Noch immer erhalten „räuberische Aktionäre” Sonderzuwendungen im Geldkoffer.

Geschäftsmodell der Berufskläger

Mafiöse Strukturen und schwarze Listen

Ein Schweigekartell schützt ein Geschäftsmodell, mit dem deutsche Aktiengesellschaften systematisch abgezockt werden. E-Mails, die der F.A.Z. vorliegen, bringen nun auch Rechtsanwälte ins Zwielicht.

Lesermeinungen zum Beitrag

05. Oktober 2007 00:42

Das Risiko der Freiheit

Friederine Teich-Erdmann (Teich-Erdmann)

Aber, da wir nun das Squeeze out haben, waere das nicht die einfachste Loesung? Jedenfalls billiger, mehr als den Wert des Anteils kostet es nicht. Freiheitlich ist es aber nicht. Freiheit ist eben auch und gerade Willkuer.

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01. Oktober 2007 10:10

Korruption oder Drohung?

A. Malliki (a.malliki)


Eine Drohung ist: Dem Verhandlungspartner unter Androhung von schwerem Geschütz seine Meinung aufzudrängen.

Jetzt soll also aufgrund dieser "Berufskläger" die Mitsprache des Kleinaktionär beschnitten werden und nur noch den "Großen" überlassen bleiben.

Dieser Bericht strahlt eindeutig in unser politisches Gefüge aus.

Das Anti-Antikorruptionsgesetz ist immer noch nicht in Deutschland verabschiedet und die Spender von Altkanzler Kohl sind immer noch nicht bekannt. Der Ursprung des Kanthergeldes bleibt im Dunkeln. Es wird nur von Schwarzen Kassen geredet, aber dass diese Schwarzen Kassen erst mit Schwarzgeld entstehen konnten wird in den Ermittlungen ausgeblendet.

Zur Korruption gehören immer ZWEI.

Einer der besticht und vor allem einer der sich bestechen lässt, weil er das Objekt der Begierde unrechtmäßig preisgibt.

Bestechung ist deshalb um so verwerflicher, wenn der Bestochene Güter und Willenserklärungen von anderen für das Bestechungsgeld preisgibt.

Deshalb frage ich mich: Warum werden immer nur die Bestecher bestraft und Vorababsprachen mit der Staatsanwaltschaft wie im Fall Ackermann akzeptiert?

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01. Oktober 2007 09:13

Erstaunlicher Langmut

B. Keim (bkeim)

Den der Gesetzgeber hier walten lässt. Der Fehler ist aber zu einem gewissen Teil auch systemimmanent. Jede Stimme muß und will gehört werden. Es geht hierbei in der Regel nicht um das Wohl des Unternehmens, sondern oftmals nur um das Wohl dessen, der sich auf diese Weise Gehör verschafft.
Die Vergleichszahlungen stehen denn oft auch in gar keinem rechten Verhältnis mehr zu dem reklamierten Schaden und das zeigt denn auch die Unlauterkeit der Absichten, die gewerbesmäßige Kläger bisweilen zeigen.

Erstaunlich nur, auf wieviel Verständnis dieses Vorgehen bei den Kommentatoren hier hervorruft. Dies fördert in keiner Weise die vielbeschworene Aktionärskultur, sondern dürfte eher das Gegenteil.

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01. Oktober 2007 08:05

Quid pro Quo?

Los Närgli (lma666)

Diese Art Geld zu verdienen ist sicher nicht unbedingt "nett".

Aber solange in so manchem großen Unternehmen Vorstand und Aufsichtsrat sich gegenseitig decken und abschirmen anstatt ihren Job zu machen, und das stets auf Kosten der Mitarbeiter und der Aktionäre, fehlt mir so ein Wenig das Mitleid, wenn andere versuchen, Ihr Stück am Kuchen zu vergößern.

Mehr als die "goldenen Handschläge", mit denen Vorstände verabschiedet werden, die tw. Milliarden in den Sand gesetzt haben oder die Schäden, die durch Insidergeschäfte der Chefetagen entstehen, wird es kaum sein.

Also wenn man hier gesetzliche Änderungen herbeiführen will, dann bitte auch auf der anderen Seite.

MfG,

Los Närgli

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01. Oktober 2007 00:14

Die Klaeger gehoeren zur Freiheit

Ernst Baner (kesselstadt)

einfach dazu.
Laecherlich sich ueber ein paar Buerger aufzuregen, die nichts anderes tun als geltendes Recht zur Anwendung zu bringen.

Man schaue sich einmal die USA und die dortige Anwalts- und Prozesssituation an.
Was stets vergessen wird: Diese Anwaelte oder Klaeger sind leider eines der wenigen Korrektive in der Boersenwelt. Die Vorstaende verhalten sich ansonsten wie Mehrheitseigner.
Die Schaeden durch mangelnde Kontrolle der Vorstaende sind ohne Uebertreibung sicher 100x groesser als die Schaeden durch sogenannte Berufsklaeger.

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30. September 2007 21:08

Kriminell?

Bernd Michalski (michalski2)

Unschuldsvermutung hin oder her,
wenn etwas dermaßen zum Himmel stinkt, dann wird ein seriöses Medium wohl darauf hinzuweisen haben.

Ob förmlich kriminell oder nicht - das sind widerwärtige Machenschaften, ekelhaft und verabscheuungswürdig, wenn es sich denn tatsächlich so verhält, wie es den Anschein hat.

Wäre schon schön, wenn man das einigermaßen abstellen könnte. Solche Skrupellosigkeit sollte sich nicht ungestraft austoben können.

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30. September 2007 19:20

Wenn die Gesellschaft denn so leidet,

Karl-Heinz Andresen (khaproperty)


die kommerzielle und auch die unsere, dann ändert halt das Aktienrecht, an das sich die Herrschaften Aktionäre halten müssen, um überhaupt ans Geld zu kommen.

Solange keiner verurteilt ist, kann man ihm kriminelles Vorgehen nicht vorwerfen, sollte die FAZ wissen.

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