Von Corinna Budras
04. Dezember 2007 Die niederländische Versandapotheke Doc Morris ist in Deutschland zum Schreckgespenst und zum Hoffnungsträger zugleich geworden: Schon seit geraumer Zeit kämpft sie sich durch die gerichtlichen Instanzen, um einen Stützpfeiler des deutschen Apothekenrechtssystems aus den Angeln zu heben: das Fremdbesitzverbot. Es schreibt vor, dass jeder, der in Deutschland eine Apotheke betreiben will, diese persönlich und eigenverantwortlich führen muss. Der Betrieb durch eine Kapitalgesellschaft ist verboten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird demnächst über diese Regelungen urteilen. Während die Anhänger des Verbots ein Massensterben unabhängiger Apotheken fürchten, hoffen die anderen auf mehr Wettbewerb und sinkende Preise.
Die Bedeutung der Entscheidung könnte weit über die Berufsgruppe der Apotheker hinausreichen - und auch Rechtsanwälte oder Steuerberater in den Strudel der Liberalisierung ziehen. Schließlich sind diese ähnlichen Beschränkungen unterworfen. Kippt der EuGH das Verbot, stelle sich die Frage, warum die Grundsätze nicht auch für Anwälte und Steuerberater gelten sollten, warnt der Berufsrechtler Michael Kleine-Cosack auf einem Kongress der Fachzeitschrift "Betriebs-Berater" in Frankfurt.
Nicht zwingend im Interesse des Gemeinwohls
Er fordert, das gesamte auf die freien Berufe zugeschnittene Gesellschaftsrecht auf den Prüfstand zu stellen. Darunter fallen auch die Restriktionen für Advokaten bei der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen. "So wie die Werbeverbote sich als nicht zwingend im Interesse des Gemeinwohls erwiesen haben, dürfte eine vergleichbare Liberalisierung auch im Gesellschaftsrecht bevorstehen", sagt der Freiburger Rechtsanwalt.
Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2005, in dem die Luxemburger Richter griechische Beschränkungen zur Eröffnung und zum Betrieb von Optikergeschäften für europarechtswidrig erklärten (C-140/03). Danach sei das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit bereits dadurch zu erreichen, dass in jedem Optikergeschäft als Arbeitnehmer oder als Gesellschafter diplomierte Optiker anwesend sein müssen.
Strenge Berufsregeln
In den vergangenen Jahren sind schon eine Reihe von strengen Berufsregeln - wie etwa das Verbot der Werbung - gefallen. Anwälte und Steuerberater sind ebenso wie andere Gewerbetreibende im Wesentlichen nur noch durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beschränkt. Sie dürfen also nicht irreführend oder in belästigender Weise für ihre Dienste werben. Andere berufsspezifische Verbote haben ebenso ausgedient. Mittlerweile dürfen Advokaten Zweigstellen eröffnen und mehreren Rechtsanwaltsgesellschaften gleichzeitig angehören.
In nächster Zeit werden auch noch andere Beschränkungen kippen, sagt Kleine-Cosack voraus. Dafür werde besonders der EuGH sorgen. Künftig werden die berufsrechtlichen Restriktionen noch viel genauer als bisher daran gemessen, ob sie dem Gemeinwohl dienen - und nicht etwa nur dem Wohl des Anwalts und des Steuerberaters.
Massive Eingriffe
Bisher hätten die deutschen Gerichte in dem Verbot des Fremdbesitzes an freiberuflichen Gesellschaften keine Probleme gesehen, betonte Kleine-Cosack. "Die gesellschaftsrechtlichen Verbote enthalten aber massive Eingriffe in europa- und verfassungsrechtlich geschützte Grundfreiheiten und Grundrechte", sagte der Jurist und widersprach damit einigen Rechtswissenschaftlern, die in jüngster Zeit kein Problem darin gesehen haben. Im Gemeinschaftsrecht sei insbesondere die Niederlassungsfreiheit berührt.
Er erinnerte daran, dass das Verbot ohnehin erst seit kurzem existiert: Der Ausschluss der Kapitalbeteiligung Berufsfremder an Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfergesellschaften wurde erst in den achtziger Jahren eingeführt. Auch heute noch existieren eine große Zahl von Steuerberatungsgesellschaften mit Fremdbeteiligungen, weil bei der Einführung des Verbots eine Ausnahme für alle bereits bestehenden Kanzleien gemacht wurde. Für die Advokaten gilt die Regelung erst seit 1999.
Gebührenordnung auf der Kippe
Auch die Gebührenordnung sieht Kleine-Cosack auf der Kippe. Der EuGH habe zwar jüngst in der Entscheidung zum italienischen Fall "Cipolla" die Vereinbarkeit staatlicher Gebührenordnungen für Angehörige der rechtsberatenden Berufe mit den europäischen Grundfreiheiten nicht ausgeschlossen, räumte er ein. Allerdings müssten nun die nationalen Gerichte überprüfen, ob die damit verbundenen Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit tatsächlich den Zielen des Verbraucherschutzes und der geordneten Rechtspflege Rechnung trügen.
Er kritisierte zudem die Beschränkungen, denen Rechtsanwälten bei der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen unterliegen. Derzeit dürfen sie sich nur zusammen mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zu einer Sozietät zusammenschließen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wollte diese strengen Berufsregeln in dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz lockern, das im November beschlossen wurde und im Juli 2008 in Kraft treten wird. Danach sollte den Advokaten erlaubt werden, mit anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel Architekten, Psychologen oder Ärzten eine Sozietät zu bilden.
Einziger Reformansatz
Das Verbot sollte nur noch für Berufsgruppen bestehen bleiben, die nicht mit der Unabhängigkeit des Advokaten vereinbar sind. Zypries musste jedoch ihr Vorhaben nach einer lautstarken Kritik der Berufsverbände auf Eis legen. "Das war der einzige Reformansatz in diesem Gesetz", bemängelte Kleine-Cosack die Rückstellung.
Allerdings hielt auch er nicht mit Kritik an dem Entwurf hinter dem Berg: Der Entwurf des Bundesjustizministeriums habe keinerlei Beschränkungen vorgesehen. Eine Öffnung sei nur bei Berufen sinnvoll, bei denen ein Sachzusammenhang mit der anwaltsspezifischen Tätigkeit bestehe. Er forderte, den Anteil Berufsfremder zumindest in der Geschäftsführung zu beschränken. Nur dann sei es auch vertretbar, der Gesellschaft die gleichen anwaltlichen Rechte und Pflichten - wie das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeprivileg - zuzubilligen.
Anlass zu Selbstbewusstsein
Der Kölner Wissenschaftler Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement, machte den Anwälten angesichts der Öffnung des Rechtsberatungsmarktes für andere Berufsgruppen jedoch Mut. Wegen der wachsenden Konkurrenz fürchten sich viele Advokaten vor Dumping-Preisen und schwindendem Geschäft. Erfahrungen aus dem Ausland hätten jedoch gezeigt, dass sich nichtanwaltliche Rechtsberater als Spezialisten positionieren müssten, um am Markt zu bestehen - und das führe allgemein zu höheren Preisen, betonte Kilian.
Er erinnerte zudem daran, dass einer repräsentativen Umfrage seines Instituts zufolge der Preis für die Mandanten bei der Auswahl des Rechtsberaters nur eine untergeordnete Rolle spiele. Wichtiger seien die Möglichkeit des schnellen Gesprächs, die Spezialisierung, Freundlichkeit oder der Ruf der Kanzlei. "Dies gibt mit Blick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz Anlass zu Selbstbewusstsein", sagte Kilian. "Nicht zu ängstlicher Verzagtheit."
Text: F.A.Z., 05.12.2007, Nr. 283 / Seite 27
Bildmaterial: AP
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