Von Corinna Budras
06. Mai 2008 An den neuen Antidiskriminierungsregeln scheiden sich die Geister. Auch mehr als eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind noch zahlreiche Rechtsfragen offen, wie eine Podiumsdiskussion auf dem 59. Deutschen Anwaltstag am Wochenende in Berlin zeigte. Die Gütersloher Rechtsanwältin Susanne Clemenz konstatierte gar einen "tiefgreifenden Systemkonflikt", der durch das AGG im August 2006 ausgelöst worden sei. Der Schwerpunkt der Rechtsstreitigkeiten liege aktuell zwar auf dem Merkmal der Altersdiskriminierung. "Es zeichnet sich aber ab, dass der gesamten Systematik des deutschen Kündigungsrechts eine grundlegende Revision bevorsteht", warnte sie.
Der Stuttgarter Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer betonte: "Weder die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber im Fall einer verbotenen Benachteiligung haftet, noch der Umfang der Ersatzleistungen sind geklärt." Dabei sei insbesondere die Frage der Obergrenze einer Schadensersatzhaftung wichtig. Derzeit ist vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden eine in Deutschland bisher einmalige Klage in Höhe von einer halben Million Euro anhängig, mit der eine Arbeitnehmerin Schadensersatz wegen des Vorwurfs der mehrfachen Benachteiligung nach der Geburt ihres Kindes fordert.
Auch bei Anwälten Nachholbedarf
Dass es beim Thema Geschlechterdiskriminierung in der Praxis selbst bei Anwälten noch Nachholbedarf gibt, zeigten Beispiele, die von gleich mehreren Juristinnen aus dem Publikum genannt wurden. So gäben insbesondere kleinere Kanzleien auf dem Land unumwunden zu, dass sie aus Angst vor dem Ausfall während Mutterschutz und Erziehungszeit keine Frauen einstellten. Bauer, Partner der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz, fühlte sich daraufhin bemüßigt, zumindest für die international agierenden Sozietäten eine Lanze zu brechen: "Großkanzleien sind inzwischen geradezu vorbildlich, was die Einstellung von Frauen betrifft."
Der Kölner Arbeitsrechtler Björn Gaul warf zudem Fragen zur Altersversorgung und zu Sozialplänen bei betriebsbedingten Kündigungen auf. So ist derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof ein Fall zu den inzwischen üblichen Altersabstandsklauseln anhängig, mit denen Arbeitgeber verhindern wollen, dass sie nach dem Tod eines Mitarbeiters auch einem sehr viel jüngeren Ehegatten noch über Jahrzehnte hinweg Rente zahlen müssen (Az.: C-303/06).
Gleichbehandlung nach oben
Gaul zeigte sich überzeugt, dass diese Klauseln gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Offen ist außerdem, ob Benachteiligungen durch Tarifvereinbarungen automatisch zu einer "Gleichbehandlung nach oben" führen. Das könnte nach Ansicht von Gaul bewirken, dass die diskriminierende Regelung angewandt werden muss - und zwar für alle.
Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer zwar in ihrer Kritik am deutschen Gesetzgeber über eine schlampige Umsetzung der europäischen Vorgaben. Über die Notwendigkeit und die Bewertung der nationalen Regelungen herrschte auf dem Podium jedoch weitgehend Uneinigkeit. Der Wiesbadener Arbeitsrechtler Reinhard Schütte fand es "beschämend", dass sich ein Land mit einer solchen Grundrechtstradition wie Deutschland in Sachen Antidiskriminierung "wie ein Entwicklungsland" aufführe. "Das AGG ist viel zu spät gekommen und hat zu viele Mängel", kritisierte er.
Keine Glückwünsche mehr
Clemenz hingegen hält die Regelungen schlicht für überflüssig. "Die in Europa getroffene politische Entscheidung mag en vogue sein, aber sie war für Deutschland weder notwendig, noch wurde sie mit der gebührenden fachlichen Sorgfalt begleitet." Bauer sprach gar von einer "Erziehung zur Unwahrheit". Es sei kaum ein älterer oder schwerbehinderter Arbeitnehmer mehr als zuvor in Lohn und Brot gekommen. Wer diskriminieren wolle, werde künftig andere Mittel und Wege finden. Auf der Strecke bleibe dagegen die betriebliche Kultur: "Die Regelungen werden dazu führen, dass zur Geburt des Kindes keine Glückwunschkarten mehr geschickt werden", warnte er. Denn das könne ja später als ein Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: REUTERS
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