Von Konrad Mrusek und Joachim Jahn
21. Mai 2008 Um Lebensmittel-Skandale künftig schneller aufdecken zu können, sollen Arbeitnehmer einen besseren Rechtsschutz erhalten, wenn sie den Behörden unlautere Machenschaften melden. Bisher müssen Beschäftigte sich zuerst bei ihrem eigenen Arbeitgeber über Missstände beschweren. Auf Anregung von Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) soll daher das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) um einen Passus erweitert werden. Dieser soll es den Mitarbeitern künftig erlauben, vor der Information ihres Arbeitgebers etwa einen Staatsanwalt über einen Rechtsbruch aufzuklären. Eine derartige Regelung hat in Amerika geholfen, etliche Firmenskandale aufzudecken. Dort nennt man solche Informanten Whistleblower“ – also Leute, die jemanden verpfeifen oder anschwärzen.
Eine Sprecherin von Seehofers Ministerium bestätigte die Pläne zur Änderung des für Arbeitsverhältnisse wichtigen Paragraphen 612 a im BGB. Dort solle ein neuer Passus eingefügt werden mit dem Titel Anzeigerecht“. Die Änderung geschieht im Zusammenhang mit der Novellierung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches. Diese Novelle war im Herbst 2007 vom Bundeskabinett beschlossen worden, um nach den Skandalen mit Gammelfleisch“ Schlupflöcher zu stopfen. Bisher ist in der BGB-Vorschrift lediglich ein allgemeines Maßregelverbot“ zugunsten von Arbeitnehmern festgeschrieben, die in zulässiger Weise“ ihre Rechte ausüben“.
Diese Informanten können sich sofort an die Behörden wenden
In diesen Fällen waren kriminelle Händler in der Lage, ihr Fleisch trotz Ablauf der Lagerfrist jeweils mehreren Interessenten anzubieten, bis sie einen Abnehmer fanden. Die Unternehmen, die die Ware abgelehnt hatten, verständigten jedoch nicht die Behörden. Dazu werden sie mit der Novelle des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches verpflichtet. Außerdem sollen die Bußgelder auf 50.000 Euro angehoben werden.
Mit der parallelen Änderung des Arbeitsrechts soll nun der Druck zur Aufdeckung solcher Skandale verstärkt werden. Man wolle die Rechte jener Informanten schützen, die als Erste von solchen Missbräuchen erfahren, sagte die Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums. Diese Informanten können sich sofort an die Behörden wenden, wenn ihnen eine vorherige Information des Arbeitgebers nicht zumutbar ist“, sagte sie. Dabei dürfen sie den Unternehmer auch umgehen, wenn Gefahr für Leib und Leben von Konsumenten droht.“
Auch Folgen außerhalb des Nahrungsmittelsektors
Die Änderung des Arbeitsrechts wird nach Ansicht von Experten auch Folgen für die Aufdeckung krimineller Delikte in Branchen außerhalb des Nahrungsmittelsektors haben, wenn die beabsichtigte Vorschrift weit genug gefasst ist. So könnte sie auch die Aufdeckung von Korruptionsfällen erleichtern. Die Pläne gehen weit über das hinaus, was bisher geltendes Recht ist“, sagte Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dieser Zeitung. Wolf hält sie für überflüssig. Denn bei Gefahr für Leib und Leben dürften sich Mitarbeiter schon jetzt an die Behörden wenden. Deshalb hätte diese Reform in der Gammelfleischaffäre keine einzige zusätzliche Anzeige gebracht.“
Einen gewissen Schutz hat das Bundesarbeitsgericht Arbeitnehmern auch sonst längst zugestanden. Die Kündigung eines Whistleblowers“ wegen einer Strafanzeige ist nur möglich, wenn er weiß, dass sein Vorwurf nicht zutrifft – oder wenn er das jedenfalls leicht erkennen kann. Ein Versuch, die Angelegenheit vorher innerhalb des Betriebes zu klären, ist nur dann nicht erforderlich, wenn es sich um Straftaten des Arbeitgebers selbst handelt. Dasselbe gilt, wenn mit einer freiwilligen Beendigung des Rechtsbruchs durch den Vorgesetzten nicht zu rechnen ist.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
Ballmer bläst zur Milliarden-Attacke gegen ![]()
Fluggastrechte: Was können Passagiere tun?
Infineon will 3000 Arbeitsplätze streichen
| Name | Punkte | Prozent |
|---|---|---|
| Dax | 6.366,27 | -1,16 |
| TecDax | 717,34 | -0,59 |
| DowJones | 11.349,28 | -2,43 |
| Nasdaq | 2.280,11 | -1,97 |
| STOXX 50 | 3.319,68 | -1,04 |
| Nikkei 225 | 13.334,76 | -1,97 |
| S&P 500 Zert. | 12,50 | -2,34 |
| Euro/Dollar | 1,57 | +0,31 |
| Bund Future | 111,32 | +0,34 |
| Gold | 931,90 | +0,46 |
| Öl | 124,98 | -1,22 |
