Recht

Zypries stützt die Mitbestimmung

Findet Arbeitnehmerbeteiligungen in Aufsichtsräten wichtig: Brigitte Zypries

Findet Arbeitnehmerbeteiligungen in Aufsichtsräten wichtig: Brigitte Zypries

20. September 2006 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich klar hinter die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in deutschen Unternehmen gestellt. Die Veränderung des Wirtschaftslebens durch die fortschreitende Globalisierung böte keinen Anlaß, bewährte Instrumente der Mitbestimmung aufzugeben, betonte sie am Dienstag zum Auftakt des 66. Deutschen Juristentags in Stuttgart. Sie kritisierte, daß Manager gelegentlich nicht den dauerhaften Erfolg ihres Unternehmens im Blick hätten, sondern auf Drängen des Kapitalmarktes kurzfristig die Gewinne steigerten.

Die Arbeitnehmerbeteiligung in Aufsichtsräten, die seit dreißig Jahren für Unternehmen mit mindestens 2000 Mitarbeitern obligatorisch ist, stärke deshalb „Kontinuität und Nachhaltigkeit“. Dies seien zwei „Tugenden des Wirtschaftens, die wir im Zeitalter von Hedge-Fonds und globalisierten Kapitalmärkten mehr brauchen als je zuvor“, betonte Zypries. Bereits im vergangenen Monat hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Mitbestimmung einen „nicht wegzudenkenden Teil der Sozialen Marktwirtschaft“ genannt.

Nicht mehr zeitgemäß

Zypries räumte jedoch ein, daß die bestehenden Regelungen den Strukturen internationaler Konzerne häufig nicht mehr gerecht würden. Auch innerhalb der Europäischen Union würden die deutschen Mitbestimmungsregeln immer wieder kontrovers diskutiert. Derzeit erarbeitet eine Kommission unter der Leitung des ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) Reformvorschläge, die bis zum Jahresende vorgelegt werden sollen.

Die Kommission wurde bereits von der rot-grünen Vorgängerregierung benannt, um die Unternehmensmitbestimmung an die aktuellen Wirtschaftsbedingungen anzupassen. Auch die rund 3000 Teilnehmer des Juristentags, die aus allen juristischen Berufsgruppen und Fachrichtungen stammen, werden über die Unternehmensmitbestimmung beraten und am Donnerstag Änderungsvorschläge für den Gesetzgeber beschließen.

Verantwortlichkeiten klarstellen

Der Präsident des Deutschen Juristentags, Paul Kirchhof, verdeutlichte am Beginn der viertägigen Veranstaltung, daß das Kernmotiv des Juristentags die notwendige Klarstellung der Verantwortlichkeiten in den unterschiedlichen Rechtsgebieten sein werde. Diese sei elementar für die Vereinfachung des Rechts, betonte er. Das gelte für alle sieben Themen aus den Bereichen des Zivilrechts, Strafrechts, Öffentlichen Rechts, Wirtschaftsrechts, Arbeitsrechts, Steuerrechts und der Justiz, die auf dem Kongreß behandelt werden.

Beispielhaft nannte der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht die Unternehmensmitbestimmung, in der deutlich werden müsse, welche Verantwortung jeweils dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zukommen. Auch für die Bundesnetzagentur, Thema der Beratungen in der öffentlich-rechtlichen Abteilung, sei diese Klarstellung wichtig, denn die Bonner Behörde treffe bei der Genehmigung von Entgelten auch unternehmerische Entscheidungen.

Gutes Recht oder gutes Geld

Kirchhof erinnerte daran, daß dem Staat durch den zunehmenden Einfluß des Europarechts auf deutsche Regelungen eine größere Verantwortung gegenüber den Bürgern zukomme. Sie fänden sich inzwischen in der Flut von teilweise gegenläufigen und aus unterschiedlichen Rechtsquellen stammenden Normen nicht mehr zurecht. Ziel müsse es deshalb sein, zu „bündeln, entschlacken und vereinfachen“. „Dies ist wahrscheinlich der größte Auftrag an den Deutschen Juristentag“, sagte Kirchhof. Er plädierte für eine Begrenzung der Normenflut. Der Bürger müsse sich fragen, ob er vom Staat vor allen Dingen gutes Recht oder gutes Geld erwarte.

Insbesondere im Hinblick auf den wachsenden Einfluß des Europarechts müsse der Staat seine Aufgaben neu definieren. „Wir brauchen einen starken Staat, aber es muß ein schlanker sein.“ Kirchhof rechnet damit, daß insbesondere die Beschlüsse des Juristentags zur Sterbebegleitung, zur Mitbestimmung und zum Schadensersatz vom Gesetzgeber aufgegriffen werden. In diesen Bereichen habe man eindeutige Signale von der Politik erhalten, daß sie auf Impulse vom Juristentag warte. Bereits in der Vergangenheit hat der Gesetzgeber Rechtsgedanken der Beschlüsse in seinen Gesetzesvorhaben aufgenommen.

Text: cbu. / F.A.Z., 20.09.2006, Nr. 219 / Seite 15
Bildmaterial: dpa

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