Bundessozialgericht

Klageflut gegen Hartz-IV-Bescheide

Von Corinna Budras, Kassel

28. Januar 2008 Die Zahl der Klagen zur Arbeitsmarktreform Hartz IV ist im vergangenen Jahr noch einmal drastisch angestiegen. Das hat eine Umfrage des Bundessozialgerichts (BSG) unter allen deutschen Sozialgerichten ergeben. Danach ist die Zahl der Klagen zu Fragen des vor drei Jahren eingeführten Arbeitslosengeldes II in der ersten Instanz um 38 Prozent auf insgesamt 136.600 Verfahren geklettert. Gemeinsam mit den Verfahren aus dem Sozialhilferecht ist die Zahl der Verfahren um 32 Prozent auf rund 154.000 angeschwollen. Damit kämen rund ein Drittel aller sozialrechtlichen Streitigkeiten aus diesem Bereich, schätzt das Kasseler Bundesgericht.

„Der Trend hat sich unverändert fortgesetzt“, resümierte der Gerichtssprecher Thomas Voelzke am Montag auf der Jahrespressekonferenz. Der neue BSG-Präsident, Peter Masuch, sagte: „Die Kurve geht langsam auf ihren Zenit zu, aber zeitlich können wir das noch nicht eingrenzen.“ Allerdings sei in Hartz-IV-Verfahren nach Beobachtungen der BSG-Vizepräsidentin Ruth Wetzel-Steinwedel noch nicht einmal jeder fünfte Kläger erfolgreich, während die Erfolgsquote in sozialrechtlichen Streitigkeiten sonst bei über 30 Prozent liege. Deutlich an der Spitze der Klagen stünden weiterhin Berlin und Brandenburg mit 25.600 Klagen in der ersten Instanz. Um die Klageflut bewältigen zu können, haben insbesondere die Sozialgerichte in der ersten Instanz Verstärkung bekommen: Die Anzahl der Richter kletterte in den vergangenen drei Jahren um 28 Prozent auf 1027,5 Stellen.

Die Feinheiten stehen im Mittelpunkt

Die Verfahrenszahlen des Bundessozialgerichts liegen damit noch über den Angaben der Bundesagentur für Arbeit, die am Wochenende bekannt wurden. Der Nürnberger Behörde zufolge erhöhte sich die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten um fast 42 Prozent auf 99.200. Diese Angaben umfassen jedoch nicht die Zahlen aus den insgesamt 69 Optionskommunen.

Überlegungen, warum die Klageflut auch nach den ersten Grundsatzurteilen der obersten Sozialrichter nicht abebbt, gibt es bereits: Während es in den Rechtsstreitigkeiten anfangs insbesondere um die Sicherstellung des Lebensunterhaltes gegangen sei, stünden nun die Feinheiten des Sozialgesetzbuchs II wie die Angemessenheit der Wohnung im Mittelpunkt, beobachtet Voelzke. Der Vorsitzende Richter des „Hartz-IV-Senates“, Peter Udsching, berichtete von Überlegungen im Bundessozialministerium, die strenge Pauschalisierung des Regelsatzes von 347 Euro im Monat aufzuweichen. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II können Hartz-IV-Empfänger nur noch in Ausnahmefällen höhere Leistungen beanspruchen. Das war in der früheren Sozialhilfe anders, als die Leistungen noch individueller zugeschnitten waren. Mit der erwogenen Lockerung würden die Sozialrichter in Zukunft ein Ventil bekommen, damit der Bedarf in Einzelfällen angepasst werden könne, sagte Udsching.

Landkreise gegen „Schnellschuss“ bei Hartz-IV

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz eindringlich davor gewarnt, falsche Schlüsse aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen und die Verantwortung für die Hartz-IV-Empfänger wieder zwischen Bund und Kommunen aufzuspalten. Die von Scholz geplante Trennung widerspräche dem Tenor des Urteils. Dieses sorge weder für aktuellen Handlungsbedarf, noch bestehe Rechtsunsicherheit, sagte DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke.

Das Verfassungsgericht hatte vor Weihnachten das System der Arbeitsgemeinschaften, in denen Hartz-IV-Empfänger von Arbeitsagenturen und Sozialämtern gemeinsam betreut werden, als unzulässige Mischverwaltung verworfen. Der DLT kritisiert, dass im Fall einer Aufspaltung der Aufgaben die Ergebnisse der Wirkungsforschung nicht berücksichtigt würden, die das Ministerium Ende 2008 vorlegen soll. Setzte sich Scholz durch, müsste „dasselbe Leistungspaket von zwei Behörden verwaltet werden“, warnte Henneke. Ziel der Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe sei gewesen, Überschneidungen zwischen den steuerfinanzierten Systemen zu beseitigen. Scholz plane „die maximale Schnittmenge für alle“.

Hartz-IV-Empfänger würden „planvoll zu zwei Trägern geschickt“. Hilfe für Essen und Kleidung erhielten sie von den Arbeitsagenturen, Wohngeld und Beratung von den Sozialämtern. Dies führe zu „dramatischen Reibungsverlusten, Unwirtschaftlichkeiten und unerträglichen Doppelbelastungen“. Offenbar wolle das Ministerium die Reform an der Föderalismuskommission vorbeilenken, die demnächst ihre Verhandlungsthemen festlegen will, und vollendete Tatsachen schaffen, befürchtet der DLT. So könnte der Bund seinen Zugriff auf die fast 40 Milliarden Euro erhalten, die er jährlich für Hartz IV zahlt. Würde die Betreuung der Langzeitarbeitslosen dagegen den Kommunen übertragen, müsse der Bund den Ländern dauerhaft Steueranteile abtreten, fordert der DLT.

nf./mmue.



Text: F.A.Z., 29.01.2008, Nr. 24 / Seite 13
Bildmaterial: Isabel Winarsch

 
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