30. Juni 2009 Auf dem Höhepunkt der Schmiergeldaffäre stand dem Elektrokonzern Siemens eine Invasion bevor. "Wir sind mit einer ganzen Armada angerückt, um eine feindliche Durchsuchung zu machen", berichtet die Münchner Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl. "Aber da hat sich der Konzern schnell entschieden, seine Blockadehaltung aufzugeben." Dafür fiel eine Truppe amerikanischer Anwälte aus der Kanzlei Debevoise & Plimpton ein. Der Aufsichtsrat hatte sie eingeschaltet, um die New Yorker Börsenaufsicht SEC gnädig zu stimmen. Das war auch für die Münchner Strafverfolger nicht die schlechteste Lösung, wie Bäumler-Hösl durchblicken lässt. "Unsere ersten Kontakte mit Debevoise waren geprägt von Skepsis", gibt die Anklägerin zwar zu. Doch räumt sie auch ihre beschränkten Kapazitäten ein: "Wir haben das anfangs mit zwei Staatsanwältinnen und ein paar Polizisten bearbeitet." Und die Sorge, die Strafprozessordnung gegen ausländische Privatermittler verteidigen zu müssen, sei schnell "abgeblättert".
Große Vorbehalte
Bei so viel Zuneigung der bayerischen Fahnder für den amerikanischen Kollegen Bruce E. Yannett ist es kein Wunder, dass ihm die deutschen Edelstrafverteidiger mit Vorbehalten begegnen, die sich auf der Jahrestagung der "Neuen Zeitschrift für Strafrecht" in Frankfurt eingefunden haben. Wer hier zusammenkommt, vertritt keine kleinen Drogendealer, sondern Wirtschaftskapitäne - oder möchte zumindest gerne solche Mandate ergattern. Der New Yorker Advokat gehörte einst zum Team, das im Auftrag der amerikanischen Regierung die Affäre um Waffenlieferungen an iranische Mullahs aufklärte.
Gegen "Mythen und Missverständnisse" wehrt sich Yannett nun umso nachdrücklicher. Seine Kommentare spricht er zunehmend gereizt in das entsprechend übersteuerte Mikrofon. Ein Minenfeld: Selbst Teile seines vorbereiteten Eingangsreferats scheinen dem Siemens-Sonderermittler zu heikel, um sie von der mitgebrachten Dolmetscherin übersetzen zu lassen. "Wir hatten die Position eines unabhängigen Untersuchers", beschreibt Yannett die Aufgabe seiner Sozietät, die die Verstrickungen von Siemens-Mitarbeitern in Bestechungsfälle aufdecken sollte. Berichtet habe er an den Vorstand oder - wo dieser selbst in Verdacht stand - an den Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss (audit committee). "Welche Informationen wir an Behörden im In- und Ausland weitergaben, oblag allein dem Management oder Aufsichtsrat", beteuert er.
Schweigerecht ausgehebelt?
Doch die Bedenken der deutschen Strafverteidiger sind groß, Siemens könnte durch die Einschaltung der amerikanischen Privatermittler das Schweigerecht Beschuldigter gegenüber staatlichen Fahndern ausgehebelt haben. Wobei Yannett manchen überrascht mit dem Hinweis, dass die damals von Chefaufseher Gerhard Cromme öffentlichkeitswirksam inszenierte Selbstunterwerfung unter die amerikanischen Behörden gar nicht freiwillig geschehen sei. Dies sei vielmehr auf einen Schritt der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zurückzuführen gewesen, die zuvor einen entsprechenden Automatismus nach amerikanischem Recht ausgelöst habe.
Die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens seien geheim gehalten worden, versichert Yannett. Die von seinen Kollegen in 34 Ländern erstellten Dokumente seien in Metallbehältern nach London geflogen worden - ein Umstand, der den Zugriff auch von Strafverfolgerin Bäumler-Hösl begrenzte. Was diese erkennbar so wenig störte, dass der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn sogar fragte, ob ihre Untätigkeit nicht den Tatbestand der "Versuchten Strafvereitelung im Amt" erfülle. Die Oberstaatsanwältin konterte kühl: "Wir horchen nicht am Beichtstuhl." Wo sich aus ihren eigenen Erkenntnisquellen gar nicht erst ein Anfangsverdacht für Bestechung oder Untreue ergeben habe, habe kein Anlass zu einer Beschlagnahme bestanden.
Rechtsschutz der Beschäftigten
1700 Befragungen, 82 Millionen geprüfter Dokumente nebst Banküberweisungen und E-Mails, 1,5 Millionen abrechenbare Anwaltsstunden: so lautete die Bilanz der Debevoise-Aktivitäten, mit deren Hilfe die Strafverfahren der amerikanischen und deutschen Behörden gegen das Unternehmen selbst an ein und demselben Tag abgeschlossen wurden; Ermittlungen gegen 200 bis 300 Beschäftigte und Manager laufen freilich in Deutschland weiter. Die Arbeitnehmer wurden im Beisein eines vom Konzern bezahlten Anwalts befragt, und zu ihrem Schutz wurden keine förmlichen Protokolle erstellt. Was Debevoise aber konkret an die staatlichen Fahnder weitergereicht hat, lässt Yannett trotz bohrender Nachfragen offen. Ebenso ob die Aussagen eines Beschäftigten, der in arbeitsrechtliche Pflichten eingebunden ist, eigentlich so freiwillig sind, wie es das Grundgesetz für Strafverfahren verlangt.
Bemerkenswert milde fiel das Urteil des "Gegenreferenten" Franz Salditt, eines renommierten Steuerstrafverteidigers aus Neuwied, aus. Das Verfahren habe zwar das deutsche Aktienrecht "gesprengt", wandte er ein. "Ob wohl auch VW die Braunschweiger Staatsanwaltschaft in solch weitem Umfang von eigenen Ermittlungen hätte abhalten können, wenn das Unternehmen eine Vertrauenskanzlei mit Ermittlungen beauftragt und von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hätte?" Aus Sicht eines Verteidigers trage das "kafkaeske Züge". Aber nur so seien "Wiedergeburt und Neuschaffung" von Siemens möglich gewesen, glaubt Salditt. Er leitet daraus ab, dass man wohl auch die entstandenen Kosten nicht, wie Siemens es versucht, früheren Vorständen und Aufsichtsräten als Schadensersatz abverlangen könne.
Heikle Gutachten
Dass Manager sich auch durch Gutachten nur schwer vor einer Strafverfolgung schützen könnten, machte derweil Klaus Volk deutlich. Der Münchner Universitätsprofessor und Strafverteidiger hat etwa am "Mannesmann-Prozess" mitgewirkt, in dem den Angeklagten ein "unvermeidbarer Verbotsirrtum" bescheinigt worden war. "Manche Unternehmen möchten sich deshalb gerne lukrative Geschäftsmodelle im Vorfeld von Sachverständigen absichern lassen", sagte Volk jetzt auf einer Tagung des Seminarveranstalters Convent und der Industrie- und Handelskammer Frankfurt. Doch könnten Staatsanwälte und Gerichte solche Expertisen leicht beiseiteräumen - etwa durch den Hinweis, dem Gutachter sei vom Auftraggeber nicht der wirkliche Sachverhalt mitgeteilt worden.
Falle der Freibrief zu einseitig aus, kann die Justiz nach Volks Erfahrung überdies einen Freispruch mit der Begründung verweigern, der angeklagte Manager habe zu wenige Gutachten eingeholt. Kämen die Sachverständige zu einem ungünstigen Ergebnis, sollten sie dies bloß nicht schriftlich oder per E-Mail übermitteln, riet Volk - sondern allenfalls die Rechnung. Und falls sie verschiedene Entscheidungsalternativen unterbreiteten, könnten die Ankläger daraus sogar einen "bedingten Vorsatz" der Verantwortlichen herleiten, die sich sehenden Auges für eine heikle Variante entscheiden hätten. Volks Fazit, das seiner Branche noch manche Aufträge bescheren dürfte: "Angesichts der an den Rändern ausgefransten Tatbestände stehen Manager eigentlich immer mit einem Fuß im Gefängnis.
Text: F.A.Z.
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Letztes Kapitel der Siemens-Korruptionsaffäre
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