Monopol

EU lehnt Pläne zum Glücksspiel ab

Von Corinna Budras

Glücksspiel im Kreuzfeuer der Kritik

Glücksspiel im Kreuzfeuer der Kritik

23. März 2007 Die EU-Kommission hat den geplanten Staatsvertrag zur Verschärfung des Glücksspielmonopols wegen europarechtlicher Bedenken vorerst gestoppt. Deutschland hat nun bis zum 23. April Zeit, die Kritikpunkte auszuräumen. Bis dahin dürfen die Bundesländer den Vertrag nicht umsetzen. Die Brüsseler Behörde habe sich bei ihrer Prüfung innerhalb des laufenden Notifizierungsverfahrens auf das geplante Verbot von Glücksspielangeboten im Internet beschränkt, werde später die anderen Bereiche jedoch auch noch untersuchen, sagte EU-Kommissar Günter Verheugen in einer ausführlichen Stellungnahme.

Das Verbot verstoße in seiner jetzigen Form gegen die Dienstleistungsfreiheit. Es sei unverhältnismäßig, weil zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von Jugendlichen auch weniger strenge Maßnahmen ausreichten. So könnte durch eine Online-Registrierung sichergestellt werden, dass nur Erwachsene an den Spielen teilnehmen. Zudem monierte Verheugen Unstimmigkeiten in dem Vertrag. Es sollen zwar Lotterien im Internet verboten werden, nicht aber Pferdewetten, die ein hohes Suchtpotential hätten.

Neuer Schwung

Die Brüsseler Bedenken bringen abermals Schwung in die lang andauernde Diskussion um die Liberalisierung des Glücksspielmarktes. Im Dezember hatten sich die Bundesländer auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt, der das staatliche Monopol noch weiter verschärfen soll (F.A.Z. vom 14. Dezember). Er sieht vor, dass nur die Länder Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel veranstalten dürfen. Darüber hinaus soll die Werbung weitgehend eingeschränkt werden. Außerdem werden Internetwetten generell verboten. Davon wären insbesondere private Anbieter betroffen.

Das neue Regelwerk soll zum 1. Januar 2008 den bestehenden Lotteriestaatsvertrag ablösen. Schleswig-Holstein hatte als einziges Land wegen europarechtlicher Bedenken nicht zugestimmt. "Die Länder können nun nicht mehr an dem Internetverbot festhalten, und das rührt an den Grundfesten des Staatsvertrags," sagte Rechtsanwalt Andreas Rosenfeld von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier, der für den privaten Anbieter Fluxx eine Stellungnahme in dem Verfahren abgegeben hat. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff wies hingegen darauf hin, dass die Kommission die Zulässigkeit eines staatlichen Glückspielmonopols grundsätzlich nicht in Frage gestellt habe.

Grundsatzentscheidung 2006

In das staatliche Glücksspielmonopol ist bereits vor einem Jahr Bewegung gekommen, als das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu Sportwetten fällte. Die Richter entschieden, dass das Monopol zwar grundsätzlich zulässig sei, es aber in seiner derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstoße. Das Recht sei nicht konsequent genug auf die Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet. Auch der Lotteriemarkt geriet in die Diskussion, nachdem das Bundeskartellamt im August anordnete, dass das Lotterie-Monopol gelockert werden muss. Die Länder haben in ihrem neuen Vertrag diese beiden Bereiche nun zusammengefasst.

Text: F.A.Z., 24.03.2007, Nr. 71 / Seite 10
Bildmaterial: dpa

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