06. Mai 2008 Mehr als anderthalb Jahre nach dem Transrapid- Unglück im emsländischen Lathen durch das 23 Menschen ums Leben kamen hat am Dienstag vor dem Landgericht Osnabrück der Prozess gegen zwei leitende Mitarbeiter der Teststrecke begonnen. Die beiden 67 und 50 Jahre alten Männer müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Am 22. September 2006 war auf dem Versuchsgelände ein Transrapid mit 170 Kilomteren in der Stunde auf einen auf der Strecke vergessenen Werkstattwagen geprallt. Dreiundzwanzig Menschen starben, elf wurden zum Teil schwer verletzt.
Fahrdienstleiter verhandlungsunfähig
Nach Auffassung der Anklage haben es die beiden Betriebsleiter der Transrapid-Versuchsanlage versäumt, den Einsatz der bei Wartungsarbeiten notwendigen Fahrwegsperre verbindlich anzuordnen. Die entsprechende Vorschrift vom Hersteller des Sperrsystems sowie von seiten des TÜV als Aufsichtsinstanz hätten sie in das betriebsinterne Regelwerk übernehmen müssen.
Dieser Verstoss gegen ihre Sorgfaltspflicht sei mit ursächlich für den tragischen Unfall, sagte Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp. Der Hauptvorwurf richte sich allerdings gegen den am Unglückstag diensthabenden Fahrdienstleiter.
Angeklagte sind honorige Personen
Dieser habe die Fahrt freigegeben, obwohl sich ein 50 Tonnen schweres Sonderfahrzeug auf der Strecke befand. Das Verfahren gegen den Fahrdienstleiter war allerdings wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt worden.
Vor Beginn der Verhandlung hatte Feldkamp die Ansicht geäußert, dass die Schuld der beiden Angeklagten eher im unteren Rang anzusiedeln sein. Beide Männer seien honorige Personen, die stets um die Sicherheit der Anlage bemüht gewesen seien.
Überlebende und Angehörige kamen bewusst nicht
Die Hauptverhandlung im Saal 272 des Landgerichts begann am Morgen begleitet von einem Großaufgebot von Pressevertretern. Unterdessen blieb das Interesse anderer Prozessbeobachter deutlich hinter den vom Gericht zuvor geäußerten Erwartungen zurück. Die Angehörigen der Todesopfer sowie die Verletzten des Unglücks, deren Namen der Staatsanwalt in seiner Anklage vorlas, seien bewusst nicht nach Osnabrück gekommen, sagte einer der Anwälte der Opfer.
Es sei ohnehin schwer für seine Mandanten, das alles wieder durchzumachen. Zu einer ersten Unterbrechung des Prozesses führte am Morgen der Antrag von einem der Anwälte der Angeklagten. Dieser wollte durchsetzen, die Öffentlichkeit in Teilen der Verhandlung auszuschließen - unter anderem bei Fragen, die mögliche Betriebsgeheimnisse der Versuchsanlage betreffen. Die Strafkammer unter Leitung des Vorsitzenden Richters Dieter Temming lehnte den Antrag ab.
Text: dpa
Bildmaterial: AP, reuters
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