Von Joachim Jahn
01. November 2007 Privatanleger der gescheiterten Schwindelfirma Phoenix Kapitaldienst haben Hedge-Fonds vorgeworfen, dass sie zur Erfüllung eigener Sonderinteressen den Insolvenzplan für die rund 30.000 Gläubiger zum Scheitern gebracht hätten. Damit wird für viele Kleinanleger eine existenzbedrohende Schieflage aufrechterhalten“, sagte der Frankfurter Rechtsanwalt Klaus Nieding am Donnerstag dieser Zeitung.
Altersversorgung vernichtet“
Seine Kanzlei Nieding + Barth bildet mit der Kanzlei Tilp die Arge Phoenix“. Diese vertritt nach eigenen Angaben rund 3500 Privatanleger mit Einlagen von zusammen mehr als 100 Millionen Euro und sitzt mit zwei Vertretern im offiziellen Gläubigerausschuss, der den Insolvenzverwalter Frank Schmitt aus der Kanzlei Schultze & Braun kontrolliert. Darunter seien Betroffene, deren Altersversorgung oder Baufinanzierung durch den Anlagebetrug vernichtet worden sei, sagte Nieding.
Das Landgericht Frankfurt hatte den mit einer Mehrheit von 99,7 Prozent beschlossenen Insolvenzplan Schmitts gekippt (F.A.Z. vom 1. November). Dies ging auf einen Antrag des Hedge-Fonds-Treuhänders Citco Global Custody N.V. zurück. Die Richter hielten es unter anderem für unzulässig, dass der Plan nur rechtlich umstrittene Berechnungsmodalitäten regeln sollte, aber nicht das Verfahren insgesamt beendete.
Beschwerde angekündigt
Hingegen verwarfen sie eine Beschwerde des Phoenix Rechtsverfolgungs Pools“. Dieser besteht aus anderen Wertpapierdienstleistern, die letztlich über die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung EdW für den verbliebenen Schaden aufkommen müssen. Die staatliche Bankengruppe KfW wird das fehlende Geld zwar wohl vorstrecken, aber eben nur als Kredit.
Insolvenzverwalter Schmitt will nun beim Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen, wie er dieser Zeitung sagte. Uns war klar, dass wir juristisches Neuland betreten haben – aber wir wollten damit erreichen, dass das Verfahren nicht noch weitere Jahre lang verzögert wird.“ Dabei geht es unter anderem um die Forderung von Citco, seine Ansprüche aus Treuhandkonten nicht in die allgemeine Insolvenzmasse fallen zu lassen.
Entschädigung geprüft
Die EdW erklärte auf Anfrage, sie werde prüfen, ob sie mit Abschlagszahlungen die Entschädigungen einleiten wolle. Anlegeranwalt Nieding kündigte dennoch umgehende Klagen gegen die EdW an. Ein Staatshaftungsprozess solle folgen.
Text: F.A.Z.
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