungen in Deutschland vergeben Stipendien für Auslandsaufenthalte deutscher Studierender.
Leistungen:
In der Regel gibt es einen reinen finanziellen Zuschuss, der von der Stiftungsgröße und den Zugangsvoraussetzungen abhängt.
Voraussetzungen: Sie sind je nach Stiftung unterschiedlich und richten sich zum Beispiel nach dem gesellschaftlichen Engagement (Nordlicht-Stiftung) oder nach der Bedürftigkeit (Mercator-Stiftung).
Bewerbung: Je nach Stiftung gibt es unterschiedliche Verfahren.
Tipp: Es wird erwartet, dass Stipendiaten als Gegenleistung die Erfahrungen im Ausland in Berichten festhalten und diese den Stipendiengebern zur Verfügung stellen. http://www.stiftungsindex.de

Vereine und Verbände:
vergeben häufig finanzielle Zuwendungen für Auslandsaufenthalte von Studierenden Leistungen: unterscheiden sich stark nach Größe und Ausrichtung der jeweiligen Organisation.
Voraussetzungen: unterscheiden sich ebenfalls stark, richten sich jedoch in der Regel nach dem Zweck des jeweiligen Vereins. So fördert zum Beispiel das Deutsch-Australische Netzwerk DeAN Auslandsaufenthalte in Australien, und das Deutsche Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes unterstützt Theologiestudenten, die ein Auslandssemester absolvieren.
Bewerbung: Das Verfahren richtet sich nach dem Zweck des jeweiligen Vereins und findet in den meisten Fällen - besonders bei kleinen Verbänden - durch persönliche Auswahlgespräche statt.
Tipp: Für die Suche nach einem passenden Verein und Verband sollte man eine lange Recherchezeit einplanen, da viele Anbieter ihre Stipendienmöglichkeiten nur auf der eigenen Homepage oder auf Anfrage veröffentlichen.
Kontakt: Eine umfassende Stipendiendatenbank von Vereinen und Verbänden gibt es nicht. Eine Auswahl steht unter http://www.e-fellows.net/show/detail.php/5789

Partnerhochschulen:
Die meisten deutschen Hochschulen haben Austauschprogramme zur Förderung des internationalen Austauschs von Studierenden, die sie mit Partnerhochschulen im Ausland teilen.
Leistungen:
Die Förderhöhe hängt unter anderem vom Studiensemester sowie vom Studienfortschritt ab und beträgt pro Monat in der Regel einige hundert Euro. Voraussetzungen: Gefördert werden gut bis sehr gut qualifizierte Studierende mit einer besonderen Affinität zum jeweiligen Gastland oder zu einem Studiengang der Partnerhochschule.
Bewerbung:
Die Bewerbungen müssen jeweils im Frühjahr für das im Herbst beginnende Förderjahr eingehen. Ansprechpartner sind die Akademischen Auslandsämter (AAA) der einzelnen Hochschulen.
Tipp: Individuelle Einzellösungen können verhandelt werden, bei denen zum Beispiel die Entfernung der Partnerhochschule, die Lebenshaltungskosten im Gastland, ein mögliches Währungsgefälle sowie besondere Visa-Bedingungen eine Rolle spielen.
Kontakt: Ein komplettes Verzeichnis aller AAA-Adressen gibt es beim DAAD unter http://www.daad.de/deutschland/ wege-durchs-studium/einrichtungen/06098.de.html.

Bildungskredit:
Der 2001 eingeführte staatliche Bildungskredit kann auch für einen Aufenthalt im Ausland beantragt werden.
Leistungen:
Kreditvolumen von 1.000 bis 7.200 Euro mit günstigem Zinssatz, Auszahlung in bis zu 24 Monatsraten zu 100, 200 oder 300 Euro.
Voraussetzungen: In der Regel ist der Abschluss eines Grundstudiums mit Zwischenprüfung Voraussetzung. Der Bildungskredit wird nur bis Ende des zwölften Semesters und an Studierende bis 36 Jahren gezahlt. Er ist unabhängig vom eigenen und dem elterlichen Einkommen.
Bewerbung: Beim Bundesverwaltungsamt kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Tipp: Eine kostenfreie Kündigung des Bildungskredites ist jederzeit zum Monatsende möglich. http://www.bildungskredit.de

Studienkredite:
Die von Banken finanzierten Kredite für Studierende zu günstigen Zinssätzen gelten auch für Auslandsaufenthalte.
Leistungen:
Die Finanzierung von ein oder zwei Auslandssemestern ohne parallele Immatrikulation in Deutschland ist in den meisten Fällen möglich, häufig sogar mit der Möglichkeit zusätzlicher Auszahlungen. Die Finanzierung eines kompletten Auslandsstudiums ist hingegen nur bei wenigen Anbietern möglich, unter anderem bei CareerConcept, Deutsche Bildung, Deutsche Kreditbank und Dresdner Bank. Voraussetzungen: je nach Anbieter verschieden
Bewerbung: Einen Vergleich der unterschiedlichen Verfahren bietet das Centrum für Hochschulentwicklung unter http://www.che.de/downloads/CHE_ Studienkredit_Test_2009_AP120.pdf.
Tipp: Antragsteller sollten die spezifischen Auslandskriterien von Studienkrediten beachten: Wer zum Studieren ins Ausland will, muss bei einigen Anbietern höhere Zinsen zahlen. http://www.studienkredite.org

Auslandssemester: Mit welchen Kosten muss man rechnen?

Anreise: Ob man in Straßburg direkt hinter der deutsch-französischen Grenze studiert oder den Flieger besteigen muss, um die University of California zu besuchen: Reisekosten fallen beim Auslandsstudium in extrem unterschiedlicher Höhe an. Die meisten Stipendien und Förderprogramme berücksichtigen diesen Aspekt bei der Höhe ihrer Zuwendung.

Lebenshaltungskosten: Auch die Lebenshaltungskosten können je nach Gastland stark differieren und müssen bei der Finanzplanung mit einbezogen werden: So sind die Ausgaben in Ländern Ost- und Südeuropas in der Regel niedriger als in Deutschland. Dafür sind sie in Skandinavien entsprechend höher.

Unterkunft: WG-Zimmer, Studentenwohnheim oder eigenes Apartment? Bei der Wahl der Unterkunft helfen die Akademischen Auslandsämter. Auf Tauschportalen wie http://www.studenten-weg.de kann man seine eigene Bude für die Zeit des Auslandsaufenthaltes vermieten und so Kosten sparen.

Visa-Gebühren: Bei der Einreise in einige Länder fallen Visa-Gebühren an. So müssen zum Beispiel Studierende, die ein Auslandssemester in Indien verbringen möchten, derzeit rund 90 Euro zahlen.

Studiengebühren: In den meisten von deutschen Studierenden gewünschten Ländern sind die Studienkosten höher als in Deutschland. So werden in den USA beträchtliche Gebühren erhoben, die zwischen 10.000 und 30.000 Dollar pro Jahr liegen können. Viele Stipendien und Förderprogramme übernehmen diese Kosten. Dagegen gibt es zum Beispiel in Dänemark, Schweden, Griechenland und Portugal keine Studiengebühren.

Einschreibegebühren: Viele Auslandsstudierende wissen nicht, dass sie am Tag der Einschreibung an der Partnerhochschule Einschreibegebühren berappen müssen. In Frankreich zum Beispiel liegen sie derzeit bei rund 170 Euro. Auch dieser Posten wird von den meisten Förderprogrammen mitberücksichtigt.

Behördenkosten: Ob man sich die französische Aufenthaltsgenehmigung „Carte de Séjour“ holt oder den dänischen „Opholds-Bevis“: Deutsche Studierende im Ausland müssen sich in der Regel auch bei der örtlichen Ausländerstelle anmelden. Dort fallen dann meist geringe Bearbeitungskosten an.

Versicherungskosten: Bevor deutsche Studierende ins Ausland gehen, sollten sie unbedingt bei ihrer privaten Haftpflicht- und Krankenversicherung nachfragen, wie weit der Versicherungsschutz auch bei Auslandsaufenthalten gilt. Viele Anbieter haben auf Studierende zugeschnittene Zusatzpakete im Programm, die zum Beispiel einen weltweiten medizinischen Notfallservice beinhalten.

Text: Hochschulanzeiger Nr. 104, 2009, Seite 18