Rückkehr zur alten Pauschale

Wer profitiert wie vom Pendler-Urteil?

Von Joachim Jahn

Keinen Nachteil soll erleiden, wer im Vertrauen auf die Kürzung der Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat

Keinen Nachteil soll erleiden, wer im Vertrauen auf die Kürzung der Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung 2007 keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat

09. Dezember 2008 Die Bundesregierung will es den Steuerzahlern möglichst einfach machen, wieder in den Genuss der alten Pendlerpauschale zu kommen. Wer profitiert nun wie? Und müssen Pendler jetzt genau tun? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was müssen Pendler nun tun?

In den meisten Fällen gar nichts: Die Bundesregierung will es den Steuerzahlern möglichst einfach machen, wieder in den Genuss der alten Regelungen zur Pendlerpauschale zu kommen. Vom 1. Januar 2009 an gilt automatisch das bis Ende 2006 geltende Recht, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) kurz nach Verkündung des Verfassungsgerichtsurteils. Die Finanzämter werden außerdem angewiesen, die fälligen Rückzahlungen für 2007 schon in den ersten drei Monaten des kommenden Jahres zu leisten.

Wie wirkt sich das im Geldbeutel aus?

Am meisten profitieren von dem Urteil jene Berufstätigen, die ihren Arbeitnehmerpauschbetrag schon durch andere Werbungskosten vollständig ausgeschöpft haben. Nach einer Beispielrechnung des Bundesfinanzministeriums bringt ihnen der Karlsruher Richterspruch bei einem Weg zur Arbeit von 20 Kilometern eine jährliche Ersparnis von 350 Euro. Doch ist der individuelle Grenzsteuersatz entscheidend. Wer den Spitzensteuersatz zahlt, kann bis zu 585 Euro im Jahr weniger Steuern zahlen müssen.

Was gilt, wenn jemand in der Steuererklärung den Arbeitsweg nicht angegeben hat?

Keinen Nachteil soll erleiden, wer im Vertrauen auf die Kürzung der Entfernungspauschale in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 keine Angaben mehr zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht hat. Das kann man nun nachholen. Der Fiskus veranlasst dann von sich aus eine Änderung des Steuerbescheids für das vergangene Jahr.

Gibt es dafür bestimmte Vorgaben?

Für die Nachmeldung reicht ein formloses Schreiben oder ein Anruf beim zuständigen Finanzamt. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre. Besser ist es aber, nicht zu lange zu warten, um eine Rückzahlung problemlos zu erhalten. Dann wird die Steuerfestsetzung geändert, zu viel gezahlte Steuern werden erstattet. Wer die Pendlerpauschale in der Steuererklärung für 2007 bereits eingetragen hat, muss demnach nichts unternehmen.

Verzinst der Fiskus das Guthaben?

Grundsätzlich verzinst das Finanzamt Guthaben, aber erst 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres. Im Fall der der Pendlerpauschale endet die Frist für 2007 am 1.4.2009. Alle Bescheide die vorher geändert werden, sind davon also nicht betroffen.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, dpa

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