Unternehmenssteuer

Die Unterhändler trennen nur noch wenige Milliarden

Von Manfred Schäffers, Berlin

Koch und Steinbrück kommen sich näher

Koch und Steinbrück kommen sich näher

30. Oktober 2006 Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) wollen noch in dieser Woche der großen Koalition ein Erfolgserlebnis bescheren, indem sie die Eckpunkte für die Unternehmenssteuerreform festzurren. An diesem Donnerstag wollen sich die Steuerunterhändler einigen.

Steinbrück und Koch haben sich selbst unter Druck gesetzt, indem sie kurz nach dem bisher letzten Treffen davon sprachen, kurz vor dem Durchbruch zu stehen. Mit ihrem Optimismus reagierten sie auf das Bekanntwerden heftiger Auseinandersetzungen in der Runde der Steuerpolitiker vor zwei Wochen.

Kein Vergleich mit der Gesundheitsreform

Steinbrück und Koch wollen sich ihre Reform nicht zerreden lassen. Nichts soll an die ungeliebte Gesundheitsreform erinnern. Deshalb hat man auf Bedenken reagiert und die alten Konzepte erheblich abgeschwächt. Dennoch gibt es intern noch Konfliktpotential. Hier ist zwar der größte Teil unstrittig, aber bei den letzten Milliarden hakt es bis zuletzt. Doch dahinter stehen unterschiedliche Sichtweisen auf die Welt der Wirtschaft. Das macht die Sache nicht einfacher. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Meister, hat jüngst nicht ausgeschlossen, daß die Einigung wenige Punkte enthält, die der Koalitionsausschuß entscheiden müßte.

Der Rahmen der Reform steht schon länger. Klar ist, daß die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften von heute 39 Prozent auf weniger als 30 Prozent sinken soll und Personengesellschaften mit ihren einbehaltenen Gewinnen ebenso gestellt werden sollen. Daran lassen die entscheidenden Unterhändler nicht rütteln, auch wenn Nordrhein-Westfalens Finanzminister Helmut Linssen zuletzt angeregt hatte, die Steuersätze etwas weniger zu senken, wenn die Finanzierung nicht stimmen sollte.

Steuerrechtsverschärfungen

Von den gut 28 Milliarden Euro, die die Entlastungen der Unternehmen den Staat kosten würden, sollen etwa 20 Milliarden Euro mit Steuerrechtsverschärfungen finanziert werden. Schon vor der Sommerpause hatte die Koalition bestimmt, daß sie sich die Reform 5 Milliarden Euro kosten lassen will. Gut 3 Milliarden Euro sollen von allein hereinkommen, da es sich nach der Reform für Unternehmen wieder mehr lohnen sollte, Gewinne in Deutschland anfallen zu lassen. Auch über den größten Posten der Gegenfinanzierung, die steuerliche Berücksichtigung der Gewerbesteuer als Kostenblock, ist nie etwas zu hören gewesen, auch wenn es immerhin um fast 10 Milliarden Euro geht. Das wird still gestrichen.

Die Abschaffung der beschleunigten Abschreibung von Anlagegütern („degressive AfA“) geht auf eine Anregung aus der Wirtschaft zurück, so daß auch hier weitgehend Konsens herrscht. Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen, Verschärfung der Regeln für den Kauf eines Unternehmensmantels und Wegfall des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer mögen den ein oder anderen treffen und erregen, sind aber kaum für Grundsatzkonflikte geeignet.

Zinsschranke

Der Streit dreht sich vielmehr um die Frage, inwieweit Unternehmen belastet werden, auch wenn sie keinen Gewinn machen. Es geht um die Besteuerung des Finanzierungsaufwands und die Grundsteuer für Unternehmen. Beides zusammen soll 4,4 Milliarden Euro zur Finanzierung beitragen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit ihrem Diktum, keine Substanzbesteuerung in der Körperschaftsteuer hinnehmen zu wollen, Steinbrücks Hinzurechnungspläne gekippt, wonach gezahlte Zinsen und Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzentgelte in die Bemessungsgrundlage einfließen sollten. Die statt dessen erwogene Zinsschranke, wie sie Hessen und Rheinland-Pfalz vorgeschlagen hatten, hätte vor allem Unternehmen getroffen, die wenig oder keinen Gewinn machen, wie Berechnungen konkreter Steuerfälle zeigten.

Daher soll nur den Gesellschaften die steuerliche Anerkennung von Zinsausgaben versagt werden, wenn diese auch im Konzernvergleich einen ungewöhnlich hohen Fremdfinanzierungsaufwand haben. Zusammen mit einer Freigrenze von einer Million Euro auf die Finanzierungskosten wäre die Masse der Unternehmen außen vor. Nach Prognosen von Unionspolitikern würde die neue Regelung nur wenige Unternehmen treffen. Dies schmälert indessen den Finanzierungsbeitrag der neuen Zinsschranke. Daher wird erwogen, die Gesamtbelastung nicht auf 20,03 Prozent, sondern nur auf 29,9 Prozent zu senken, wie Unionskreise bestätigten.

Bei der Gewerbesteuer wehrt sich die SPD-Fraktion noch standhaft dagegen, die hälftige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen zu streichen. Dies verhindert die Angleichung der Bemessungsgrundlagen von Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, sorgt für viel Ärger in der Wirtschaft und bringt den Gemeinden lediglich 800 Millionen Euro. Die Union bietet an, dafür die Gewerbesteuer moderat zu erhöhen. SPD-Vertreter wollen das eine haben, ohne vom anderen zu lassen - was die Union mit der Zinsschranke, egal wie abgeschwächt sie ausfallen sollte, nicht akzeptiert.

Text: F.A.Z., 31.10.2006, Nr. 253 / Seite 17
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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