Arbeitsrichter

Die Unbestechlichen

Von Julia Roebke und Friedrich Schmidt

09. Mai 2008 An bis zu vier Tagen im Jahr tauscht der Montageschlosser Frank Siewert die Werkbank gegen die Richterbank. Im Berliner Arbeitsgericht fällt er Urteile, als einer von zwei ehrenamtlichen Richtern gemeinsam mit dem hauptamtlichen Vorsitzenden. "Vier bis fünf Fälle an einem Vormittag, im Halbstundentakt befragen wir Zeugen und fällen Entscheidungen", sagt der 49 Jahre alte Siewert. Er ist dem Berufsrichter gleichgestellt und kann dessen Entscheidung zusammen mit dem zweiten Ehrenamtlichen auch schon mal überstimmen.

Siewert, der im Hauptberuf in Berlin-Pankow Schienenfahrzeuge baut, hat in seinen acht Jahren als Laienrichter schon Kurioses erlebt - einen Arbeitnehmer, der behauptete, er habe seine Vorladung nicht erhalten, dann aber auf einmal sonnengebräunt in der Verhandlung auftauchte; und einen Arbeitgeber, der Kündigungen pauschal damit begründete, sein Computer habe das errechnet, und er verstehe das Programm nicht. "Das war schon frech", sagt Siewert, "der hätte jede Kündigung ganz konkret begründen müssen." Kollegen vom Betriebsrat hätten ihm das Engagement als Richter "vorgelebt", seine Gewerkschaft, die IG Metall, habe ihn als Richter vorgeschlagen.

Eine Besonderheit des Arbeitsrechts

Dass Interessengruppen ehrenamtliche Richter vorschlagen dürfen, ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts, der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit sowie bei der Gerichtsbarkeit für Handels- und Landwirtschaftssachen. In der Arbeitsgerichtsbarkeit haben Gewerkschaften, selbständige Arbeitnehmervereinigungen und die Arbeitgeberverbände das Vorschlagsrecht für die ehrenamtlichen Richter; zum Prozess wird dann dem Hauptamtlichen ein Laienrichter aus jedem Lager zur Seite gestellt. Bis auf Eilfälle wird in allen Instanzen gemeinschaftlich entschieden.

Das hat lange Tradition: Historisches Vorbild ist der Rat der Gewerbeverständigen, bestehend aus fünf Fabrikanten und vier Werkmeistern. 1806 wurde diesem Rat in Lyon per Gesetz die Schlichtung von Streitigkeiten der dortigen Seidenfabrikanten mit ihren Arbeitern zugewiesen. Heute arbeiten in Deutschland rund 15 000 ehrenamtliche Richter an Arbeitsgerichten und an allen Gerichtsbarkeiten insgesamt rund 120 000. Das System wurde auch exportiert: So hat Japan 2006 mit Blick auf das erfolgreiche deutsche Modell die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten eingeführt.

Per Zufallsgenerator aus dem Einwohnermelderegister

In anderen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder der Strafgerichtsbarkeit kommen ehrenamtliche Richter, in letzterem Fall auch Schöffen genannt, aus der Bevölkerung. "Die Gemeinden erstellen die Vorschlagslisten für die Schöffenwahl; gerade in größeren Städten melden sich jedoch oft nicht ausreichend geeignete Personen für das Ehrenamt", sagt Hasso Lieber, Vorsitzender des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Daher rekrutierten einige Großstädte ihre Bewerber per Zufallsgenerator aus dem Einwohnermelderegister. So gelangten auch ungeeignete oder unwillige Kandidaten auf die Listen. Zudem würden manche Strafrichter die ehrenamtlichen Kollegen auch nicht ernst nehmen und ihnen Einsicht in die Akten verweigern, sagt Lieber, der in solchen Fällen vermittelt.

Anders in der Arbeitsgerichtsbarkeit: Dort würden die Ehrenamtlichen von den Berufsrichtern meist sehr geschätzt. "Sie bringen die Lebenswirklichkeit ins Gericht, erhöhen den praktischen Sachverstand und fördern so das Vertrauen der Betroffenen in die Rechtsprechung", zählt Joachim Vetter auf, der Vorsitzende des Bundes der Arbeitsrichter. Die Obermeisterin der Frisörinnung, der Geschäftsführer einer kleinen Spedition oder der freigestellte Betriebsratsvorsitzende eines großen Unternehmens, das seien Profis auf ihrem Gebiet, deren Anmerkungen man auch als gestandener Richter gerne höre. "Wir sind fast immer einer Meinung", sagt Vetter, der Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg ist.

Vornehm geht´s zu

Es gehe "vornehm" zu in seinen Verhandlungen, Klientelpolitik werde da nicht betrieben. Äußerst selten komme es vor, dass er von den zwei ehrenamtlichen Richterkollegen überstimmt werde. "Doch dann muss ich ein Urteil begründen, das ich als falsch empfinde - keine leichte Aufgabe." Zuletzt zum Beispiel bei der Auslegung eines Vertrages: "Die Ehrenamtlichen hatten da eben ein anderes, mehr praktisches Verständnis, meines war eher von logisch-juristischen Vorstellungen geprägt."

Als ehrenamtlicher Richter betrachte man den Sachverhalt eben mit gesundem Menschenverstand, sagt Peter Grönhardt, im Hauptberuf Personaldirektor bei einem Unternehmen im Raum Nürnberg. Vor einiger Zeit landete eine Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen zur Verhandlung auf seinem Tisch. Der Arbeitnehmer sei Jahr für Jahr an 35 bis 40 Tagen nicht zur Arbeit erschienen. Ein Blick auf den Kalender habe ihm gezeigt, dass dieser sich mit seinen Fehlzeiten regelmäßig den Urlaub oder das Wochenende verlängert habe. "Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie sehr solch ein Verhalten einem Unternehmen schaden kann, da kenne ich kein Pardon", sagt Grönhardt.

Gemeinsam mit seinem von der Gewerkschaft entsandten Richterkollegen habe er den Vorsitzenden Richter überstimmt, die Kündigung wurde bestätigt. Dieser Fall sei jedoch kein Beleg dafür, dass er sich vermehrt um die Belange der Arbeitgeber kümmere, sagt Grönhardt, der seit 25 Jahren als Laienrichter tätig ist. "Ich habe kein Problem damit, mich auch mal auf die andere Seite zu schlagen, zum Beispiel wenn ich merke, dass ein Arbeitnehmer systematisch gemobbt wurde."

Gespür für Menschen entwickelt

Von seiner Arbeit als ehrenamtlicher Richter profitiere auch sein Unternehmen, sagt Grönhardt. Man entwickle ein Gespür für Menschen. Die Erfahrung als Richter komme ihm, dem gelernten Kaufmann, auch zugute, wenn er sein Unternehmen vor Gericht vertreten muss. Die Rechtskenntnisse sind auch für Frank Siewert, den ehrenamtlichen Richter aus Berlin, von Vorteil: "Ich kann Kollegen helfen, die oft um Rat fragten", sagt er. Deshalb möchte er die Tätigkeit als Richter so lange wie möglich fortsetzen: "Bis zur Rente, dann ist Sense."

Wer kann ehrenamtlicher Arbeitsrichter werden?

Wenn Gerichte in Arbeitssachen in vollständiger Besetzung entscheiden, sind immer zwei ehrenamtliche Richter dabei, die dem Hauptamtlichen rechtlich gleichgestellt sind. Sie können ihn sogar überstimmen. Wer sich für das Richteramt am Arbeitsgericht interessiert, sollte sich an die Gewerkschaft oder den Arbeitgeberverband wenden, diese erstellen die Vorschlagslisten. Die Besetzung ist paritätisch, das heißt, dass jeweils ein Laienrichter dem Kreis der Arbeitnehmer, der andere dem Kreis der Arbeitgeber angehören muss. Sinn der Mitwirkung der Ehrenamtlichen ist, dass diese ihre Erfahrungen aus dem Arbeitsleben einbringen und so eine vom Vertrauen der Betroffenen getragene Rechtsprechung schaffen. Voraussetzungen für die Berufung sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft und die Vollendung des 25. Lebensjahres. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen im Bezirk des Arbeitsgerichts tätig sein. Ihre Amtszeit dauert fünf Jahre und kann verlängert werden. Die Laienrichter erhalten kein Gehalt, es ist jedoch ein Fahrtkostenersatz und eine Entschädigung für Verdienstausfall vorgesehen. Auch an anderen Gerichtsbarkeiten arbeiten ehrenamtliche Richter. Derzeit läuft die Wahl der Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit für die Zeit von 2009 an. Für das Amt ist keine besondere Sachkunde nötig, interessierte Bürger können sich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bei den Kommunen bewerben. (jur.)



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: Getty

 
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