
Sondergerichtsbarkeiten hatten wir früher für die Studenten, über die anstelle der allgemeinen Gerichte die Universitäten selbst zu Gericht saßen, wenn sie sich vorbeibenommen haben, für das Militär in der Gestalt der Militärgerichtsbarkeit, für Priester in der Form der krichlichen Jurisdiktion, des Adels in der Version der Ehrengerichte. Aber das gehört in vergangene Zeiten. Heute haben sich Kriminelle ohne Ausnahme vor den staatlichen Gerichten zu verantworten, und Doper sind nun einmal Kriminelle. Ihre Schandtaten dürfen nicht von Sportskameraden-Gerichten mit dem Mantel der verständnisvollen Großzügigkeit zugedeckt werden. Es darf auch nicht zum Volksrichtertum der Sportjustiz kommen, wie es der DFB im Falle Hölzer gerne sähe. Der DFB vergißt: Deutschland ist zwar ein Bundesstaat, aber Gott sei Dank kein Fußballbundesstaat.