26. Juni 2008 Mit nur einem Euro Startkapital können sich Unternehmensgründer in Deutschland künftig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft selbstständig machen. Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) ist ein Kernelement der GmbH-Reform, die der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat. Mit der Novelle soll außerdem der grassierende Betrug bei Firmenpleiten wirkungsvoller bekämpft werden.
Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD) lobte eine massive Entrümpelung des Rechts. FDP und Linke warnten dagegen, die neuen Mini-GmbHs böten keinen ausreichenden Gläubigerschutz. Die Reform ist die größte GmbH-Reform seit der Verabschiedung des GmbH-Gesetzes im Jahr 1892 durch den kaiserlichen Reichstag.
Alternative zur britischen Rechtsform Limited
Entgegen der ursprünglichen Planung der großen Koalition bleibt es bei der klassischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dabei, dass die Gesellschafter ein Grundkapital von 25.000 Euro aufbringen müssen. Sie bekommt aber mit der UG eine kleine Schwester, die unkompliziert und preiswert ins Leben gerufen werden kann. Wird ein notariell beglaubigtes Musterprotokoll verwendet, fallen Gesamtkosten von nur 120 Euro an. Wegen der fehlenden Kapitalausstattung muss eine UG aber ein Viertel ihres Jahresgewinns ansparen. Erreicht sie die Schwelle von 25.000 Euro, kann sie zur klassischen GmbH umfirmieren.
Mit der Einstiegsvariante wird eine Alternative vor allem zur britischen Rechtsform Limited geschaffen, die auch in Deutschland immer beliebter wird. Zypries sagte, die UG werde die Innovationskraft der Wirtschaft stärken. Zurzeit gibt es rund eine Million GmbHs. Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb, sagte, es wäre keine Alternative gewesen, die klassische GmbH mit einem Kapital von nur 10.000 Euro zu einer eierlegenden Wollmilchsau zu machen, um allen Bedürfnissen in einem modernen Wirtschaftsleben zu entsprechen.
Kritik von FDP und Linken
Die FDP und die Linke warfen der Koalition vor, dem Standort zu schaden. Das Stammkapital sei seit über 100 Jahren ein Signal für die Wirtschaftskraft und Seriosität einer GmbH und damit auch für den Gläubigerschutz, sagte die FDP-Rechtsexpertin Mechthild Dyckmans. Wer nicht bereit sei, mehr als einen Euro in seine Firma einzubringen, der scheitere. Sie öffnen dem Missbrauch Tür und Tor, sagte Sabine Zimmermann von der Linken.
Die Grünen stimmten der Novelle trotz Detailkritik zu. Ihr Rechtspolitiker Jerzy Montag sagte, das Eigenkapital sei nicht mehr zentral für Gläubiger. Wer Kredite brauche, müsse ohnehin persönlich haften. Problematisch sei aber die Besteuerung ab dem ersten Euro. Die Grünen hatten deshalb eine steuergünstigere Personengesellschaft mit beschränkter Haftung vorgeschlagen.
Mit der Reform soll außerdem Insolvenzbetrügern der Riegel vorgeschoben werden. So sollen sogenannte Firmenbestattungen verhindert werden, bei denen der Konkurs nicht stattfinden kann, weil der Geschäftsführer abberufen wurde oder das Unternehmen nicht mehr erreichbar ist. Künftig sind auch die Gesellschafter verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Außerdem können Rechtstitel auch an sie zugestellt werden.
Der Europäischen Union zuvorgekommen
Mit den Mini-GmbHs kommt die Koalition Überlegungen in der Europäischen Union zuvor. Die EU will mit einer Europäischen Privatgesellschaft (SPE) Unternehmen den Schritt über die Grenzen innerhalb der EU erleichtern. Bisher müssen Auslandstöchter nach jeweils geltendem Recht angemeldet werden.
Erst am Mittwoch hatte der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy in Brüssel einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgestellt. Vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, soll der Geschäftsauftritt erleichtert werden. Statt in den verschiedenen Ländern des Binnenmarkts Tochterunternehmen nach dem jeweiligen einzelstaatlichen Gesellschaftsrecht zu gründen, solle künftig die europäische Rechtsform ausreichen, sagte McCreevy. Um die Chancen für eine Annahme des Regelwerks im Kreis der EU-Regierungen zu erhöhen, soll die Gesellschaftsform weder steuer- noch arbeitsrechtliche Fragen berühren. Dies soll in der Kompetenz der Länder bleiben.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt das Vorhaben. Wir sind froh, dass die Kommission endlich erkannt hat, wie wichtig für die Erschließung des Binnenmarkts eine einheitliche europäische Gesellschaftsform ist, die sich an den Bedürfnissen der kleinen und mittelgroßen Unternehmen orientiert, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Hannes Hesse. Die Unternehmen könnten damit erstmals ihre Tochtergesellschaften in Europa nach einheitlichem Muster ausgestalten und diese nach einheitlichen Grundsätzen und Methoden führen. Das Parlament werde den Vorschlag zügig beraten, sagte der Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne (CDU), der am Mittwoch zum Berichterstatter des Parlaments für die Verordnung ernannt wurde. Ich hoffe nur, dass der Rat das Verfahren nicht blockiert.
Text: FAZ.NET/F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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