Eine Schlacht haben die deutschen Steuerberater soeben erfolgreich geschlagen: Ende Januar lockerte der Bundestag das Berufsrecht dieser Branche - und lehnte es zugleich ab, die Befugnisse der Bilanzbuchhalter auszuweiten. Die sind im Massengeschäft mit der Finanzbuchhaltung eine herbe Konkurrenz für die staatlich geprüften Steuerberater.
Diesmal hätten Buchhalter und Steuerfachwirte es sogar fast geschafft, ihr beharrlich vorgetragenes Anliegen durchzusetzen. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, jubelt denn auch. Eine solche Änderung hätte nicht zuletzt die Bemühungen um Qualitätssicherung und Verbraucherschutz in der Steuerberatung konterkariert, sagt der Standesvertreter. Unionspolitiker drohen allerdings bereits: Das Thema der Liberalisierung bleibt auf der Tagesordnung.
Der unermüdliche Gesetzgeber sorgt andererseits dafür, dass den Beratern nicht die Arbeit ausgeht. Immer neue Reformen lassen den Wirrwarr im Steuerrecht weiter wachsen. Das Hin und her um die Pendlerpauschale hat dies vor ein paar Wochen wieder gezeigt. Da schaltete der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht ein, weil er eine Kürzung der Entfernungspauschale durch die große Koalition für grundgesetzwidrig hält. Zwei untere Finanzgerichte sehen das genauso, drei andere vertreten die gegenteilige Auffassung. Die Steuerzahler haben nun für dieses Jahr ihre Not mit Anträgen, um sich Freibeträge auf der Steuerkarte eintragen zu lassen, wenn sie sofort - aber unter Vorbehalt - von der ungekürzten Pauschale profitieren wollen. Die Steuerbescheide für das vergangene Jahr versehen die Finanzämter hingegen mit einem Vorläufigkeitsvermerk.
Dem Steuerzahler fehlt immer mehr der Durchblick, weshalb er dringend Assistenz benötígt. Doch die freiberuflichen Ratgeber in Fiskalfragen können sich trotzdem nicht entspannt zurücklehnen und auf Kunden warten. Ihre Zunft wächst, aber nur noch moderat. Und mit modernen Computerprogrammen nehmen immer mehr Mittelständler ihre Buchführung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung selbst in die Hand. Der einzelne Berater muss sich daher stärker als früher profilieren, um am Dienstleistungsmarkt auf sich aufmerksam zu machen.
So kann er sich auf eine einzelne Branche spezialisieren. Mittlerweile gibt es Experten für Zahnärzte oder Architekten. Ein anderes Marketinginstrument ist der neue Titel Fachberater. Eine Kanzlei kann ihre Arbeit auf Schwerpunkte wie Sanierung und Insolvenzverwaltung, Unternehmensnachfolge oder Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung ausrichten. Dadurch sollen zusätzliche Geschäftsfelder erschlossen werden. Die Gilde sieht sich ebenso als Ratingberater für die Aufnahme eines Bankkredits und als Geburtshelfer für neue Unternehmen.
Die dahinter stehenden Bezeichnungen, die der Deutsche Steuerberaterverband nach einer Fortbildung verleiht, hält die Bundessteuerberaterkammer allerdings für unvereinbar mit dem Steuerberatungsgesetz. Die Kammer, die über das Berufsrecht wacht, vergibt deshalb eigene Qualifikationstitel - und zwar nur für jene Aufgabengebiete, die von Gesetzes wegen den Steuerberatern vorbehalten sind. Zum Fachberater für internationales Steuerrecht oder für Zölle und Verbrauchsteuern kann sich dort ernennen lassen, wer einen Lehrgang von 120 Stunden absolviert und eine Mindestzahl praktischer Fälle nachweist. Der frisch ins Amt gewählte Kammerpräsident Vinken hat unlängst auf dem Deutschen Steuerberatertag in Salzburg angekündigt, gemeinsam mit Verbandspräsident Jürgen Pinne eine Lösung zu suchen. Bis dahin war das Verhältnis zwischen den beiden Organisationen angespannt.
Die Reform des Standesrechts eröffnet Steuerberatern ganz neue Perspektiven. So können sie künftig neben ihrer eigenen Praxis als Angestellter in einem Unternehmen arbeiten - etwa um sich nebenher ein eigenes Beratungsbüro aufzubauen. Pate für diesen neuen Syndikus-Steuerberater standen die Syndikusanwälte, die schon seit langem beide Aufgaben miteinander verbinden dürfen. Erlaubt hat der Bundestag jetzt außerdem Kooperationen mit Angehörigen aller freien Berufe, wie Verbandspräsident Pinne hervorhebt; allerdings ist der Rechtsrahmen für diese neue Möglichkeit der Zusammenarbeit zur Rundumberatung aus einer Hand eng gesteckt. Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen und die Gründung einer Steuerberatungsgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG werden gleichfalls erlaubt. Die Berufskammern können ihren Mitgliedern künftig neben der Steuerberatertätigkeit sogar eine gewerbliche Tätigkeit erlauben - allerdings nur ausnahmsweise und im Einzelfall.
Keine Verschnaufpause erwartet Kammerpräsident Vinken auch in diesem Jahr für die tägliche Beratungspraxis seiner Kollegen. Die nun in Kraft getretene Unternehmensteuerreform stellt die 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland vor eine Reihe von Entscheidungen, unterstreicht er. Die Berater müssten jetzt für ihre Mandanten prüfen, wie sich die zahlreichen Änderungen auf ihren jeweiligen Auftraggeber auswirkten und wie deren Steuerbelastung optimiert werden kann.
Dazu kommt eine Modernisierung des Bilanzrechts, die das Bundesjustizministerium für dieses Jahr angekündigt hat: Das gute alte Handelsgesetzbuch wird dabei an die internationalen Standards für die Rechnungslegung angenähert. Drängende Fragen stellen überdies viele Kunden ihren Beratern, die hohe Belastungen aus der bevorstehenden Reform der Erbschaftsteuer fürchten müssen; ein Thema, das dem Berufsstand seit Monaten viel Aufmerksamkeit sichert. Manche Kanzleien gehen offensiv auf Vortragstour oder verschicken Informationsbriefe, um für ihren Rat zu werben - und damit neue Auftraggeber zu gewinnen oder alte Kunden bei der Stange zu halten.
Dennoch lautet eine Sorge von Kammerpräsident Vinken: Wir müssen aufpassen, dass uns geringer oder anders qualifizierte Berufe nicht die Butter vom Brot nehmen. Die augenblickliche Position im Wettbewerb beispielsweise mit Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten ist nicht in Beton gegossen. Auch die Advokaten mussten jüngst durch eine Gesetzesreform einen Teil ihres Beratungsmonopols an Banken, Versicherer oder Autowerkstätten abtreten. Immer wieder drohen auch die Paragraphen, die Steuerberatern ihre Vorbehaltsaufgaben und ihre verbindliche Honorarordnung sichern, ins Visier der Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission in Brüssel zu geraten.
Wenig erfreut hat die Beraterzunft, dass die große Koalition den Bundeshaushalt auch auf ihrem Rücken sanieren will. Die Kosten für den privaten Teil ihrer Steuererklärung können die Bürger seither nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen - sicher ein Grund für manchen Arbeitnehmer, sich stattdessen eine Steuersoftware zu kaufen oder auf das offizielle Online-Angebot der Finanzverwaltung zur elektronischen Steuererklärung (Elster) zurückzugreifen.
Die Branche der Steuerberater blickt jedenfalls derzeit nicht sonderlich optimistisch in die Zukunft. Eine Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim und des Verbands Creditreform ergab: Die Berufsgruppe stufte ihre Geschäftslage im letzten Quartal 2007 als verschlechtert ein. Die Umsätze seien so stark abgerutscht wie seit Jahren nicht mehr. Aber auch die Ertragslage sei ungünstiger geworden.
Text: F.A.Z., 11.02.2008, Nr. 35 / Seite 19
Bildmaterial: F.A.Z.
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