„Schafft Ungleichheit“

Verfassungsrichter kritisiert deutsches Steuerrecht

Bundesverfassungsrichter Rudolf Mellinghoff hat die zahlreichen Vergünstigungen im deutschen Steuerrecht kritisiert. „Die vielen Ausnahmeregelungen schaffen „Ungleichheit“, sagte Mellinghoff. Der Umfang der steuerlichen Lenkungsmaßnahmen sei „besorgniserregend“.

Lesermeinungen zum Beitrag

12. Mai 2008 22:24

Mellinghoff ist nicht zu widersprechen.

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)

Allerdings fehlt noch der Verweis auf Kirchhoff`s letzten Kommentar in der FAZ, der absolut an keiner Stelle fehlgeht. Dem richtigen Hinweis dort auf die biblische 10% - Abgabe, die des Staates sein mag, darf aber nicht die durch nichts begründbare Erhöhung auf 25% folgen. Warum? Je niederer die statliche Abgabe, je höher das Einkommen des Staates. Das weiß jedes dialektisch und ökonomisch geschulte Kind.Warum also den Staat künstlich durch zu hohe Abgaben arm machen? Dann sind wir bald wieder dort, wo wir uns gegenwärtig befinden - pleite, und zwar alle. Man glaubt es nicht? Abwarten!

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