Tui-Terror-Prozeß

Vom Terror in Djerba ein Leben lang gezeichnet

Von Siegfried Thielbeer, Hannover

Ort des Anschlags: Die Synagoge auf Djerba

Ort des Anschlags: Die Synagoge auf Djerba

01. September 2004 Von mehreren Bodyguards gesichert, treten die Eltern des jetzt fünfjährigen Adrian Esper und der Opferanwalt Andreas Schulz vor die Journalisten, die sich fast schon balgen, um ein Statement zu bekommen. Es ist ein wahrer "Medien-Zirkus". Routiniert läßt der Vater Michael Esper seine Vorwürfe gegen den Touristik-Konzern Tui abrollen, Er spricht von der herzlosen Kaltschnäuzigkeit des Unternehmens im Umgang mit den Opfern. Tui hätte die rechtliche und moralische Verpflichtung gehabt, rechtzeitig zu warnen. Zu einem außergerichtlichen Vergleich sei der Konzern nicht bereit gewesen. Die Eltern und die Anwälte strebten weiter Kommunikationsbereitschaft an, sagt Esper.

Es gehe nicht darum, den Pauschaltourismus kaputtzumachen. Michael Esper legt Wert darauf, daß er nicht als betroffener Vater auftritt, sondern als Geschäftsführer des Deutschen Opferschutzbundes redet. Die "menschlichen Fragen" der Journalisten, wie es dem kleinen Adrian denn jetzt gehe, gibt er an seine Frau weiter. Adrian, so bestätigt Andrea Esper, gehe es, wie es einem Kind geht, das Verbrennungen zweiten und dritten Grades erlitten habe, dessen Haut zu 45 Prozent verbrannt gewesen sei. Vierzig Operationen habe Adrian schon hinter sich. Aber jetzt sei er erst einmal froh, einen Tag ohne die Eltern verbringen zu können.

Hatte Tui Anhaltspunkte für eine Gefahr?

Ganz anders die Tonlage bei den Auftritten im Landgericht von Hannover. Adrian, das sei wohl unstrittig, sagt die Gerichtsvorsitzende Britta Knüllig-Dingeldey, sei gezeichnet fürs Leben und wohl auch ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. Hier gehe es aber um die Schmerzensgeldforderung über 100 000 Euro und die Forderung auf eine monatliche Rente und einen Betreuungsmehraufwand von 800 Euro sowie künftige Kosten. Die Frage sei, ob man dem Reiseveranstalter einen konkreten Schuldvorwurf machen könne oder ob dieser sich auf höhere Gewalt berufen könne. Konkret: Habe die Tui Anhaltspunkte für eine Gefahr gehabt, die sie den Reisenden vorenthalten hat?

Am 11. April 2002 hatten islamistische Terroristen einen mit Flüssiggas gefüllten Tankwagen vor der Synagoge La Ghriba auf Tunesiens Ferieninsel Djerba explodieren lassen. 21 Personen, unter ihnen vierzehn Deutsche, verloren ihr Leben. Tui stand angesichts der bald kommenden Forderungen der Familie Esper vor einem Dilemma. Wenn Reiseveranstalter künftig für unvorhersehbare Ereignisse finanziell verantwortlich gemacht werden können, könne dies das Ende von organisierten Reisen bedeuten. Jede Zahlung an die Familie wirke wie ein Schuldeingeständnis. Andererseits wisse man, daß man in einem Zivilprozeß gegen ein fünfjähriges Opfer emotional nur verlieren könne, sagte Bereichsvorstand Volker Böttcher vor dem Prozeß.

Kein "kleiner Laden an der Ecke"

Vor Gericht erinnerte der Tui-Anwalt Manfred Pesch daran, daß sich das Unternehmen rasch und umfassend um die Opfer gekümmert habe und etwa bei Vollwaisen Patenschaften für die weitere Betreuung und Ausbildung übernommen habe. Zudem hat die Bundesregierung für den schwerverletzten Adrian wie an andere Betroffene schon 250 000 Euro aus dem Fonds für Opfer von Terroranschlägen gezahlt, weitere 100 000 Euro bekam die Familie vom tunesischen Hoteliersverband.

In der mündlichen Verhandlung legten die Kläger der Tui-Tochter 1-2-Fly zur Last, vor dem Anschlag am 11. April 2002 auf der Ferieninsel Djerba nicht auf Terrorgefahren in Tunesien hingewiesen zu haben. Es habe eine Vielzahl von Indizien gegeben. So habe es in den ersten Apriltagen Demonstrationen gegeben, bei denen Touristenbusse mit Steinen beworfen worden seien. Am 4. April sei die Synagoge geschlossen worden. Es habe eine "Sicherheitskonferenz" gegeben. Die Veranstalter hätten eine besondere Obhutspflicht, und dazu gehöre auch eine Hinweispflicht. Dies gelte besonders, da Tui kein "kleiner Laden an der Ecke" sei, sondern als eines der größten Unternehmen der Branche über die Lage in einem Land "oft besser informiert ist als das Auswärtige Amt". Was hätte eine Familie aus Bergkamen über die Terrorgefahren schon wissen können? In den Hinweisen des Auswärtigen Amtes hätte nicht viel über Tunesien gestanden.

Grundsätzliche juristische Klärung für Reiseveranstalter wichtig

Demgegenüber hob Tui-Anwalt Pesch hervor, es habe vor dem Anschlag in Tunesien "keine Unruhen" gegeben. Auch Ausflüge zur Synagoge La Ghriba habe es bis zu dem Anschlag immer wieder gegeben. In der Zeit vom 1. bis 14. April 2002 habe man insgesamt 72 Busausflüge organisiert mit 2000 Teilnehmern. Tui habe 700 tunesische Mitarbeiter im Land. Auch von denen habe es keine Informationen über eine Gefährdung gegeben. Daß eine einzige Demonstration in einem anderen Landesteil mit Steinwürfen aus dem Ruder gelaufen sei, hätte kein Grund für eine Warnung sein können. Man habe sich überdies auf Informationen des Auswärtigen Amtes verlassen, das noch am Tag vor dem Anschlag mit Blick auf Djerba nur vor Taschendieben gewarnt habe.

Tui verweist auch darauf, daß die Behauptung, die Synagoge sei am 4. April geschlossen worden, eindeutig falsch sei. An dem Tag hätte Tui mit drei Bussen die Synagoge besucht, ebenso wie andere Veranstalter. Eine "Sicherheitskonferenz" habe es nie gegeben. Vor der Gerichtsverhandlung hatten sich die Familie Esper und der Reisekonzern nicht einigen können. Das einzige Vergleichsgespräch war von Vater Esper ergebnislos abgebrochen worden, weil Tui mit ihm nur als Vater, aber nicht als Sprecher des Opferbundes verhandeln wollte. Nun wollen sich beide Seiten vielleicht noch einmal außerhalb des Gerichtssaals unterhalten. Er wolle keinen Vergleich, sagt Anwalt Pesch, aber er wolle ihn auch nicht ausschließen. Ein Vergleich bedeute nicht ein Schuldeingeständnis, sondern sei als humanitäre Geste denkbar. Allerdings sei eine grundsätzliche juristische Klärung für alle Reiseveranstalter in Deutschland wichtig.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.09.2004, Nr. 204 / Seite 9
Bildmaterial: AP

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Bleiben Sie pausenlos informiert. Mit den RSS-Services von FAZ.NET behalten Sie alle Nachrichten stets im Blick. Alle Informationen unter www.faz.net/rss-service

FAZ.NET-RSS-Services
Keine Schlagzeile verpassen. Mit FAZ.NET immer und individuell auf dem Laufenden.
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche