Hessen

CDU für Kopftuchverbot in Schulen und Amtsstuben

10. Februar 2004 Für die hessische CDU ist das islamische Kopftuch eine politische Demonstration und ein Symbol der Unterdrückung und der Unfreiheit. Es hat nach Ansicht der Landesregierung und der sie tragenden Partei in den Amtsstuben und den Schulen des Landes nichts zu suchen. Daher wird das CDU-regierte Hessen als erstes Bundesland nicht nur Lehrerinnen, sondern allen Beamtinnen das Tragen dieser Kopftücher verbieten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, der über die Regelung etwa in Baden-Württemberg hinausgeht, stellte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Franz Josef Jung, am Dienstag in Wiesbaden vor.

Aus Sicht der CDU ist ein solcher Gesetzentwurf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im September 2003 notwendig geworden. Nach diesem Urteil dürfen die Länder muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verbieten.

Hessen braucht nach den Worten Jungs ein solches Gesetz, denn es sei "nicht akzeptabel, daß Kruzifixe untersagt werden, das Tragen von islamischen Kopftüchern aber erlaubt sein soll". Dies sei "in einem christlich und humanistisch geprägten Land weder nachvollziehbar noch vermittelbar". Als "Symbol der Unterdrückung und Unfreiheit" steht das islamische Kopftuch nach der Überzeugung der CDU im eindeutigen Widerspruch zu den elementaren Grundwerten der Landesverfassung. Jung sprach von einem "aggressiven Symbol", das auch den Bemühungen um Integration schade.

Um eine gesetzliche Handhabe gegen das Tragen dieser Kopftücher in Amtsstuben und Schulen zu haben, sollen das Beamtengesetz und das Schulgesetz geändert werden. In diesen Gesetzen wird künftig von Lehrern und Beamten verlangt, daß sie sich im Dienst "politisch, weltanschaulich und religiös neutral" zu verhalten haben. Insbesondere "dürfen sie Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale nicht tragen oder verwenden, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen und weltanschaulichen Frieden zu gefährden". Bei der Entscheidung hierüber sei der "christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen". Mit diesem Zusatz will die CDU verhindern, daß von dem Verbot auch christliche Symbole erfaßt werden.

Diese Einschränkung halten die Grünen für einen "eindeutigen Verfassungsbruch". Nach ihrer Ansicht besagt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "glasklar", daß nur ein Verbot aller religiösen Symbole möglich sei. Die Grünen-Partei wirft der CDU vor, daß es ihr "nicht um Problemlösung, sondern um Spaltung der Gesellschaft" gehe.

Die CDU verweist dagegen darauf, daß sich bei einer Internet-Umfrage des Kultusministeriums Ende des vergangenen Jahres fast 98 Prozent für ein Kopftuch-Verbot ausgesprochen hätten. Außerdem hätten bei einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach deutlich über 50 Prozent der Befragten die Auffassung vertreten, daß das islamische Kopftuch in erster Linie ein politisches Symbol für die Unterdrückung der Frau und deshalb mit der westlichen Wertegemeinschaft unvereinbar sei.

Die FDP teilt zwar die Auffassung der Union, daß die islamischen Kopftücher nicht in Amtsstuben und Schulen gehörten, doch kritisieren die Liberalen, daß nicht die Regierung das Gesetz einbringe und damit eine sorgfältige und ausführliche Erörterung des Vorhabens in Anhörungen vermieden werde. Die SPD will sich vor einer Stellungnahme erst intensiver mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Ihr hat die CDU, wie aus deren Fraktion verlautete, mit dem Hinweis auf die "humanistisch geprägte abendländische Tradition" eine Brücke zur Zustimmung gebaut. (ptn.)

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