Rettungsdienst

Gewerbesteuer vom Roten Kreuz

Der Bundesfinanzhof meint: Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig. Nun droht Wohlfahrtsverbänden und der Feuerwehr eine neue Steuerpflicht. Auslöser für die Diskussion war die Klage eines privaten Betreibers. Von Joachim Jahn und Andreas Mihm

Lesermeinungen zum Beitrag

07. Februar 2008 11:44

Vernünftiges Urteil

Alexander Pruß (A.Pruss)

Ein durchaus vernünftiges Urteil. Als ich meinen Zivildienst beim Rettungsdienst geleistet habe, kostete ein Krankentransport bis 100km pauschal 75€. Wenn dann der Startort und das Transportziel nur knappe 2km auseinader liegen, kann ich mir nciht vorstellen, dass dies nicht gewinnorientiert ist. Daher halte ich das Urteil durchaus für vernünftig. Die Krankentransporte dienen einzig und allein dem Ziel der Gewinnerwirtschaftung. Und dafür muss man nun einmal Steuern zahlen. Dies ist nur Fair gegenüber den privaten Betreibern von Rettungsdiensten und Krankentransporten. Diese müssen dies ja genauso.
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<br>Eine sache möchte ich aber noch zum ersten Kommentar loswerden:
<br>Der Bereich Rettungsdienst ist bei den Hilfsorganisationen grundsätzlich mit Hauptberuflichen Kräften abgedeckt. Diese Art von Arbeit ließe sich mit ehrenamtlichen Kräften garnicht realisieren

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07. Februar 2008 11:10

Korrekt

Michael Sextro (mixxxi)

Die Krankenfahrten des DRK sind in der Mehrzahl nicht Bestandteil des Rettungsdienstes. Die Konkurrenz zahlt auch Umsatzsteuer.
zu den Zivildienstleistenden: als vor einigen Jahren die Dauer des Zivildienstes reduziert wurde, beklagten DRK und andere, daß sie dann zusätzliches Personal einstellen müßten. Zivildienstleistende sind aber laut Gesetz gerade so einzusetzen, daß sie keine "normalen" Stellen besetzen. Eine permanente, von der Politik geduldete, sagen wir mal, Mogelei also.

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07. Februar 2008 08:37

Ein Schritt in die richtige Richtung

Dirk Meid (dimed)

Man mag das Urteil auf den ersten Blick bedauern, aber in der Konsequenz haben die Richter vernünftig geurteilt. Ähnliche, wenn auch viel größere, Ungerechtigkeiten gibt es im Wohlfahrtsbereich noch genug. Insbesondere Caritas und AWO betreiben ihre "gemeinnützigen" Einrichtungen unter Inanspruchnahme von immensen Steuervergünstigungen oder sie können fast kostenlose Zivis einsetzen. Private Konkurrenten haben keine Chance, während die Wohlfahrtsverbände mittlerweile zu Großunternehmen mutiert sind, bloß dass sie keine Steuern zahlen.

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06. Februar 2008 20:20

Ist das gerecht???

Hans Schirmer (HaSchiausLo)

Der Bundesfinanzhof vergisst,daß bei DRK ASB und MHD ,im Gegensatz zu den komerziellen Hilfsdiensten,in der Mehrzahl freiwillige Helfer arbeiten,die meist noch nicht mal eine Aufwandsentschädigung bekommen

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