Corporate Governance

Prüfungsausschuss wird gestärkt

Von Erhard Schipporeit

14. Mai 2008 Prüfungsausschüsse (Audit Committees) haben Hochkonjunktur. Seit der Empfehlung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex haben sie sich bei den größten börsennotierten Gesellschaften zur „best practice“ entwickelt. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das als Referentenentwurf vorliegt, wird dieser Institution im Rahmen der Unternehmensüberwachung noch mehr Gewicht verleihen. Denn in Umsetzung der Abschlussprüfer-Richtlinie aus Brüssel (Achte EU-Richtlinie) haben kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften – also solche, die Wertpapiere am organisierten Markt ausgegeben haben – künftig (bis auf Ausnahmefälle) zwingend einen Prüfungsausschuss einzurichten.

Personelle Vorgaben

Bemerkenswert ist, dass sich diese Pflicht grundsätzlich auch auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstreckt. Daneben macht der Gesetzentwurf auch Vorgaben für die personelle Besetzung: Der Aufsichtsrat und – wenn vorhanden – der Prüfungsausschuss muss mit mindestens einem unabhängigen Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung besetzt sein.

Zudem wird der Bundestag dem Aufsichtsrat einen Aufgabenkatalog für den Prüfungsausschuss vorgeben: die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit der internen Risikomanagementsysteme und der internen Revision sowie der Abschlussprüfung, namentlich der Unabhängigkeit des Prüfers einschließlich der von diesem zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Gesetzgeber will den Unternehmen zwar auch weiterhin ermöglichen, diese Aufgaben vom Gesamtaufsichtsrat erledigen zu lassen. Er regt aber gleichzeitig für den Fall eines bestehenden Aufsichtsrats die Bildung eines solchen Prüfungsausschusses an.

Der wichtigste Ausschuss

Diese Neuerungen gehen in die richtige Richtung: Die Überwachung der Rechnungslegung und der unternehmerischen Kontrollsysteme wird besonders hervorgehoben. Zugleich wird deutlich, dass diese Aufgaben hohen Sachverstand voraussetzen. Der fachliche Hintergrund und notwendige Spezialkenntnisse können und müssen nicht von jedem Aufsichtsratsmitglied in allen Einzelheiten verlangt werden. In seiner Gesamtheit muss der Ausschuss jedoch über die notwendige Expertise verfügen. Der Prüfungsausschuss ist deshalb schon heute – neben dem Personalausschuss (Präsidialausschuss) – zu Recht der wichtigste, aber zugleich auch arbeitsintensivste Ausschuss im Aufsichtsrat.

Gleichwohl ist die Entwicklung, den Prüfungsausschuss als eine Art „Superausschuss“ des Aufsichtsrats zu etablieren, nicht ganz unkritisch zu sehen. Denn sie wirft Fragen nach der Praktikabilität im Detail auf. Dies betrifft nicht nur die kapitalmarktorientierten Gesellschaften von mittlerer und kleiner Größe. Und auch sonst besteht die Gefahr, dass sich die Erwartungen der Öffentlichkeit an die Prüfungsausschüsse von deren realen Möglichkeiten entfernen.

Der Autor ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses der SAP AG.



Text: F.A.Z.

 
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