01. Januar 2008 Wer aus zweifelhaften Quellen im Internet Musik oder Filme auf den eigenen Computer herunterlädt, macht sich im neuen Jahr strafbar. Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin. Das in diesem Punkt bislang nicht eindeutige Urheberrecht sei entsprechend verschärft worden, erklärte der Verband in Berlin. Nach der neuen Gesetzeslage dürfen offensichtlich rechtswidrige Angebote nicht genutzt werden. Vorsicht sei deshalb bei kostenlosen Angeboten angesagt. Manchmal böten freilich Künstler und kommerzielle Anbieter Gratis-Songs zu Werbezwecken an. Dann sei der Download rechtlich unbedenklich.
Generell gelte, dass auch weiterhin alle Rechte beim Urheber eines Werkes lägen, erläuterte der Verband. Privatkopien würden aber geduldet. Das Kopieren einer Original-CD oder die Zusammenstellung eines Musik-Mix für Freunde sei zulässig, solange es bei geringen Stückzahlen bleibe. Eine feste Grenze gebe es nicht. Vor Jahren habe jedoch die Rechtsprechung ein Maximum von sieben Kopien akzeptiert.
Vorsicht bei Urlaubsschnäppchen
Eindeutig verboten ist laut Bitkom aber die Umgehung eines Kopierschutzes. Geschützte CDs dürfen zwar analog zum Beispiel auf Kassette überspielt werden, die direkte digitale Kopie nach Knacken des Schutzes gilt jedoch als Raubkopie und kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.
Strafbar macht sich demnach auch, wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen, weil nahezu alle DVDs einen Kopierschutz enthalten. Besonders die Legalität von Kopien von Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist laut Bitkom grundsätzlich zweifelhaft. Misstrauisch sollte man auch gegenüber Urlaubsschnäppchen sein, rät der Verband. Es könne sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln, die der Zoll ersatzlos beschlagnahmen könne.
Auch Kartenverlage haben Rechte an ihren Produkten
Computernutzer müssen das Urheberrecht auch auf ihrer eigenen Homepage beachten. Wer mit Musik aus kommerziellen Quellen untermalte Urlaubsfilme im Internet veröffentlicht oder das Lieblingslied spielen will, muss sich in der Regel an die Verwertungsgesellschaft Gema wenden und Rechte erwerben.
Das gilt laut Bitkom auch für Podcasts, also selbstproduzierte Radiosendungen im Netz. Es sei nicht zulässig, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich zu machen. Das gelte auch für Bilder, die von einer anderen Website kopiert wurden, und für Landkartenausschnitte: Wer den Weg zu einer Party zeigen wolle, solle lieber selbst eine Skizze machen - denn auch die Kartenverlage haben geschützte Rechte an ihren Produkten.
Text: AP
Bildmaterial: AP, picture-alliance/ dpa
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| Nikkei 225 | 13.334,76 | -1,97 |
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