Deutscher Juristentag

Juristen wollen Mitbestimmungsgesetz für Verhandlungen öffnen

Von Corinna Budras und Joachim Jahn

18. September 2006 Die Regeln zur Mitbestimmung in deutschen Unternehmen sollten gelockert und für individuelle Lösungen geöffnet werden. Zu diesem Schluß kommt der Berliner Hochschullehrer Thomas Raiser in seinem Gutachten für den 66. Deutschen Juristentag. Die Tagung beginnt an diesem Dienstag in Stuttgart mit voraussichtlich 3000 Teilnehmern.

Mit der obligatorischen Arbeitnehmerbeteiligung, die seit dreißig Jahren besteht, beschäftigt sich derzeit auch eine Kommission unter der Leitung des ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU). "Die größte Schwäche zwingender gesetzlicher Mitbestimmungsregeln ist ihr Mangel an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die unterschiedlichen Strukturen und Bedürfnisse der Unternehmen", erklärt der Wirtschaftsrechtler Raiser.

Der Jurist rät dazu, für die Größe des Aufsichtsrats statt starrer Vorgaben flexible Lösungen vorzusehen. Diese könnten den Bedürfnissen der Unternehmen besser Rechnung tragen. Auch die Sitze, die externe Gewerkschaftsmitglieder in den Kontrollorganen in Anspruch nähmen, seien mit dem Gedanken der Mitbestimmung nicht schlüssig zu begründen. "Sie folgen weder aus den Prinzipien der Demokratie, des Rechts- oder Sozialstaats und der sozialen Marktwirtschaft noch aus dem Schutz der Würde arbeitender Menschen." All diese Argumente bezögen sich lediglich auf die in dem Unternehmen selbst beschäftigten Arbeitnehmer.

Der DGB hält dagegen

Dem widerspricht Dietmar Hexel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), mit Hinweis auf die Koalitionsfreiheit. Deretwegen sei es folgerichtig, daß die Gewerkschaften Sitz und Stimme in den Aufsichtsräten hätten. Er plädiert dafür, Verhandlungslösungen nur begrenzt zuzulassen. Im Gesetz sei klar geregelt worden, daß nur über bestimmte Sachverhalte verhandelt werden könne. So dürfe die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats nicht zur Disposition stehen.

Im öffentlichen Recht werden sich die Juristen mit der noch jungen Bundesnetzagentur beschäftigen. In seinem Gutachten kommt der Augsburger Hochschullehrer Johannes Masing zum Schluß, daß die übergreifende Zuständigkeit für die Bereiche Telekommunikation, Post, Energie und Bahn das Ergebnis "punktueller politischer Kompromisse" sei; bisher sei sie nicht "konzeptgetragen". Er plädiert deshalb für eine tiefgreifende Reform durch ein "Netzregulierungsgesetz". Zudem müsse die Behörde vor unzulässigem Einfluß geschützt werden. "Regulierung verlangt eine große Gestaltungsoffenheit und steht immer unter außerordentlichem wirtschaftlichem und politischem Druck", betont der Verwaltungsrechtler.

Die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, Iris Henseler-Unger, warnt in ihrem Referat jedoch vor einem vorschnellen Handeln. "Einheitliche Regelungen können sinnvollerweise erst dann erlassen werden, wenn aus den verschiedenen Regulierungsbereichen ausreichende Erfahrungswerte vorliegen, damit die beste Methode für eine effiziente Regulierung weiterhin gewährleistet wird."

Änderungsbedarf beim Schadensersatz

Auch im Schadensersatzrecht sehen die Mitglieder des Deutschen Juristentags Handlungsbedarf. Dieses Rechtsgebiet hat sich in den vergangenen Jahren durch Gerichtsentscheidungen - etwa auf Klagen von Caroline von Monaco hin - sowie durch die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien verändert. Dabei seien neue Tendenzen hervorgetreten, die der Strukturierung und der Aufarbeitung bedürften, meinen die Fachleute.

So setzt der Bonner Privatrechtsprofessor Gerhard Wagner auf zahlreiche Änderungen, die für eine sinnvollere Kompensation sorgen sollen. Das Schadensersatzrecht dürfe nicht ausschließlich auf dem Ausgleichsprinzip basieren, meint er. Es habe vielmehr auch die Aufgabe, das Verhalten zu steuern, um weitere Verstöße für die Zukunft zu verhindern.

Deshalb müsse der Schädiger dazu gezwungen werden, seinen erzielten Gewinn wieder abzugeben. Wagner plädiert demgemäß dafür, die Verbandsklage, die im Bereich des unlauteren Wettbewerbs vorgesehen ist, auf weitere Bereiche auszudehnen. Sie sei das richtige Instrument für "Streuschäden im Bagatellbereich", die grundsätzlich wegen des mangelnden Interesses der einzelnen Geschädigten scheiterten. Der Kölner Rechtsanwalt Georg Maier-Reimer warnt dagegen vor Gruppenklagen nach amerikanischem Vorbild, weil sie ein erheblichen Mißbrauchspotential enthielten.

Reform des Gläubigerschutzes

Im Wirtschaftsrecht geht es diesmal um die "Reform des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzes". Der Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof hat den Wettbewerb der Rechtsordnungen eröffnet, indem er den Bundesgerichtshof zwang, auch Unternehmen in ausländischer Rechtsform anzuerkennen - selbst wenn sie nach ihrer Gründung in einem anderen EU-Land ausschließlich in der Bundesrepublik tätig werden. Seither sprießt in Deutschland vor allem die englische "Limited" (Ltd.) aus dem Boden. Das Bundesjustizministerium will deshalb die deutsche GmbH einer Radikalreform unterziehen, damit sie nicht ins Hintertreffen gerät. Das Mindestkapital soll von 25 000 Euro auf 10 000 Euro abgesenkt und das Gründungsverfahren erleichtert werden.

Der Mainzer Wirtschaftsrechtsprofessor Ulrich Haas stellt in seinem Gutachten die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer in den Mittelpunkt. Weil diese bisher in der Praxis jedoch vielfach gar nicht geltend gemacht werde, gehe von ihr auch keine verhaltenssteuernde Wirkung aus. Haas will deshalb die Ansprüche gegen einzelne Firmeninhaber ausweiten, wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse scheitert. Flankiert werden solle dies durch eine vereinheitlichte "Krisenverantwortung des Geschäftsführers". Wie Bundesjustizministerin Zypries will der Forscher zudem das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer komplizierter gewordene Kapitalersatzrecht vereinfachen, keineswegs aber abschaffen. Ausschüttungssperren und ein "Frühwarnsystem" sollen Lieferanten oder Kunden ebenfalls vor Forderungsausfällen bewahren.

„Seriositätskontrolle“ ist gefragt

Die Position des Insolvenzverwalters ausbauen will der Hamburger Rechtswissenschaftler Heribert Hirte. Dessen Möglichkeiten, einen Prozeß zugunsten der Insolvenzmasse zu führen, sollten verbessert werden. Die "Seriositätskontrolle" bei der GmbH-Gründung will Hirte nicht mehr nur an der Aufbringung des Mindestkapitals festmachen, sondern durch einen Ausbau der Instrumentarien der Gewerbeordnung bewerkstelligen.

Nach dem Vorbild des Aktiengesetzes solle zudem auf der Homepage ein "Gläubigerforum" eingerichtet werden, um den "Markt für Information über die finanzielle Lage von Gesellschaften" zu verbessern. Außerdem will Hirte auf der Handelsregisterseite der jeweiligen GmbH, die demnächst über das künftige Unternehmensregister im Internet abrufbar sein wird, die offenen Verbindlichkeiten gegenüber staatlichen Gläubigern publizieren. Damit erübrige sich eine Privilegierung, meint er zu diesem besonders umstrittenen Punkt.

Für das Steuerrecht haben die Veranstalter des Juristentags gleich zwei Hauptgutachter aufgeboten. Der Erfurter Hochschullehrer Christian Seiler untersucht die Besteuerung des Einkommens aus rechtswissenschaftlicher, sein Mannheimer Kollege Christoph Spengel aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Seiler fordert in seinen Thesen ein "erneuertes Einkommensteuerrecht".

„Verständlichkeit wiederherstellen“

So solle der Gesetzgeber "Verständlichkeit und Vollziehbarkeit durch Vereinfachung wiederherstellen". Dabei geht er so weit, einen einheitlichen Steuersatz zu fordern. Dieser sei nämlich der "Schlüssel zur Gleichheit und Vereinfachung des Steuerrechts"; er vermeide progressionsbedingte Schwierigkeiten und erleichtere Abgeltungssteuern an der Quelle.

Das Verhältnis von großzügigen Durchbrechungen der Bemessungsgrundlage und hohen Steuersätzen will Seiler umkehren, beispielsweise durch Verzicht auf Steuersubventionen und durch Einführung einer realitätsgerechteren Gewinnermittlung. Familien will der Wissenschaftler künftig als Gemeinschaft behandelt sehen, um durch deren schonende Behandlung der demographischen Entwicklung gerecht zu werden: "Das Grundgesetz gebietet keine Individualbesteuerung." Für die Besteuerung von Unternehmen will Seiler die Rechtsfigur einer "steuerjuristischen Person" einführen, um zu einer rechtsformneutralen Belastung zu kommen.

Der Mannheimer Fachmann Spengel dringt auf eine Harmonisierung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer in ganz Europa. Der Besteuerung in Deutschland bescheinigt der Wirtschaftswissenschaftler zahlreiche Defizite. Für Kapitalgesellschaften sei es ein "Hochsteuerland" und damit für ausländische Investoren unattraktiv. Die Besteuerung verzerre zudem Finanzierungs- und Rechtsformentscheidungen von Unternehmen. Und schließlich würden private Kapitaleinkünfte nur lückenhaft erfaßt.

„Gewerbesteuer abschaffen“

Die Körperschaftsteuer will Spengel daher in die Einkommensteuer integrieren. Die Gewerbesteuer sei abzuschaffen. Ein proportionaler Steuersatz (flat tax) scheide wegen negativer Verteilungsfolgen und hoher Steuerausfälle jedoch aus, hält er seinem Mitgutachter entgegen.

Der Justiz widmet sich eine weitere Arbeitsgruppe. Der Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem unterstreicht, die Unabhängigkeit der dritten Gewalt stehe nicht Reformen entgegen, die Richter als "lästig" empfänden - von stärkerer Qualitätsmessung über Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitszeit bis zur Möglichkeit der Versetzbarkeit. Der frühere Präsident des Deutschen Anwaltvereins Felix Busse liest den Richtern noch kräftiger die Leviten. Es gehöre zu deren Dienstpflichten, ihren Arbeitsablauf auch zeitlich effizient zu organisieren und ihre volle Arbeitskraft dafür einzusetzen. Dabei könnten noch "Binnenreserven gehoben" werden, schreibt er.

Auch dringt Rechtsanwalt Busse auf eine strengere Dienstaufsicht und die Einführung fester Arbeitszeiten. Richter müßten sogar gegenüber der Öffentlichkeit zeitnah und individuell ihre Erledigungszahlen und Anfechtungsquoten bekanntgeben. Im Gegenzug sei der Staat nach dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention verpflichtet, der Justiz genügend Personal und Sachmittel zur Verfügung zu stellen.

Alle zwei Jahre lädt der Deutsche Juristentag e.V. zu einem regen Austausch. In dem Verein, der auf eine knapp 150jährige Geschichte zurückblicken kann, sind derzeit 7500 Mitglieder organisiert, die „auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der deutschen Rechtsordnung untersuchen“. Zudem sollen Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts gemacht werden. Auf der vier Tage dauernden Veranstaltung beraten Juristen aus allen Berufsgruppen und fachlichen Richtungen aktuelle Rechtsthemen aus den Bereichen Zivilrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Justiz. Grundlage für die Beratungen bilden Gutachten von Richtern, Anwälten, Wissenschaftlern und Politikern. Die Vorschläge, über die am Ende oft kontrovers abgestimmt wird, bilden dann die Grundlage für die weitere rechtspolitische Diskussion. So hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die geplante Reform des GmbH-Gesetzes ausdrücklich gebremst, damit die Forderungen des Juristentags berücksichtigt werden können.



Text: F.A.Z., 19.09.2006, Nr. 218 / Seite 14
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

 
Kursabfrage 
NamePunkteProzent
Dax 5.326,63 -1,12
TecDax 573,04 -5,15
DowJones 9.447,11 -5,11
Nasdaq 1.754,88 -5,80
STOXX 50 2.878,82 +0,22
Nikkei 225 9.203,32 -9,38
S&P 500 Zert. 10,50 -1,78
Euro/Dollar 1,36 -0,02
Bund Future 117,75 +0,40
Gold 888,20 -0,04
Öl 85,76 -1,06
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche