
Für Drittländer wie Liechtenstein soll künftig bei Steuerermittlungen das Bankgeheimnis nicht mehr gelten
03. Februar 2009 Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen sich die EU-Mitgliedstaaten künftig nicht mehr auf das Bankgeheimnis berufen können, wenn Partnerstaaten an sie Amtshilfeersuchen im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug richten. Das geht aus einem Richtlinienentwurf zur besseren Zusammenarbeit der Steuerbehörden hervor, den EU-Steuerkommissar László Kovács in Brüssel vorgelegt hat.
Der Vorschlag zielt vor allem auf Mitgliedstaaten wie Luxemburg und Österreich sowie teilweise Belgien, die sich bei entsprechenden Anfragen aus anderen Ländern bislang immer auf ihr Bankgeheimnis berufen haben. Kovács sagte, er strebe mittelfristig an, dass auch Drittstaaten wie die Schweiz oder Liechtenstein, die sich in solchen Fällen ebenfalls auf das Bankgeheimnis berufen, unter denselben Bedingungen in die Zusammenarbeit mit einbezogen werden.
Ermittlungen dürfen nicht beeinträchtigt werden
Der Kommissar geht damit auf ein altes Anliegen von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) ein, der schon länger der Meinung ist, dass die Verfolgung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht am Bankgeheimnis scheitern dürfe. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Bankgeheimnis in einem Mitgliedstaat die korrekte Festsetzung der Steuerschuld eines gebietsansässigen Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert, sagte Kovács.
In der bisher geltenden EU-Richtlinie über Amtshilfe zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -betrug vor allem bei direkten Steuern heißt es dagegen, sie verpflichte einen Mitgliedstaat nicht zur Durchführung von Ermittlungen oder zur Übermittlung von Auskünften, wenn seine Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraxis der Durchführung solcher Ermittlungen oder der Beschaffung der erbetenen Auskünfte durch die zuständige Behörde dieses Staates entgegenstehen.
Österreich und Luxemburg sind dagegen
Der Vorschlag sieht zudem eine verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Behörden bei der Steuerfestsetzung vor. Auch will die Kommission dafür sorgen, dass die nationalen Behörden bei der Beitreibung von Steuern stärker zusammenarbeiten. So sollen alle von den Mitgliedstaaten und ihren Gebietskörperschaften erhobenen Steuern und Abgaben sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einbezogen werden. Zudem will die Kommission den spontanen Informationsaustausch über Steuererstattungen nationaler Behörden an Gebietsfremde verbindlich vorschreiben sowie Behördenvertretern gestatten, sich an Ermittlungen im Hoheitsgebiet eines anderen Landes aktiv zu beteiligen.
Das österreichische Finanzministerium wies den Vorschlag zurück, da er mit Blick auf das Bankgeheimnis eine einseitige Lösung zum Nachteil Österreichs darstelle. Es ergebe keinen Sinn, einseitig das Bankgeheimnis aufzugeben, da davon nur Schweizer Banken Wettbewerbsvorteile hätten. Luxemburg hatte sich ebenfalls dagegen gewehrt. Für die Annahme des Vorschlags im EU-Ministerrat ist Einstimmigkeit erforderlich.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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