Von Joachim Jahn
08. Oktober 2007 Die Strabag AG in Köln muss einen Sonderprüfer in ihre Bücher blicken lassen; außerdem sind die Beschlüsse der Hauptversammlung von 2006 ungültig. Dies entschied das Landgericht Köln auf eine Klage von Minderheitsaktionäre hin.
Nicht rechtskräftig
„Wir prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen“, sagte eine Strabag-Sprecherin dieser Zeitung. Nach ihren Angaben erklärte das Gericht die Abstimmungen auf der Aktionärsversammlung nur aus formalen Gründen für rechtswidrig.
Geklagt hatte unter anderem ein Verein namens „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger“ (VzfK) aus Berlin; dessen Vorsitzender Martin Weimann vertrat zugleich als Anwalt einen der drei weiteren Kläger. Der Verein betreut nach eigenen Worten „viele Aktionäre der Strabag“.
„Korruption aufklären“
Ziel ist unter anderem die Einsetzung eines Sonderprüfers „zur Aufklärung der Auswirkungen der verschiedenen öffentlich diskutierten Betrugs-, Korruptions- und Parteispendenaffären im Zusammenhang mit der Gesellschaft und der Bauholding Beteiligungs AG, an der die Gesellschaft mit 35 Prozent beteiligt ist, sowie zur Ermittlung möglicher damit verbundener Pflichtverletzungen von Organmitgliedern“. Der Vorstand soll zudem gezwungen werden, einen Beherrschungsvertrag mit der österreichischen Strabag SE vorzubereiten.
Vereinsvorstand im Zwielicht
VzfK-Chef Weimann agiert hinter den Kulissen aber auch auf eigene Rechnung: So verkaufte er vor Jahren einer Aktiengesellschaft die Rücknahme einer Anfechtungsklage – unter dem Vorwand, dem Unternehmen im Gegenzug ein „Rechtsgutachten“ zu erstatten. Diese Zeitung konnte den Vertrag damals einsehen.
Text: F.A.Z.
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