Von Corinna Budras
05. Juli 2008 Autounfälle mit Blechschaden sind meist lästig; sie kosten nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass im Autohaus Bausback in dem Städtchen Dietzenbach in der Nähe von Frankfurt ein Kunde seinen demolierten Wagen auf den Parkplatz stellt und kurz und knapp fordert: Kümmern Sie sich darum!
Seit Dienstagnacht um null Uhr hat dieser Satz eine völlig neue Dimension. Bisher bedeutete er - zumindest nach den Buchstaben des Rechtsberatungsgesetzes - eine ordentliche Reparatur und meist nicht besonders viel darüber hinaus. Denn sobald ein Automechaniker unter seiner Hebebühne hervorkroch und seinen Schraubschlüssel weglegte, betrat er rechtlich unsicheres Terrain. Schon dem Kunden eine umfangreiche Korrespondenz mit der zahlungsunwilligen Versicherung abzunehmen konnte Ärger bedeuten, etwa wenn die Werkstatt wort- und kenntnisreich ihre Kostenaufstellung gegenüber Kürzungen verteidigte.
Hunderte von Betrieben abgemahnt
Schnell argwöhnten Advokaten, dass die umtriebigen Werkstätten mit solchen Serviceleistungen Rechtsberatung betrieben und damit die engen Grenzen des inzwischen ausrangierten Gesetzes überschritten. Denn Rechtsberatung war bis auf einige Ausnahmen nun einmal Sache des studierten Juristen mit zwei Examina und einer Zulassung der örtlichen Anwaltskammer - selbst wenn er in Sachen Verkehrsrecht allenfalls mit der Geschwindigkeitsbegrenzung in geschlossenen Ortschaften vertraut war.
So hat noch vor einigen Jahren eine windige Anwaltskanzlei Hunderte von Betrieben abgemahnt, die eine umfassende Schadensregulierung anboten. Daran konnten auch die obersten deutschen Richter wenig ändern: So haben Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren zwar schon für einige Lockerungen gesorgt, doch die Rechtsunsicherheit war noch immer groß.
Aus der Rechtsberatung wird eine Dienstleistung
Mit dem 1. Juli hat sich nun vieles geändert. An diesem Tag löste das Rechtsdienstleistungsgesetz das altbackene Rechtsberatungsgesetz ab, das pikanterweise noch aus dem Jahr 1935 stammte; ein Hinweis, der in kaum einer Kritik an den engen gesetzlichen Vorgaben fehlte. Aus der schnöden Rechtsberatung ist damit - dem Zeitgeist entsprechend - eine echte Dienstleistung geworden, die nun auch anderen Berufsgruppen offensteht: Architekten, Bauingenieuren oder Sparkassenangestellten, solange die Beratung ein Nebenaspekt ihrer sonstigen Tätigkeit ist und sich die Parteien nicht vor Gericht treffen.
Auch Automechaniker dürfen dem entnervten Kunden nun angstfrei Informationen über die Schadensabwicklung geben: die Erstattungsfähigkeit der Kosten, die Einschaltung eines Sachverständigen und mögliche Wertminderungen des Wagens oder Ansprüche auf ein Mietauto oder Nutzungsausfall. Auch mit Hinweisen, dass selbst ein Totalschaden unter Umständen noch repariert werden darf, wenn die Kosten den Wert des Wagens nicht um 130 Prozent übersteigen, müssen sich die Kfz-Meister nicht mehr zurückhalten. Selbst Inkassodienstleistungen sind künftig erlaubt, wenn sie nicht als eigenes Geschäft betrieben werden. Autowerkstätten können sich deshalb von ihrem Kunden eine Abtretungserklärung erteilen lassen, damit sie die Forderung als ihre eigene durchsetzen können.
Mehrere Jahre mühevolle Lobbyarbeit
Der Bedarf an solchen Extraleistungen ist riesig, sagt Hubert Bausback, Geschäftsführer des Autohauses in Dietzenbach. Doch der tägliche Kampf mit der Versicherung kann selbst gestandenen Fachleuten den letzten Nerv rauben. Deshalb drückt der schlanke Mann zusammen mit gut einem Dutzend Automechanikern auf Einladung der Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe an einem heißen Sommertag noch einmal die Schulbank und lässt sich von Jochen Pamer seine Möglichkeiten zur Kundenakquise jenseits der schnöden Reparatur erläutern.
Ausgerechnet von einem Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht und Unfallschadensregulierung spezialisiert hat und deshalb die neue Konkurrenz besonders fürchten müsste - jedenfalls, wenn man den Funktionären seiner Standesorganisation Glauben schenken darf. Die haben in mehreren Jahren mühevoller Lobbyarbeit eine lang geplante und vielfach gewünschte Lockerung des Anwaltsmonopols auf eine Schmalspurlösung zurechtgestutzt, um den inzwischen knapp 150.000 Advokaten ein einträgliches Einkommen zu sichern.
Berufsübergreifende Einigkeit
Die Fürsorge von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein stößt bei dem Verkehrsrechtler aus dem fränkischen Georgensgmünd nicht auf viel Gegenliebe - ganz im Gegenteil: Vier Stunden lang weiht er seine künftigen Konkurrenten in die neuen Möglichkeiten ein und kann sich dabei einige Seitenhiebe auf die Lobbyarbeit nicht verkneifen. Besonders wurmt ihn, dass Anwälten und Automechanikern die Möglichkeit genommen wurde, Bürogemeinschaften zu bilden, um den Kunden eine vollumfängliche Schadensregulierung zu bieten.
Denn einige Beratungsgebiete sind den Kfz-Meistern noch immer verwehrt: So dürfen sie auch in Zukunft nicht über Ansprüche auf Schmerzensgeld nach Personenschäden beraten. Ein Büro, das alle Kompetenzen unter einem Dach vereint, hätte deshalb ein attraktives Geschäftsmodell werden können, findet Pamer - wenn nicht die Standesorganisationen die Rechtspolitiker der Parteien überredet hätten, diese geplante Regelung noch im letzten Moment zu kippen. Das gibt es doch nicht, schnauft Bernd Eisbach von der Handelskammer Köln angesichts dieser entgangenen Chance empört und schüttelt den Kopf. Es herrscht berufsübergreifende Einigkeit in dem hellen Seminarraum der Landesfachschule des Kraftfahrzeuggewerbes.
Der pragmatische Anwalt im rosa Hemd und gestreifter Krawatte mit einer schwarz gerahmten Brille scheint genau den Nerv seiner Klientel zu treffen. Vielleicht ist es schlicht die Einsicht in die Notwendigkeit, die den kleinen Kreis so fesselt, dass nicht einmal die Pause die lebhafte Diskussion unterbricht. Wenn Sie heute ein Autohaus eröffnen, müssen Sie 210 Gesetze und Verordnungen beachten, schimpft Hermann Lorse, Geschäftsführer des Fachverbandes Pfälzisches Kraftfahrzeuggewerbe. Wir sind an einem Punkt, wo Autohäuser gar nicht mehr ohne Juristen arbeiten können.
Für die unentgeltliche Rechtsberatung sind die Änderungen einschneidender
Auch die Anwaltschaft ist über den Protektionismus nicht entzückt: 44 Prozent der Anwälte sind für einen Zusammenschluss mit anderen Berufsgruppen zu einer Kanzlei, fand das Soldan Institut für Anwaltmanagement heraus, immerhin 7 Prozent würden eine solche interdisziplinäre Praxis sofort betreiben. Bisher ist Anwälten lediglich gestattet, eine gemeinsame Praxis mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zu gründen.
Für die unentgeltliche Rechtsberatung sind die Änderungen dagegen einschneidender: Sie wird weitgehend freigegeben, was in der Praxis freilich wenig ändern wird. Immerhin war auch schon vorher kaum jemandem begreiflich zu machen, was gegen eine zwanglose Rechtsberatung über den Gartenzaun hinweg einzuwenden ist - wenn überhaupt einer von diesem Verbot wusste. Zudem soll die Öffnung die altruistische, karitative Rechtsberatung begünstigen. Bislang durften nur berufsständische Vereinigungen und ähnliche Einrichtungen - etwa Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Mietervereine - ihren Mitgliedern juristische Informationen geben. Nun darf dies jede Organisation, etwa die Automobilclubs. Bedingung ist allerdings, dass sie dafür speziell geschulte Mitarbeiter von Volljuristen überwachen lassen, sofern diese nicht selbst die Beratung übernehmen.
Architekten sehen die neuen Regeln skeptisch
Sosehr eifrige Kfz-Meister eine Verbesserung ihres Geschäftsmodells wittern, so skeptisch reagieren die Architekten auf das Rechtsdienstleistungsgesetz. Wir haben die neuen Regeln nie blauäugig als zusätzliche wirtschaftliche Betätigungsfelder für arbeitslose Architekten gesehen, betont Thomas Maibaum, Justitiar der Bundesarchitektenkammer. Schließlich hat sich schon so mancher Architekt bereits in der Vergangenheit am ungeliebten Rechtsrat die Finger verbrannt. Denn die komplizierten Winkelzüge des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sind für die Arbeit jedes Architekten essentiell.
Wenn da mal etwas schiefging, haben Richter den Rechtsberatern wider Willen auch schon mal vorgeworfen, die Feinheiten der neuesten Rechtsprechung zur Bürgschaft auf erstes Anfordern im Zusammenhang mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen nicht zu kennen. Deshalb sind auch schon die ersten spezialisierten Ratgeber auf dem Markt, bevor das neue Betätigungsfeld überhaupt richtig in Schwung gekommen ist: 60 Seiten stark ist etwa eine Publikation mit dem griffigen Titel Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz für Architekten und Bauingenieure.
Justitiar Maibaum rät seiner Klientel davon ab, zu dem auch schon bisher notwendigen auch noch neue Pflichten zu übernehmen. So ist es jetzt zwar grundsätzlich möglich, mit dem Bauherrn etwa bei Vergabeverfahren auch die Prüfung der Bauverträge zu vereinbaren. Doch dann wird es haarig, sagt Maibaum. Rechtsberatung fällt ja schon den Juristen schwer, räumt er selbstkritisch ein. Architekten seien deshalb mit solchen ausdrücklichen Vereinbarungen schnell mit einem Bein über dem Abgrund. In kniffligen Fällen hilft es deshalb, wenn Architekten auch mal nein sagen, denn selbst jetzt sind sie zum Rechtsrat nur berechtigt, keinesfalls verpflichtet. Ob dieser feine Unterschied auch bei den Verbrauchern ankommt, von denen aus Kostengründen viele lieber einen großen Bogen um jede Anwaltskanzlei machen, ist jedoch fraglich.
Das neue Gesetz ist ein zweischneidiges Schwert
Dabei sehen auch Verbraucherschützer in dem neuen Gesetz nicht nur Vorteile für die Kunden. Stattdessen könnte die Zahl der Falschberatungen zunehmen. Das neue Gesetz ist ein zweischneidiges Schwert, sagt Ute Klaus von der Verbraucherzentrale Hessen. Sicherlich sei es ein großer Fortschritt, wenn im Freundes-kreis mal der eine oder andere Rechtsrat gegeben werden kann, ohne dass gleich rechtliche Konsequenzen drohen. Aber im Geschäftsverkehr sollte sich der Kunde dringend vergewissern, dass der Berater auch die notwendige Kompetenz hat. Auch die Gefahr von Interessenkonflikten sei groß, betont die Verbraucherschützerin - etwa wenn ein Kaufhaus über Reklamationen berät. Wenn man die Möglichkeiten des neuen Gesetzes nutzt, sollte man sich nicht von einer involvierten Partei, sondern von einem unabhängigen Dritten beraten lassen.
Bei all der Skepsis ist es jedenfalls wenig verwunderlich, dass Anwälte wie der Verkehrsrechtler Jochen Pamer gelassen bleiben. Wenn die Advokaten schon von dem großen Rechtsberatungskuchen etwas abgeben müssen, dann scheint sich jedenfalls das Geschäft mit der Beratung über die Beratung zu lohnen. Schon seit Monaten tingelt der gut gelaunte Jurist durch die Lande und informiert aufgescheuchte Automechaniker. Und eine berechtigte Hoffnung bleibt den Juristen ohnehin: Selbst wenn der eine oder andere Auftrag von einem Autobesitzer ausbleibt: Im Zweifel klingelt dann eben der Kfz-Meister selbst an der Tür.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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