29. Juni 2009 Als Konsequenz aus einigen Spitzelaffären in Unternehmen will die große Koalition den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken. Union und SPD haben sich nach Informationen der F.A.Z. darauf geeinigt, in dieser Woche im Bundestag das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verschärfen. Kontrollen aller Art wären dann nur noch bei "tatsächlichen Anhaltspunkten für begangene Straftaten" erlaubt; und dies auch nur dann, wenn "das schutzwürdige Interesse des Beschäftigten nicht überwiegt". Außerdem sollen künftig bereits Erkundigungen am Telefon eines Personalverantwortlichen oder handschriftliche Notizen eines Vorgesetzten unter die Beschränkungen des Datenschutzrechts fallen.
Arbeitsrechtler zeigen sich darüber alarmiert. "Das wäre das Ende aller Bemühungen um die Einhaltung von Gesetzen und das Aus für jegliche innerbetriebliche Revision", sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Martin Diller der F.A.Z. Diller war als Sachverständiger vom Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags befragt worden. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte dort vor einer entsprechenden Regelung gewarnt. Nach Meinung Dillers habe etwa die Schmiergeldaffäre beim Elektrokonzern Siemens gezeigt, wie notwendig die Verhütung von Rechtsverstößen durch sogenannte Compliance-Abteilungen sei.
Keine vorbeugenden Maßnahmen mehr
Mit diesen zwei Änderungen am BDSG wollen die Regierungsparteien einem speziellen Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgreifen, das sie nach mutmaßlichen Rechtsverstößen bei der Deutschen Telekom, der Deutschen Bahn oder dem Lebensmitteldiscounter Lidl angekündigt haben. "Die Unternehmen dürften keinerlei präventive Maßnahmen mehr durchführen, weder in Form von Stichproben noch als Rasterabgleich", fürchtet jedoch Anwalt Diller. Dabei laufe jeder Konzern ohne eine effiziente Innenrevision Gefahr, zu einem "Selbstbedienungsladen" zu verkommen. Trotz stichprobenartiger Taschenkontrollen entfalle etwa der Schwund in Warenhäusern zur Hälfte nicht auf Ladendiebe, sondern auf die eigene Belegschaft. Bei der Verhinderung von Rechtsbrüchen, zu der Vorstände und Geschäftsführer sogar gesetzlich verpflichtet seien, werfe dies viele Unternehmen zurück in die "Steinzeit".
Der erweiterte Anwendungsbereich des Gesetzes führe außerdem dazu, dass jede Beobachtung oder Befragung eine "datenschutzrechtliche Ermächtigung" benötige, kritisiert Diller - etwa über einen Büroschlaf oder Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern, über unfreundliches Auftreten gegenüber Kunden oder eine schlampige Arbeitsweise. Solche Notizen wären dann nur noch erlaubt, wenn der Arbeitgeber deren Erforderlichkeit belegen könne. "Das verfehlt jeden sachgerechten Interessenausgleich zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber", sagt der Anwalt aus der Kanzlei Gleiss Lutz. Regelungen zum Schutz vor einer unverhältnismäßigen Überwachung durch Videokameras und Detektive oder von E-Mails, Gesundheits- und Versicherungsdaten dürften nicht dermaßen verallgemeinert werden. Schließlich gebe es auch nach dem "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts keine "absolute Herrschaft des Einzelnen" über die ihn betreffenden Daten.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP
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