25. Oktober 2006 Auf die rekordträchtige Übernahmeschlacht folgte ein spektakulärer Kampf vor Gericht. Doch während der Angriff des britischen Telekommunikationsbetreibers Vodafone auf den deutschen Röhren-, Stahl- und Handykonzern Mannesmann im Februar 2000 nach wenigen Monaten sein siegreiches Ende fand, dauern die Gefechte zwischen Staatsanwälten und Verteidigern seit nunmehr rund sechs Jahren immer noch an.
Und ein Abschluß ist nicht einmal in Sicht: Das Landgericht Düsseldorf hatte das Angeklagten-Sextett um Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Juli 2004 zwar wegen Verbotsirrtums - also mangelnden Unrechtsbewußtseins - freigesprochen. Doch im Dezember des folgenden Jahres ordnete der Bundesgerichtshof auf eine Revision hin, der sich auch der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm angeschlossen hatte, eine ganz neue Hauptverhandlung an.
Gutsverwalter als Gutsherren aufgespielt
Dort ist nun wieder alles möglich - von einer mehrjährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung, wie sie in der ersten Runde die Strafverfolger gefordert hatten, bis zum neuerlichen Freispruch. Die neue Wirtschaftsstrafkammer unter ihrem Vorsitzenden Stefan Drees ist an die strengen Vorgaben der Karlsruher Oberrichter nicht gebunden. Doch die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen wissen: Wenn ihre Argumente nicht hieb- und stichfest sind, werden Staatsanwaltschaft, Verteidiger oder auch gleich beide Seiten erneut vor den Bundesgerichtshof ziehen.
Was die Angeklagten für weltweit übliche Leistungsprämien für erfolgreiche Unternehmensvorstände halten, stellte sich aus Sicht der Bundesrichter eher als strafbares Verschenken von Aktionärsvermögen durch deren Treuhänder dar. Die Gutsverwalter hätten sich als Gutsherren aufgespielt, meinte der Vorsitzende Richter des Dritten Strafsenats in Karlsruhe, Klaus Tolksdorf. Der Ackermann-Verteidiger Eberhard Kempf, der sich wie alle seine Kollegen im Vorfeld der neuen Verhandlung bedeckt hält, warf den Bundesrichtern damals Scheuklappen formaljuristischer Betrachtung vor. Sie hätten die Zustimmung des neuen Eigentümers nur deshalb als unwichtig abgetan, sagte Kempf an der Universität Mannheim, weil Vodafone damals noch nicht sämtliche Mannesmann-Aktien besaß.
10.000 Euro Schadensersatz
Die Zehnte Große Wirtschaftsstrafkammer in Düsseldorf hat nun zunächst Termine bis Ende Februar festgesetzt. Bis dahin werden Manager und Investmentbanker, frühere Aufsichtsräte, Gutachter, Wirtschaftsprüfer und ein Oberstaatsanwalt als Zeugen vernommen. Dieser hatte nämlich zunächst die Strafanzeige des Stuttgarter Rechtsanwalts Mark Binz, der den Mammutprozeß ins Rollen brachte, als unbegründet abgeheftet.
Erst auf eine Beschwerde von Binz kam das wohl größte Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte dann doch ins Rollen. Das offensive Vorgehen der Strafverfolger brachte dem Land Nordrhein-Westfalen zudem eine Salve von Rechtsmitteln Essers ein, von denen ein einziges - wenn auch nur zu einem kleinen Teil - Erfolg hatte: Die Düsseldorfer Landesregierung mußte ihm 10.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil zwei Strafverfolger mit Äußerungen vor der Presse Essers Persönlichkeitsrechte verletzt hätten.
Zurückhaltender Staatsanwalt
Wir gehen trotz der überzeugenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vollkommen ergebnisoffen in die neue Hauptverhandlung, sagte Oberstaatsanwalt Peter Lichtenberg in den vergangenen Wochen mehrmals. Um den vom Landgericht Düsseldorf einst verworfenen Vorwurf, Esser habe sich seinen Widerstand gegen die Übernahme auf Initiative des chinesischen Großaktionärs Hutchison Whampoa abkaufen lassen, ist es still geworden. Allerdings hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er diese Anschuldigung gar nicht geprüft habe, weil er ohnehin eine neue Beweisaufnahme für erforderlich hielt.
Neue Beweismittel wollen die Staatsanwälte nicht vorbringen. Anders Esser: Der heutige Partner der Private-Equity-Gesellschaft General Atlantic hat einen seiner beiden Verteidiger, den prominenten Sven Thomas, gegen den jüngeren Anwalt Daniel Krause ausgetauscht. Dieser will dem Vernehmen nach frühere Aufsichtsräte als Zeugen dafür aufbieten, daß Sonderprämien - wenngleich nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt - zu Essers regulärer Entlohnung gehört haben sollen. Wenn das Gericht diese Beweisanträge ablehnt, könnte die Verteidigung die Betreffenden auch selbst vorladen.
Verfahren gegen Geldauflage einstellen
Die ersten Verhandlungstage werden mit der Verlesung der Anklageschrift, persönlichen Erklärungen der Beschuldigten und dem Stellen erster Beweisanträge vergehen. Bis Mitte Januar sind bereits konkrete Zeugen vorgeladen. Irgendwann aber könnten Ankläger oder Verteidiger zumindest für einige der Angeklagten vorschlagen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen - womöglich in Millionenhöhe.
Doch selbst bei einem Freispruch wäre nicht gesichert, daß die Begünstigten ihre Prämien und Pensionen behalten dürften: Der Bundestag hat soeben den Einzug krimineller Beute zugunsten der Staatskasse erleichtert. Dieser Verfall kann sogar angeordnet werden, wenn ein Täter ohne Schuld - also etwa im Verbotsirrtum - gehandelt hat.
Text: F.A.Z., 24.10.2006, Nr. 247 / Seite 16
Bildmaterial: dpa/dpaweb
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