Aus der Lopie aufs Revier: Martin Tauber

Kommentar

In Italien tut sich was

Die Österreicher Martin Tauber und Michael Botwinow sind beim Skilanglauf-Weltcup in Cogne nach dem Zieleinlauf zum Verhör abgeführt worden. Jetzt ist klar, warum Thomas Bach solche Verhältnisse in Deutschland nicht wünscht. Ein Kommentar von Anno Hecker.

Lesermeinungen zum Beitrag

14. Dezember 2006 10:07

Sondergerichte der Sportverbände?

Dorothee Mußgnug (DorotheeMussgnug)

Sondergerichtsbarkeiten hatten wir früher für die Studenten, über die anstelle der allgemeinen Gerichte die Universitäten selbst zu Gericht saßen, wenn sie sich vorbeibenommen haben, für das Militär in der Gestalt der Militärgerichtsbarkeit, für Priester in der Form der krichlichen Jurisdiktion, des Adels in der Version der Ehrengerichte. Aber das gehört in vergangene Zeiten. Heute haben sich Kriminelle ohne Ausnahme vor den staatlichen Gerichten zu verantworten, und Doper sind nun einmal Kriminelle. Ihre Schandtaten dürfen nicht von Sportskameraden-Gerichten mit dem Mantel der verständnisvollen Großzügigkeit zugedeckt werden. Es darf auch nicht zum Volksrichtertum der Sportjustiz kommen, wie es der DFB im Falle Hölzer gerne sähe. Der DFB vergißt: Deutschland ist zwar ein Bundesstaat, aber Gott sei Dank kein Fußballbundesstaat.

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