27. Juli 2003 Mit dem für Montag erwarteten Urteil gegen Magnus Gäfgen, den mutmaßlichen Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, ist für die Frankfurter Justiz das erschütternde Kapitel noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, wie die Vorwürfe gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, zu bewerten sind, steht weiterhin aus. Daschner wird zur Last gelegt, er habe dem Beschuldigten Magnus Gäfgen während des Verhörs mit "Folter" drohen lassen.
Am Wochenende heizte Gäfgens Verteidiger Ulrich Endres die Diskussion zusätzlich an: In der Zeitschrift "Focus" kündigte er an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, falls das Gericht am Montag entgegen seinem Plädoyer darauf erkenne, sein Mandant habe eine besonders schwere Schuld auf sich geladen. Endres will dann von den Richtern in Karlsruhe festgestellt wissen, das Verhör am 1.Oktober im Polizeipräsidium bedeute einen so erheblichen Verfahrensfehler, daß seinem Mandanten wenigstens die Chance eröffnet werden müsse, nach 15 Jahren auf Bewährung frei zu kommen. Würde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, verbietet das Gesetz eine Haftentlassung schon nach dieser Frist. Endres hält es sogar für denkbar, daß Gäfgen in drei Jahren frei sei und sogar Anspruch auf eine Haftentschädigung besitze, falls das Bundesverfassungsgericht in der Drohung mit "Folter" ein sogenanntes absolutes Verfahrenshindernis sehe.
Unabhängig von diesen Weiterungen werden die Ermittlungen gegen Daschner voraussichtlich erst im Spätsommer beendet sein. Ob sie in eine Anklageschrift gegen den Polizeiführer und den verhörenden Kriminalbeamten münden wird, in einen Strafbefehl oder in eine Einstellungsverfügung - alles das gehöre derzeit ins Reich der Spekulation, sagt Rainer Schilling. Der Oberstaatsanwalt ist nicht nur Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, sondern in diesem heiklen Fall auch der zuständige Abteilungsleiter. Ihm hatte Daschner am Nachmittag des 1.Oktober vergangenen Jahres, am Rande der Pressekonferenz, auf der mitgeteilt wurde, daß Jakob tot sei, eröffnet, welche Anweisungen er am Morgen Kriminalbeamten im Polizeipräsidium erteilt hatte: Gäfgen sei damit zu drohen, ihm würden Schmerzen zugefügt, wenn er nicht sage, wo er das entführte Kind versteckt halte, lautete sinngemäß die Order. Ein Arzt sollte für den Fall, daß tatsächlich Gewalt angewendet werden müsse, überwachen, wie weit man gehen könne. Gäfgen, offenbar beeindruckt, sagte wenig später, Jakob sei tot und nannte einen Weiher, wo der Leichnam zu finden sei.
Daschner hielt noch am selben Tag seine Anweisung in einem Aktenvermerk fest, auch um zu dokumentieren, daß er dazu stehe und sich im Recht fühle, erläuterte er später. Nur in der Drohung habe er noch eine Chance gesehen, das Leben Jakobs zu retten. Die Meinung, bei Abwägung der Rechtsgüter habe er nach Polizeirecht keine andere Entscheidung treffen können, vertrat Daschner später noch in einer Reihe von Interviews. Die Reaktionen fielen sehr kontrovers aus, in der Bevölkerung erhielt er laut Umfragen überwiegend Zustimmung für seine Haltung.
Innenminister Volker Bouffier (CDU), der sich über den eigenmächtigen Schritt Daschners in die Öffentlichkeit sehr geärgert hatte, hat dennoch und trotz der von Menschenrechtsorganisationen erhobenen Forderungen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten nicht suspendiert. Dabei bleibe es auch bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens, sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer auf Anfrage. Das gegen Daschner eingeleitete Disziplinarverfahren ruhe "wie üblich" bis dahin. Daschner versehe seine Aufgaben weiterhin in vollem Umfang, seine Kompetenzen seien nicht eingeschränkt worden. Ob es freilich dabei bleiben kann, sollte Daschner angeklagt werden, will man im Ministerium nicht beantworten. Soviel ist allerdings klar: Ein anstehender Strafprozeß gegen einen Mann in dieser herausgehobenen Position hätte eine andere Qualität als ein offenes Ermittlungsverfahren.
Erwägungen, wie der Dienstherr je nach Ausgang des Ermittlungsverfahrens zu reagieren habe, und ob Daschner womöglich sein Amt verliere, spielen laut Schilling bei der strafrechtlichen Beurteilung keine Rolle. Das Resultat sei derzeit vielmehr deswegen noch ungewiß, weil nicht alle Zeugen vernommen seien. Ein Kriminalbeamter zum Beispiel, der in jenen dramatischen Minuten in Daschners Büro, als bei den Polizisten die Sorge wuchs, Jakob von Metzler bleibe nur noch wenig Zeit zum Überleben, mit beratschlagte, kümmert sich derzeit auf dem Balkan um den Aufbau der Sicherheitsorgane und war daher noch nicht zu erreichen. Es fehlt vor allem noch Magnus Gäfgens Schilderung, was in dem Verhörraum passierte. Bisher hat lediglich sein Anwalt Ulrich Endres Aussagen seines Mandanten wiedergegeben, wonach er mit noch weitaus drastischeren Drohungen als den bisher von Daschner eingeräumten unter Druck gesetzt worden sei.
Eine Vernehmung Gäfgens als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft steht indes noch aus; man wollte zunächst das Urteil im Mordfall von Metzler abwarten. Schließlich wird Daschners Anwalt Eckart Hild Akteneinsicht bekommen, und der Beschuldigte muß die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Am Ende müsse schließlich auch noch alles rechtlich bewertet werden, sagt Oberstaatsanwalt Schilling. Noch immer kreist dem Vernehmen nach die Diskussion darum, ob Daschner, wie er vortrug, tatsächlich eine rechtfertigende Nothilfelage, einen entschuldigenden Notstand oder zumindest einen strafrechtlich relevanten Irrtum geltend machen kann. Auf dem schmalen Grat zwischen Straf- und Polizeirecht sind die Meinungen in der Rechtswissenschaft in dieser - bisher vor allem theoretisch ausgetragenen - Frage gespalten.
Daneben kann der rechtspolitische Aspekt nicht außen vor bleiben: Selbst wenn die Ermittler zu dem Ergebnis kämen, die Schuld Daschners sei gering und es könne mit einer Geldzahlung sein Bewenden haben, bleibt das Kriterium des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung. Angesichts der tiefgreifenden Debatte über "Folter in Deutschland", die der Fall Daschner ausgelöst hatte und die den grausigen Mord sogar zeitweise zu verdrängen schien, wäre es in der öffentlichen Wahrnehmung ein riskantes Unterfangen, das Verfahren ohne einen Prozeß zu beenden. HELMUT SCHWAN
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