Prozeß

Daschner rechtfertigt Drohung gegen Gäfgen als "absolute Ausnahme"

06. Dezember 2004 Im Prozeß gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und einen Kriminalhauptkommissar ist am Montag vor der 27.Großen Strafkammer des Landgerichts die Beweisaufnahme geschlossen worden. Daschner, dem die Staatsanwaltschaft Verleitung eines Untergebenen zur schweren Nötigung zur Last legt, nahm dies zum Anlaß, nochmals knapp zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Er legte dar, daß er die Anwendung "unmittelbaren Zwangs" gegenüber dem am 1.Oktober festgenommenen Verdächtigen Magnus Gäfgen für gerechtfertigt gehalten habe und weiterhin halte. Ziel einer solchen Maßnahme, die Daschner als "Ultima ratio" und "absolute Ausnahme" bezeichnete, sei einzig und allein gewesen, das Leben des entführten Kindes Jakob von Metzler zu retten. Er habe keinerlei Zweifel an der rechtlichen Korrektheit seiner Drohung. Der Angeklagte bezog sich auf zwei ihm bekannte angebliche Parallelfälle aus Nordrhein-Westfalen und hob hervor, dort habe auch die Staatsanwaltschaft gebilligt, daß einem Verdächtigen Schmerzen zugefügt würden. Ein in eine Kiste gesperrtes Entführungsopfer sei auf diese Weise gerettet worden.

Der vorläufig ins Landespolizeipräsidium versetzte Frankfurter Führungsbeamte sagte, er und seine Familie hätten in den 22 Monaten seit Bekanntwerden der Affäre "irreparable Gesundheitsschäden" erlitten. Getroffen hätten ihn auch die Versetzung und das noch offene Disziplinarverfahren. Der 61 Jahre alte Polizeibeamte leitete von 1997 an die Frankfurter Kriminalpolizei, hat nach eigener Darstellung reiche Erfahrung mit "Sonderlagen" und ist seit 2001 Polizeivizepräsident.

Kriminalhauptkommissar OrtwinE. schilderte kurz seinen Werdegang bei der Polizei, bei der er zuletzt als stellvertretender Kommissariatsleiter im Frankfurter Dezernat K12 für die Aufklärung von Erpressungen und Entführungen zuständig war. Der 51Jahre alte Beamte hatte in einer Prozeßerklärung zu Beginn der Hauptverhandlung gesagt, er habe die von seinem Vorgesetzten Daschner angeordnete Drohung mit Schmerzen nur in sehr allgemeiner Form weitergegeben und Gäfgen erklärt, "die Einsatzleitung" habe derartiges "angedacht". Die Information, daß Jakob von Metzler bei Birstein zu finden sei, habe er dadurch erlangt, daß er dem Verdächtigten eindringlich ins Gewissen geredet und ihm die Qualen des Kindes verdeutlicht habe. Unter anderem habe er von den angstvollen Augen des Jungen gesprochen.

Während des Prozesses haben mehrere leitende Kriminalbeamte erklärt, sie hätten Daschners Anweisung widersprochen oder sie nicht befolgt. Der Polizeipsychiater erklärte, er habe von der Gewaltdrohung abgeraten, weil sie möglicherweise nur neue Lügen hervorbringe, und statt dessen den Plan unterstützt, die Schwester des entführten Kindes dem Verdächtigen gegenüberzustellen. Die mit Daschners Entscheidung konfrontierten Polizeiführer haben nach eigener Darstellung auf das strafprozessuale und polzeirechtliche Verbot abgehoben, Aussagen unter Gewaltanwendung oder Drohung zu erreichen, und wollen auf das Verwertungsverbot für derart erlangte Ausssagen hingewiesen haben.

Der nach dem Vizepräsidenten höchste Polizeiführer, Abteilungsdirektor Wolfram Ritter, hatte als Zeuge deutlich gemacht, er hätte vermutlich aus Gewissensgründen ebenfalls Gewalt angewendet, sei aber durch Daschner vor der schweren Entscheidung, tatsächlich zu drohen oder Schmerzen zufügen zu lassen, bewahrt worden. Daschners Vorgesetzter, Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, war zur Zeit der Entführung Jakob von Metzlers in Urlaub und erst am 1.Oktober wieder im Dienst. Als er gegen 9 Uhr das Polizeipräsidium betrat, hatte Gäfgen die möglicherweise illegal erlangte Ausssage bereits gemacht.

Am Donnerstag hält Staatsanwalt Wilhelm Möllers sein Plädoyer. Eine Woche später haben die Verteidiger Eckart Hild und Lutz Simon das Wort. Das Gericht unter Vorsitz von Bärbel Stock will das Urteil am 20.Dezember verkünden. (tk.)



 

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