Von Joachim Jahn
08. Mai 2008 Beim Verkauf von Zinstauschgeschäften (CMS-Spread-Swaps) hat das Landgericht Frankfurt der Deutschen Bank vorgeworfen, die damit verbundenen Risiken möglichst unverständlich dargestellt zu haben. Die "kundenbelastende Wirkung" dieses Produkts sei in den Vertragsklauseln "unterdrückt" worden, heißt es in einem Urteil, das dieser Zeitung vorliegt.
Zu Schadensersatz verurteilt
Das Gericht verpflichtete die Deutsche Bank deshalb, einem mittelständischen Pharmaunternehmen aus Südhessen rund eine Viertelmillion Euro Schadensersatz zu zahlen. "Den Geldinstituten droht durch diese Rechtsprechung ein milliardenschweres Haftungsrisiko", sagte der Berliner Anlegeranwalt Dietmar Kälberer, der die Entscheidung erstritten hat, dieser Zeitung.
Das Landgericht sieht in den Vertragsformulierungen der Deutschen Bank einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Dieses gilt bei "allgemeinen Geschäftsbedingungen" auch für Geschäfte zwischen Unternehmen. Die Verpflichtung gelte in besonderer Weise beim Verkauf von Finanztermingeschäften, schreibt das Gericht unter Hinweis auf EU-Richtlinien und das deutsche Wertpapierhandelsgesetz. Die von der Produktabteilung vorformulierten Klauseln habe der Vertrieb in ganz Deutschland verwenden sollen, stellt es fest (Az.: 2-04 O 388/06).
Künstlich aufgespalten
Gegen das Transparenzgebot habe das Geldinstitut gleich doppelt verstoßen. So habe es den Zinssatz, den der Kunde zu zahlen habe, und jenen, den es selbst schulde, künstlich aufgespalten. Dadurch werde ein zusätzlicher Rechenschritt erforderlich, um die Chancen und Risiken der Kapitalanlage richtig beurteilen zu können. "Für diese komplizierte Darstellung der Zahlungspflichten gab es nicht den geringsten Grund", heißt es erschwerend in dem Richterspruch. Gleiches gelte für die Berechnungsformel der Zahlungslast, bei der "völlig unnötig" Multiplikation und Division kombiniert würden. Sie lautete: "5 % * 2N/D".
Dies konnte nach Einschätzung des Zivilgerichts einen "trügerischen Verlauf des Verhältnisses von Chancen und Risiken" vermitteln. Die Verwendung von zwei gänzlich unnötigen Zwischenschritten bei der Berechnung führe zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags - zumal "das Geschäft auch im Übrigen äußerst komplex und eher schwer zu durchdringen ist". Den Bankmitarbeitern wirft das Landgericht überdies vor, bei ihrer Vernehmung sei nicht plausibel geworden, wie es überhaupt zu dieser Gestaltung der Formel gekommen sei. Es äußert sogar "ernst zu nehmende Zweifel" an der Wahrheit ihrer Aussage über ihre damalige Präsentation bei den Verkaufsgesprächen. Ihr Eigeninteresse, solche Geschäfte "gerichtsfest" abzuschließen, könne sie jetzt dazu bewogen haben, die genauen Geschehnisse falsch darzustellen.
Der Kunde musste verlieren
"Bei dieser Vertragsgestaltung konnte der Kunde nur verlieren", sagt der Klägeranwalt Kälberer. Während die Deutsche Bank mit dem Geschäft aufgrund eines einseitigen Kündigungsrechts allenfalls 40 000 Euro riskiert habe, hätte der Kunde im ungünstigsten Fall fünf Jahre lang jeweils 160 000 Euro jährlich zu zahlen gehabt. "Es hätte eines Finanzmathematikers gebraucht, um die Konstruktion dieser Wette auf Zinssätze zu durchschauen." Daher dürfte eine Vielzahl von Swap-Geschäften ungültig sein, meint Kälberer.
Die Frankfurter Zivilkammer stützte ihre Entscheidung zusätzlich darauf, dass die Bank den Marktwert des angebotenen Vertrags und ihre eigene Gewinnmarge nicht aufgedeckt habe. Diese Pflicht leitete das Frankfurter Gericht aus neueren Urteilen des Bundesgerichtshofs zur Aufdeckung von Provisionen (Kick-backs) und aus dem mehrfach verschärften Wertpapierhandelsgesetz her. Gegen die Deutsche Bank laufen derzeit wegen unterschiedlicher Zins-Swaps noch mehrere weitere Verfahren, die in der ersten Instanz unterschiedlich ausgegangen sind. Auch dieser neue Rechtsstreit könnte letztlich vor dem Bundesgerichtshof landen. Die Bank hat jedenfalls bereits Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
Text: F.A.Z.
Infineon will 3000 Arbeitsplätze ![]()
Wissensplattform Knol: Hat Google den Wikipedia-Killer?
Rückschläge (2): Einmal Pleite und zurück
Konjunkturprognosen sind besser als ein Münzwurf
Liechtenstein-Affäre: Für Selbstanzeige noch immer nicht zu spät“
| Name | Punkte | Prozent |
|---|---|---|
| Dax | 6.397,45 | -0,67 |
| TecDax | 721,72 | +0,02 |
| DowJones | 11.349,28 | -2,43 |
| Nasdaq | 2.280,11 | -1,97 |
| STOXX 50 | 3.329,69 | -0,74 |
| Nikkei 225 | 13.334,76 | -1,97 |
| Euro/Dollar | 1,57 | +0,07 |
| Bund Future | 111,13 | +0,17 |
| Gold | 929,65 | +0,21 |
| Öl | 124,98 | -1,22 |
