Urteil des Bundessozialgerichts

Auch Hartz-IV-Empfänger müssen bei Medikamenten zuzahlen

Hartz-IV-Empfänger können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts nicht grundsätzlich von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden. Der Grund: Die Hartz-IV-Leistungen lägen über dem „physischen Existienzminimum“. Dieses werde durch eine Zuzahlung von 3,45 im Monat nicht unterschritten.

Lesermeinungen zum Beitrag

22. April 2008 15:44

Sprachlos

Heinz Kopplin (Heinz.Kopplin)

Das Urteil des Bundessozialgerichts hat mich eine ganze Weile sprachlos gemacht. Es bleibt die Frage zu klären, ob nicht jeder gesunde Harz-IV Empfänger gezwungen werden kann, Blut zu spenden um an seinem Lebensunterhalt mit zu wirken.

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22. April 2008 15:28

Unterstes Niveau

Rudolf Ortwein (rudi.rotwein)

Wenn 345,00 Euro monatlich noch nicht Existenzminimum ist, was ist es dann? Wie kann man nach Abzug von Elektrizität usw. in Deutschland von 10 Euro täglich auf Dauer noch ein menschenwürdiges Leben fristen? Wahrscheinlich gehen die gutsituierten Wohlstandbürger davon aus, daß es ja noch die Heilsarmee gibt, oder Mülltonnen, welche man leeren kann. Sie selbst verfahren diesen Monatsbetrag wahrscheinlich in ihrem Benzintank, sofern sie nicht auf Staatkosten unterwegs sind.

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