Im konkreten Fall ging es um den Bau einer Justizvollzugsanstalt

Urteil

EuGH verwirft örtliche Tarifbindung bei staatlichen Aufträgen

Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre Aufträge nicht an die Einhaltung örtlicher Tarifverträge koppeln. Der Europäische Gerichtshof verwarf eine entsprechende Regelungen des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen.

Lesermeinungen zum Beitrag

03. April 2008 16:28

Es wäre so einfach

Jörg Paßlack (del64)

an vernünftige Preise bei öffentlichen Ausschreibungen zu kommen.

Man muß nur das Vergaberecht ändern, und zwar dahingehend das eben nicht der billigste den Auftrag bekommt. Sondern derjenige der vernünftig kalkuliert, dann kann es auch nicht zu so großen Baukostensteigerungen bei öffentlichen Projekten kommen.

Also der billigste und der teuerste fliegen bei der Ausschreibung raus, das ist die einfachste Lösung um dieses irrsinnige Preisdumping zu beenden. Mit gut kalkulierten Baupreisen kann der Betrieb gut verdienen und er kann seine Leute gut bezahlen. Dazu braucht man nicht noch mehr Regulierung seitens Staat und Gewerkschaft.

Die Frage ist nur ob die öffentlichen Auftraggeber dies wollen, das bauen wird dann nämlich teurer.

Diese Lesermeinung bewertenBelanglos Lesenswert
1 - 1 von 1 Lesermeinungen
Suche in Beitrag Lesername oder Login
Datum bis
FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche