08. Mai 2003 Nach rund achtmonatiger Verhandlung hat das Landgericht Lüneburg am Donnerstag den Prozeß gegen drei Ingenieure wegen des Eisenbahnunglücks von Eschede gegen Zahlung einer Geldbuße von 10.000 Euro eingestellt. Diese Entscheidung verkündete der Vorsitzende Richter Michael Dölp am Abend in Hannover. Bei dem ICE-Unglück waren am 3. Juni 1998 insgesamt 101 Menschen ums Leben gekommen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten der Einstellung des Strafverfahrens zugestimmt. Die vom Gericht Ende April vorgeschlagene Beendigung des Prozesses gegen eine Geldauflage für die drei Angeklagte ist damit rechtskräftig. Die Opfer und Hinterbliebenen der Eisenbahnkatastrophe reagierten enttäuscht auf das Vorzeitige Aus des Verfahrens gegen die drei Ingenieure.
Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Hinterbliebenen, die als Nebenkläger in dem Prozeß auftraten, sehen die Einstellung als Kapitulation des Rechtsstaates. Ihre Versuche, die Entscheidung mit mehreren Befangenheitsanträgen zu verhindern, scheiterten am Donnerstag. Anwälte der Nebenkläger prüfen nun eine Verfassungsbeschwerde.
Gebot der Verhältnismäßigkeit
Staatsanwalt Heiner Dresselhaus begründete seine Zustimmung zur Verfahrenseinstellung mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Es gebe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei realistische Einschätzung darüber, wie lange die Beweisaufnahme mit zusätzlichen Untersuchungen fortgesetzt werden müsse, um zu einem abschließenden Urteil zu kommen. Der von der Strafkammer genannte Zeitraum von bis zu zwei Jahren sei eine optimistische Einschätzung, betonte der Staatsanwalt.
Zwar bestehe trotz der Einstellung weiterhin eine Verurteilungswahrscheinlichkeit, doch sei den drei Angeklagten nur eine minderschwere Schuld nachzuweisen. Dresselhaus räumte ein, daß viele Fragen durch die vorzeitige Beendigung des Prozesses nicht geklärt würden. Das ist zweifellos unbefriedigend, fügte er hinzu. Die drei angeklagten Ingenieure seien mit den jahrelangen Ermittlungen zum dem Zugunglück und dem öffentlichen Verfahren bereits stark belastet worden. Mit der Geldauflage von 10.000 Euro werde dem öffentlichen Strafinteresse zudem Genüge getan, sagte Dresselhaus.
Pyrrhussieg
Die Verteidigerin eines der Angeklagten, Rechtsanwältin Anne Wehnert, hatte bereits vor dem 53. Prozesstag ihre Zustimmung zur Verfahrenseinstellung signalisiert. Bei der Entscheidung handele es sich um einen Pyrrhussieg, betonte Wehnert, denn ihr Mandant sei ein Freispruchskandidat. In Anbetracht des Aufwands, den eine Fortführung des Verfahrens bis zu einem möglichen Freispruch bedeuten würde, habe sie dem vorzeitigen Aus jedoch schweren Herzens zugestimmt.
Opfer-Anwalt Rainer Geulen hatte die Verfahrenseinstellung abgelehnt. Diese belaste den rechtstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens schwerwiegend verletzen, sagte er im Vorfeld. Er kündigte an, gegen die bevorstehende Verfahrenseinstellung eine einstweilige Anordnung erwirken und vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Gleichzeitig kritisierte er die Verfahrensführung des Vorsitzenden Richters Michael Dölp. Der herrschaftsfreie Diskurs der Gutachter habe zu einer Paralyse des Verfahrens geführt.
Katastrophe am 3. Juni 1998
Am Donnerstagvormittag hatte das Gericht zunächst mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter als unzulässig und unbegründet abgelehnt. Seit Prozessbeginn vor acht Monaten hörte die Strafkammer insgesamt 93 Zeugen und 16 Sachverständige.
Vor Gericht mußten sich zwei Mitarbeiter des ehemaligen Eisenbahnzentralamtes in Minden sowie der Ingenieur des Radreifenherstellers Thyssen seit 28. August 2002 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Ihnen wurden mangelnde Kontrollen bei der Einführung der gummigefederten Radreifen für den ICE vorgeworfen. Durch den Bruch eines dieser Räder waren am 3. Juni 1998 der Intercity Express Wilhelm Conrad Röntgen in Eschede entgleist und an einer Brücke zerschellt. Dabei wurden 101 Menschen getötet und 105 zum Teil schwer verletzt.
Text: @cop
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb