Von Corinna Budras und Joachim Jahn
06. Mai 2008 Wenn selbst ein Gregor Gysi um die richtigen Worte ringt, muss er sich schon mit dem Philosophen Jean-Jacques Rousseau behelfen. "Zwischen dem Schwachen und dem Starken ist es die Freiheit, die unterdrückt, und das Gesetz, das befreit", zitierte der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag in gewohnt vollmundigen Worten. Damit plädierte Gysi auf dem 59. Deutschen Anwaltstag für eine Einschränkung der "real existierenden" Vertragsfreiheit - zugunsten der "Freiheit von sozialen Zwängen".
Keine Wahl mit Hartz IV
Empfängern des Arbeitslosengeldes II sei der Zugang zu Theater oder Reisen versperrt, beklagte Gysi in Berlin. Auch an Demonstrationen könnten viele nicht teilnehmen, weil der Regelsatz von derzeit 347 Euro monatlich zu niedrig sei. Sie könnten deshalb zum Beispiel mit den großen Telekomkonzernen über Handy-Verträge nicht auf gleicher Augenhöhe verhandeln. "Wir haben eine Diktatur der allgemeinen Geschäftsbedingungen", kritisierte der Anwalt auf einer Podiumsdiskussion zum Thema: "Vertragsfreiheit und soziale Freiheit: Gegensatz oder zwei Seiten einer Medaille?"
Dem widersprach die Kölner Hochschullehrerin Barbara Dauner-Lieb, die feststellte: "Das Problem der sozialen Ungleichheit lässt sich durch Einschränkung der Privatautonomie nicht lösen." Eingriffe in die Vertragsfreiheit seien nur dann gerechtfertigt, wenn ein Vertragspartner wegen einer Monopolsituation nicht auf andere Anbieter ausweichen könne. Oder wenn der Bürger auf bestimmte Güter existentiell angewiesen ist, wie etwa auf Wohnung oder Arbeitsplatz. Ihr Credo: "Mehr Freiheit im Arbeitsrecht würde mehr Arbeitsplätze schaffen und nicht weniger."
Entmündigte Arbeitgeber
Auch der Stuttgarter Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer wandte sich gegen Gysis Thesen. Im Arbeitsrecht hat Bauer eine Verschiebung der Gewichte zu Lasten der Vertragsfreiheit der Arbeitgeber beobachtet. Dafür sei das Kündigungsrecht das beste Beispiel. "Heutzutage muss ein Arbeitgeber wahre Bocksprünge machen, um überhaupt noch jemandem kündigen zu können", kritisierte er. Auch die Kontrolle der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch die Gerichte führe zu einer wahren "Entmündigung des Arbeitgebers". "Warum soll einem Arbeitnehmer nicht zuzumuten sein, dass er einen zweiseitigen Vertrag liest?" Zumindest in einem Punkt gab Gysi seinem Kontrahenten recht: Der geltende Kündigungsschutz zwinge Unternehmen zu oft, sich ausschließlich von den jüngeren und leistungsfähigeren Mitarbeitern zu trennen, räumte er ein.
Die Freiheit der Unternehmen kann auch vom Prozessrecht bedroht werden, wie Roland Hartwig, Chefsyndikus der Bayer AG, ausführte. Hartwig warnte davor, auch in Europa eine "Rechtsindustrie" wie in den Vereinigten Staaten einzuführen, die dort jährlich 250 Milliarden Dollar umsetze. "Doch nur ein kleiner Teil davon landet in den Taschen von Geschädigten, der Rest bei Anwälten und Beratern." Doch nun plane auch die EU-Kommission die Einführung einer Art von Sammelklagen. "Dabei ist es die Aufgabe der öffentlichen Hand, dafür zu sorgen, dass ein Schädiger nicht im Besitz unrechtmäßiger Früchte bleibt." Brüssel wolle dagegen nach amerikanischem Vorbild private Wirtschaftsteilnehmer zum "Wachhund" über die Gesetzestreue machen.
Die Sammelklage kommt
Der Anlegeranwalt Andreas Tilp, einer der Marktführer in seiner Branche, rechnet dagegen mit einer europäischen Lösung - und hofft darauf. Nur so ließen sich die Interessen der Opfer breitgestreuter und im Einzelfall kleiner Rechtsverstöße erfolgreich vertreten. Seine Erfahrungen mit dem deutschen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz im Telekom-Prozess seien ernüchternd. "Von mehr als 900 beteiligten Anwaltskanzleien waren schon am dritten Verhandlungstag nur noch eine Handvoll im Saal."
Text: F.A.Z.
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