Kommentar

Das Urteil von München

Von Berthold Kohler

09. Juli 2008 Der Fall der sogenannten U-Bahn-Schläger von München, die gestern wegen versuchten Mordes verurteilt wurden, hat selbst die abgebrühte deutsche Öffentlichkeit lange erregt - wegen der Brutalität der Täter, die von einer Überwachungskamera in allen Einzelheiten festgehalten worden ist, und der Mutation dieses Verbrechens zum Politikum. Als der hessische Ministerpräsident Koch im Wahlkampf den Überfall aufgriff, rutschte die Tat selbst immer mehr in den Hintergrund.

Der Täter, dem fortan die größte Empörung vieler galt, hieß plötzlich Koch. Der habe die Ausländer- und Jugendkriminalität für billige Zwecke „instrumentalisiert“, hieß es. Das schlechte Wahlergebnis, das er bekam, gilt in der Politik als mahnendes Beispiel dafür, dass man auf diesem Feld eigentlich nur verlieren kann. Auch in der Union wird es seither sehr ruhig, wenn einem Unachtsamen das Wort Ausländerkriminalität herausrutscht.

Heranwachsen eines Gewaltpotentials

Im Prozess am Münchner Landgericht kam freilich nicht nur heraus, wie grotesk verdreht der seinerzeit zu lesende Einwurf war, das Opfer habe die Täter mit seinem Hinweis auf das Rauchverbot vielleicht provoziert. In diesem Fall gehen auch die üblichen Klagen, es gebe zu wenig vorbeugende Hilfe für Jugendliche auf dem Weg in die Schwerstkriminalität, ins Leere. Beide Täter hatten schon die Fülle der sozialpädagogischen Fürsorge des Staates bis hin zu den Jugendgerichten kennengelernt, bevor sie dem Rentner in der U-Bahn den Schädel eintraten.

Jetzt, da ein Richter die Verwerflichkeit der Tat festgestellt hat, können auch Politiker wieder gefahrlos empört sein. Doch ziehen sie auch die richtigen Schlüsse aus diesem und anderen Verbrechen, die das von der Linken gepflegte Bild von den ausländerfeindlichen Deutschen, die ihre Mitbürger „mit Migrationshintergrund“ schikanieren, glatt auf den Kopf stellen?

In diesem Land ist nicht nur, aber vor allem unter jungen Ausländern ein Gewaltpotential herangewachsen, das auch mit noch so viel Sozialtherapie nicht mehr zu beherrschen ist. Deutschland steht jenen offen, die sich integrieren wollen. Doch ist es auch die Pflicht des Staates, sein Gewaltmonopol zu wahren und die Bürger vor Übergriffen anderer zu schützen. Das muss jedem in diesem Lande verdeutlicht werden, sei er Deutscher oder Ausländer. Das Urteil von München ist dazu geeignet.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, ddp, dpa

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