14. Dezember 2006 Die deutsche Justiz muß aufpassen, daß die Öffentlichkeit ihre Richtersprüche in Wirtschaftsstrafverfahren auch versteht. Schon im Fall Mannesmann ist das nur begrenzt gelungen, obwohl die Beendigung des Verfahrens gegen hohe Geldauflagen durchaus angebracht war.
Viele Bürger hielten diese Lösung jedoch - zu Unrecht - für ein Privileg der Reichen. Bei dem bevorstehenden Strafverfahren gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz droht neues Ungemach. Die Beteiligten haben sich offenbar auf einen kurzen Prozeß geeinigt.
Fast ein Geheimverfahren
Ein Verzicht auf Aussagen von Zeugen und Sachverständigen in der Hauptverhandlung kann bei einem geständigen Täter zwar angemessen sein. Doch wenn dann bloß die Zusammenfassung der Anklagevorwürfe vorgelesen und alles andere der stillen Lektüre von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern überlassen wird, grenzt das an ein Geheimverfahren.
Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wie das Management bei einer der größten deutschen Aktiengesellschaften mit Millionenbeträgen den Betriebsratsvorsitzenden gekauft und damit die Mitbestimmung desavouiert haben soll.
Schwer nachzuvollziehen wäre nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand auch eine bloße Bewährungsstrafe. Was muß ein Vorstandsmitglied denn sonst noch anstellen, damit ein deutsches Gericht einmal eine Freiheitsstrafe verhängt?
Text: F.A.Z., 14.12.2006, Nr. 291 / Seite 11
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