09. Juni 2008 Es gibt kaum etwas Schöneres, als mehrere unangenehme Tätigkeiten auf einmal zu erledigen: Wenn man nach einem Autounfall in der Werkstatt gleich ein paar Tipps für die Schadensregulierung mit der Versicherung erhält, hat man das Schlimmste bereits hinter sich. Hilfreich ist es auch, wenn schon der Architekt beim Umbau des Dachgeschosses über die rechtlichen Folgen von Baumängeln Auskunft geben kann. Bisher war dafür der Gang zum Rechtsanwalt notwendig. Das bedeutete meist eine umständliche Suche nach einem Experten auf dem gewünschten Fachgebiet, Terminschwierigkeiten und nicht zuletzt die Sorge vor einer völlig überhöhten Rechnung.
Am 1. Juli beginnt in diesen Fragen nun eine neue Zeitrechnung: Das seit sechs Jahren hart umkämpfte Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wird das weitgehende Rechtsberatungsmonopol der Anwaltschaft, das noch aus dem Jahr 1935 stammt, zumindest in engbegrenzten Bereichen knacken. Damit dürfen künftig auch andere Dienstleister ohne juristische Examina Rechtsrat erteilen, wenn dies eine Nebenleistung ist und zu ihrem jeweiligen Tätigkeitsbild gehört.
Unentgeltliche Rechtsberatung weitgehend freigegeben
So können Architekten künftig ihren Auftraggebern Auskünfte über Fragen des Baurechts oder der Sachmängelhaftung geben. Banken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten die Erlaubnis, Testamentsvollstreckung, Nachfolge- oder Fördermittelberatung zu betreiben. Allerdings darf der Rechtsrat weiterhin nicht im Mittelpunkt des jeweiligen Leistungsangebots stehen.
Für die unentgeltliche Rechtsberatung sind die Änderungen sogar noch einschneidender. Sie wird weitgehend freigegeben. Damit setzen Bundesregierung und Parlament um, was in mehreren Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof durchsetzen mussten.
Daran hatte insbesondere der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Braunschweig Helmut Kramer erheblichen Anteil. Vor rund vier Jahren kippten die Karlsruher Verfassungsrichter zwei frühere Urteile gegen ihn. Kramer war auf seine Selbstanzeige hin wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz verurteilt worden, weil er mehrfach kostenlos Bürger beraten und vor Gericht vertreten hatte. Überdies soll die Öffnung die altruistische, karitative Rechtsberatung“ begünstigen. Derzeit dürfen nur berufsständische Vereinigungen und ähnliche Einrichtungen – etwa Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, der Immobilieneignerverband Haus & Grund oder Mietervereine – ihren Mitgliedern juristische Informationen geben. Künftig dürfen dies jegliche Organisationen, auch etwa die Automobilclubs. Bedingung ist allerdings, dass sie dafür speziell geschulte Mitarbeiter von Volljuristen überwachen lassen, sofern diese nicht selbst die Beratung übernehmen.
Noch mehr Konkurrenz
Das neue RDG wird die Konkurrenz auf den mit knapp 150.000 zugelassenen Anwälten ohnehin schon gesättigten Rechtsberatungsmarkt weiter verstärken – zumindest was die vielen Einzelkanzleien angeht, die noch immer den Berufsstand prägen. Die großen Wirtschaftskanzleien, die meist mehrere hundert Anwälte in Deutschland beschäftigen, bleiben dagegen gelassen. Doch der Wettbewerb hätte noch wesentlich schärfer ausfallen können. Ursprünglich war geplant, Wirtschaftsjuristen, die inzwischen in immer größerer Zahl von den Fachhochschulen strömen, ebenfalls die selbständige Rechtsberatung zu erlauben. Statt dessen dürfen sie nun nicht mehr als Architekten oder Versicherungsangestellte – und sind entsprechend erbost: Es ist unverständlich, dass den hochqualifiziert ausgebildeten Diplom-Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen die Erlaubnis zur außergerichtlichen Rechtsberatung versagt bleiben soll“, kritisierte Thomas Krause, Präsident des Bundesverbands der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e.V., den Entwurf des Gesetzes.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) können dagegen mit dem Ergebnis ihrer emsigen Lobbyarbeit zufrieden sein. Sie bauen auf das unschlagbare Argument einer fundierten Rechtsberatung: Die könnten eben nur qualifizierte Advokaten mit einer umfassenden Ausbildung geben, am besten noch welche, die den Titel eines Fachanwalts erworben haben, betonen die Anwaltsvertreter. Doch Misstrauen scheint angebracht: Der BRAK-Präsident Axel Filges kündigte bereits an, dass die regionalen Kammern die Einhaltung der engen Grenzen des Gesetzes genau überprüfen werden.
Auch Matthias Kilian vom Soldan Institut für Anwaltmanagement erwartet zumindest keine dramatischen Auswirkungen auf den Markt. Er rechnet damit, dass die Kunden zwar ein gewisses Interesse an den neuen Alternativen haben werden. Aber wenn ein Rechtsstreit komplizierter wird, hat sich bisher immer die Treue zum Rechtsanwalt durchgesetzt“, bekräftigt er und verweist auf eine Studie des Anwaltinstituts, die den Wunsch der Mandanten nach solidem Rechtsrat belege.
Am liebsten Rat von Freunden und Verwandten
Danach wendeten sich Bürger mit Rechtsfragen zwar gerne an Freunde und Verwandte. Immerhin 36 Prozent geben diese Gruppe als bevorzugte Ansprechpartner an – allerdings nur, solange sie nicht vor ernsthaften Problemen stehen. Fast zwei Drittel der Befragten bevorzugten dann doch lieber einen professionellen Anwalt. Ihre Strategie, Juristen doch lieber zu umgehen, führte offensichtlich nicht zu gewünschten Resultaten. Ein gewisser Trost für die Advokaten – immerhin.
Deshalb wird es wohl auch im neuen Wettbewerb entscheidend auf die Qualität ankommen. Viel wird davon abhängen, wie professionell diese Beratung aussieht“, sagt der Anwaltsforscher Kilian. Das wird Banken wahrscheinlich besser gelingen als Kfz-Mechanikern.“ Auch der Zugang zu solchen Dienstleistern wird das Bild künftig prägen, sagt er voraus: Bei einer ohnehin schon verfestigten Beziehung zu einem Kundenberater sei eher mit einer solchen Beratung zu rechnen.
Zudem zeigen nicht alle vom neuen Gesetz Begünstigten eine ungeteilte Freude über den Stichtag 1. Juli: So sehen die Architekten die neuen Freiheiten auch mit einer gewissen Sorge. Sie fürchten nun, dass die Anspruchshaltung ihrer Kunden steigt und sie in Zukunft auch zu komplizierten Rechtsfragen Rat erteilen müssen.
Anwaltsforscher Kilian versucht deshalb, den Kollegen des Anwaltsstandes Mut zu machen. Mit guten Ideen und einer soliden Umsetzung lasse sich auch in Zeiten des immer größer werdenden Konkurrenzdrucks noch Geld verdienen. Die Diskussion um die Überlebenschancen ist so alt wie die moderne Anwaltschaft selbst“, sagt er. Und letztlich haben die Juristen immer ihre Position gefunden.“
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. - Cyprian Koscielniak, Soldan Institut für Anwaltmanagement
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