Justiz

Weniger lesen, mehr verhandeln

Von Melanie Amann

13. November 2007 Unternehmen, die Kartellabsprachen mit ihren Wettbewerbern schließen, müssen aus Brüssel nicht nur saftige Bußgelder fürchten. Vor der Strafe steht ein Verfahren ohne Ende. Sieben Jahre kann es dauern, bis die Europäische Kommission ihre Ermittlungen abschließt und eine Geldbuße verhängt. Vorher arbeiten sich die Beamten durch Berge von Akten, um den Fall wasserdicht und gerichtsfest aufzuarbeiten, damit kein hochbezahlter Anwalt mehr ein Schlupfloch findet. Vor allem seitdem das Kronzeugenverfahren eingeführt wurde, bei dem ein Unternehmen durch Selbstanzeige eine Kartellabsprache beichten kann und in vollem Umfang einem Bußgeld entgeht, ertrinken die Wettbewerbshüter in Papier. Und nach der Buße geht die Materialschlacht oft erst richtig los: Je schärfer die Strafe, umso klagefreudiger sind die Kartellanten.

Unternehmen leiden unter der Rechtsunsicherheit, EU-Beamte unter Überlastung. Jetzt hat EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes einen Vorschlag vorgelegt, der das Verfahren verkürzen und Prozesse verhindern soll: Wenn sich alle Beteiligten einig sind, dass ein Kartell vorliegt und in welchem Umfang ein Unternehmen beteiligt war, können Beamte und Kartellsünder einen Vergleich schließen. Dieses „direct settlement“ erinnert an einen Deal im Strafprozess: Das Unternehmen legt in allen Beschwerdepunkten eine Art Geständnis ab (“settlement submission“) und verzichtet auf Verfahrensrechte wie Akteneinsicht und förmliche Anhörung. Auf der Basis der Beschwerdepunkte verhängt die Kommission die Buße - aber nur bis zu der Höchstgrenze, die das Unternehmen vorher akzeptiert hat - und zieht einen Vergleichsrabatt ab.

Vorbild Amerika

Die Beamten müssen nicht mehr jedes Detail aufbohren, das Prozessrisiko sinkt - alles geht schneller und billiger, hofft Kroes. „Für die Unternehmen ist dies eine einzigartige Gelegenheit, über die mögliche Höhe der Buße informiert zu werden, bevor die endgültige Entscheidung fällt“, sagte sie bei der Vorstellung ihres Konzepts. Bisher konnten die Firmen nur hoffen, dass die Kommission ihnen bei guter Kooperation einen Teil der unbekannten Buße erlässt. „Derzeit hängt über den Kartellbeteiligten jahrelang ein Damoklesschwert“, sagt Thomas Wessely, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Brüssel. „Der Vergleich macht den Bußgeldschaden kalkulierbar.“ Anders als bei der Kronzeugenregelung müssten die Unternehmen auch nicht selbst Beweise liefern, sondern nur überlegen, ob und welche Vorwürfe sie akzeptieren.

Neu ist die Idee nicht. In den Vereinigten Staaten können Kartellsünder ihre Strafe schon lange mit dem Justizministerium aushandeln. „Die ganz überwiegende Zahl der Kartellfälle wird mit einem solchen ,plea bargaining' abgeschlossen“, sagt Ulrich Soltész, Rechtsanwalt im Brüsseler Büro der Kanzlei Gleiss Lutz. „Dabei wird gefeilscht wie auf dem Basar“, hat er beobachtet: „Wenn du mir A zugestehst, lassen wir B unter den Tisch fallen, und die Buße wird nicht höher als X.“

Beamte können jederzeit das normale Verfahren durchführen

Gefeilscht werde in Brüssel aber nicht, hat Neelie Kroes gleich klargestellt. „Die Unternehmen werden nicht in der Lage sein, über den Umfang ihrer Rechtsverstöße oder die Höhe der Sanktion zu verhandeln“, heißt es in einem Kommissionspapier mit Fragen und Antworten rund um das geplante Verfahren. Die Kartellbeteiligten würden nur über die Beschwerdepunkte informiert und könnten sie dann „mit ihren Argumenten beeinflussen“. Wenn sie aus Sicht der Kommission nicht genügend Informationen liefern oder zu wenig eingestehen, können die Beamten jederzeit das normale Beweisverfahren durchführen. Die Unternehmen werden auch keinen Anspruch darauf haben, dass es überhaupt Vergleichsgespräche gibt.

„Der weite Ermessensspielraum der Kommission macht das Verfahren für die Unternehmen nicht kalkulierbar", kritisiert der Bundesverband der Deutschen Industrie. Zwar hätten die Unternehmen ein großes Interesse an schnellen Verfahren, und die Vergleichslösung sei dafür ein geeignetes Instrument, sagte Nadine Rossmann, Rechtsexpertin des BDI in Brüssel. "Es muss aber ein deutlicher Anreiz in Form einer spürbaren Bußgeldreduzierung bestehen." Doch das Konzeptpapier von Kroes verrät nur, dass der Rabatt für alle Beteiligten gleich wäre, nicht aber, wie hoch er wäre. "Genau davon hängt aber der Erfolg des Modells ab", sagt Thomas Wessely. Kartellsünder stünden stets vor der Frage: zugeben oder bestreiten? "Der Abschlag müsste mindestens 20 Prozent betragen, damit das Modell attraktiv ist", sagt der Anwalt. Wer eine Kartellbeteiligung gestehe, riskiere auch Schadensersatzklagen von Kunden, die in Europa immer attraktiver würden.

Unternehmen im Gefangenendilemma

Zu hoch wird die Kommission den Abschlag aber nicht ansetzen, vermuten die Anwälte, um nicht die Attraktivität ihres Kronzeugenprogramms zu gefährden. Aber auch Kleinvieh macht Mist. Die Kommission hat ihre Bußen zuletzt deutlich in die Höhe geschraubt, sodass die Unternehmen auch zehnprozentige Abschläge zu schätzen lernen. Sie sparen auch teure Anwaltsgebühren, wenn das Verfahren kürzer wird und nicht vor Gericht endet.

Soltész fürchtet aber, dass diese Vorteile nur in der Theorie existieren. Vor allem bei Kartellen mit einer Vielzahl von Beteiligten sei ein Vergleich kaum vorstellbar: „Die Unternehmen werden alle unterschiedlich viel zugeben, manche auch gar nichts. Die Kommission kann aber nicht für denselben Fall abweichende Geständnisse akzeptieren.“ Noch dazu sollen die Vergleichsgespräche geheim sein; wer anderen Beteiligten davon erzählt, riskiert eine noch höhere Buße. Rechtsanwalt Wessely sieht die Unternehmen hier im Gefangenendilemma: „Niemand weiß, ob und wie viel der andere gesteht.“

Kritiker: „Wo liegt hier die Zeitersparnis?“

Letztlich ist kein Vergleich in Stein gemeißelt: Die Unternehmen können trotz „Geständnis“ später gegen die Buße klagen. Umgekehrt sind die EU-Kommissare, die eine Buße offiziell verhängen, nicht an den Vergleich ihrer Beamten gebunden. Sie könnten aus politischen Gründen eine viel höhere Summe verhängen. In diesen Fällen müsste die Kommission nachträglich doch umfassende Beweise für ein Kartell vorlegen. „Wo liegt hier die Zeitersparnis?“, fragt Soltész. Schlimmstenfalls wären die Vergleichsgespräche nur ein neuer, zeitraubender Verfahrensschritt. Auch aus rechtspolitischer Sicht hält er die Strategie der Kommission für falsch. „Man muss auch mal gegen den Willen der Kartellbeteiligten ein Verfahren durchfechten.“ Anstatt proaktiv Kartelle zu ermitteln, verlasse sich die Kommission zu sehr auf die Kooperationsbereitschaft der Wettbwerbsfeinde. So würden nur unbedeutende Kartelle aufgedeckt oder solche, die vor dem Zusammenbruch stünden.

Bis zum 21. Dezember nimmt die Kommission noch Kommentare und Stellungnahmen zu ihrem Entwurf entgegen. Die Vorschriften werden voraussichtlich Ende 2008 in Kraft treten.



Text: F.A.Z., 13.11.2007, Nr. 264 / Seite 22
Bildmaterial: AP

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