Neuordnung

Zypries offen für höhere Anwaltsgebühren

02. Mai 2008 Anwälte können darauf hoffen, künftig zumindest auf einigen Feldern höhere gesetzliche Gebühren kassieren zu können. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich auf dem 59. Deutschen Anwaltstag in Berlin offen für eine Anpassung der Vergütung – wenn auch nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode. „Aber ich verspreche, dass wir jetzt mit den notwendigen Vorarbeiten beginnen“, sagte die SPD-Politikerin vor rund 1800 Advokaten.

Dabei ließ sie offen, ob sie tatsächlich eine lineare Erhöhung aller gesetzlichen Gebühren im Auge hat, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Vorfeld zu der dreitägigen Konferenz gefordert hatte. „Wir werden auch im Blick behalten, wie sich seither die Einkommen in anderen Bereichen entwickelt haben“, kündigte sie an.

„Keine professionelle Arbeit für lächerliche Honorare“

Zypries erinnerte daran, dass das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) den inzwischen 147.000 Advokaten nicht nur eine grundlegende Strukturveränderung gebracht habe, sondern auch eine Erhöhung der Gebühren um 14 Prozent – wie der DAV bei Inkrafttreten im Jahr 2004 selbst verkündet habe. DAV-Präsident Hartmut Kilger hatte seine Forderung einer Steigerung von zunächst 8 Prozent und dann von 15 Prozent mit dem Argument verteidigt, das RVG habe vielen Rechtsanwälten zum Beispiel im Familien-, Bau- und Medizinrecht sogar Verschlechterungen gebracht.

Diese Gruppen hätten zum letzten Mal 1994 von einer linearen Erhöhung profitiert. Seitdem sei der Preisindex um mehr als 20 Prozent gestiegen, seit 2004 um die zunächst geforderten 8 Prozent. Auch im Ausländer- und Asylrecht sei es allmählich unmöglich, „zu den vielfach geradezu lächerlichen Honoraren auch nur einigermaßen professionelle Arbeit zu leisten“, sagte Kilger.

Gesetzliche Gebühren dienen noch immer als Orientierung

Der DAV-Präsident begründete die annähernde Verdoppelung seiner Forderung innerhalb nur weniger Tage mit der nun bestätigten Erwartung, dass der Gesetzgeber eine Erhöhung wohl erst in der nächsten Legislaturperiode beschließen werde und deshalb auch der künftige Preisverfall mit einberechnet werden müsse.

Die gesetzlichen Gebühren sind jedoch nur ein Aspekt in der anwaltlichen Vergütung, da die Advokaten in vielen Fällen davon abweichen können. Allerdings dienen sie noch in vielen Kanzleien mangels sorgfältiger Kostenkalkulierung als Orientierung. Zudem muss die unterlegene Partei in einem Verfahren die Ausgaben des Gegners in Höhe der gesetzlichen Gebühren erstatten.

Honorarvereinbarungen erfolgabhängig gestalten

Das Vergütungsrecht ist zudem in anderer Hinsicht im Umbruch: Voraussichtlich von Juli an wird Anwälten zumindest in engen Grenzen erlaubt sein, ihre Honorarvereinbarungen vom Ausgang des Rechtsstreits abhängig zu machen. Das derzeit bestehende vollständige Verbot solcher Erfolgshonorare hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2006 für verfassungswidrig erklärt.

Zypries machte keinen Hehl daraus, dass sie ein Erfolgshonorar auch für solche Fälle erlauben wollte, in denen nicht nur die schlechte finanzielle Situation des Mandanten für eine solche Vereinbarung spricht. Der Bundestag sei ihrem Gesetzentwurf jedoch wegen der „guten Lobbyarbeit“ der Anwälte nicht gefolgt. Die Ressortchefin erwägt jedoch, später noch weitergehende Änderungen durchzusetzen.



Text: F.A.Z., cbu.
Bildmaterial: dpa

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