Fall Daschner

Einiges deutet auf eine Anklage hin

07. November 2003 Die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zum Fall des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner, gegen den ein Anfangsverdacht der Aussageerpressung besteht, sind nach mehr als einem Jahr, das seit Bekanntwerden der möglichen schweren Straftat vergangen ist, dem Verteidiger des Beschuldigten zugeleitet worden. Rechtsanwalt Eckart Hild hat nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Rainer Schilling, dem Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, eine Stellungnahme bis Mitte dieses Monats zugesagt. Hild äußert sich zu seiner Bewertung der Akten derzeit nicht, die Staatanwaltschaft erklärt, derzeit sei ihrerseits nichts darzulegen, insbesondere nicht, zu welchem Ergebnissen die Ermittlungen und zahlreichen Zeugenvernehmungen geführt haben könnten. Schilling wies darauf hin, daß sich die Behörde vor der Aufgabe sehe, in einem nur auf den ersten Blick einfachen Verfahren zu einer allen denkbaren juristischen Überprüfungen standhaltenden Abschlußverfügung zu gelangen. Der Oberstaatsanwalt widersprach damit indirekt dem Frankfurter Strafverteidiger Rechtsanwalt Ulrich Endres, der mehrfach erklärt hatte, der Fall Daschner liege völlig eindeutig, und die Dauer der Ermittlungen sei auf saubere Weise nicht erklärbar.

Der Vorgang ist mit seinen Eigentümlichkeiten in der Polizei- und Justizgeschichte der Bundesrepublik einzigartig. Daschner hat als hoher Polizeibeamter, der mit den Ermittlungen gegen den, der Entführung des Schülers Jakob von Metzler verdächtigten Magnus Gäfgen nicht direkt befaßt war, den Beschuldigten bedrohen lassen. Ein Kriminalbeamter kündigte Gäfgen im Auftrag des Polizeivizepräsidenten detailliert das Zufügen äußerster Schmerzen an, wenn er nicht preisgebe, wohin Jakob von Metzler gebracht worden sei. Die Drohung wurde nicht umgesetzt, Gäfgen - inzwischen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt - gab an jenem Morgen die Auskunft.

Daschner hat noch am selben Tag, dem 1. Oktober 2002, seine Anordnung gegenüber Oberstaatsanwalt Schilling offenbart und, wie er sagt, ebenfalls schon am 1. Oktober einen Aktenvermerk geschrieben. Das zweiseitige Papier übergab er am 15.Januar 2003 der Staatsanwaltschaft, die inzwischen das Ermittlungsverfahren eröffnet hatte. Die Zeit, die zwischen Anfang Oktober und Mitte Januar ohne Ermittlungshandlungen verging, wird von der Staatsanwaltschaft dem als unglücklich bezeichneten Umstand zugeschrieben, daß entweder der Zeuge Oberstaatsanwalt Schilling oder Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Harth oder der ermittelnde Staatsanwalt Wilhelm Möllers an einer gemeinsamen Besprechung gehindert waren.

Das Verfahren gegen Daschner wird nach Ansicht von Juristen, die mit dem Fall nicht befaßt sind, und nach Informationen dieser Zeitung zu einer Anklage führen müssen. Die Einstellung wegen Verbotsirrtums komme ebensowenig in Betracht wie gegen Zahlung einer Geldbuße. Die Eindeutigkeit, mit der sich der beschuldigte Daschner gegenüber der Staatsanwaltschaft und in Interviews geäußert und zu seinem Verhalten bekannt habe, lasse auch einen Strafbefehl als unwahrscheinlich erscheinen: Daschner, der sich im Recht sieht, würde ihn wohl nicht akzeptieren.

Abzuwarten bleibt nach dieser Einschätzung zunächst, ob sich Daschner wegen des Verdachts der Aussageerpressung oder nach den möglichen Maßgaben des Ermittlungsergebnisses wegen Nötigung im besonders schweren Fall - als Straftat eines Amtsträgers - vor Gericht wird verantworten müssen. Die Strafandrohung für Aussageerpressung reicht von einem bis zehn Jahren, für Nötigung im besonders schweren Fall von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Sollte die Anklage auf Nötigung lauten und vom Gericht zugelassen werden, wäre gleichwohl, je nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme, eine Verurteilung wegen Aussageerpressung möglich. (tk.)



 
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