24. Juli 2008 Im ersten Siemens-Schmiergeldprozess hat die Staatsanwaltschaft München für den früheren Siemens-Manager Reinhard S. eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 180.000 Euro gefordert. Staatsanwältin Nora Kaiser hielt dem wegen Untreue angeklagten Ex-Manager zugute, entscheidend zur Aufklärung beigetragen zu haben. Zudem sei er in erheblichem Maße einsichtig.
Dies ändert aber nichts an den Pflichtverletzungen eines ordentlichen Kaufmanns, sagte Kaiser am Donnerstag vor dem Münchner Landgericht. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag. Ich möchte nur um eine milde Strafe bitten, sagte Anwalt Uwe von Saalfeld. Der Angeklagte habe mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt. Das Urteil wird für kommenden Montag erwartet.
53 Millionen Euro in schwarze Kassen
S. sagte in seinem Schlusswort, es tue ihm leid, dass er die Schwarzgeldaufträge angenommen habe. Er hätte früher zur Staatsanwaltschaft gehen sollen. Der Ex-Manager hatte gestanden, für die zur früheren Kommunikationssparte COM gehörende Telefonsparte ICN 53 Millionen Euro in schwarze Kassen umgeleitet zu haben.
Sein Verteidiger betonte, der Angeklagte habe im Schmiergeldgeflecht des Konzerns lediglich eine untergeordnete Rolle gespielt. Er war ein auswechselbares Glied in der Korruptionskette, sagte von Saalfeld. Siekaczek habe die schwarzen Kassen lediglich im Sinne seiner Vorgesetzten verwaltet. Im Zentralvorstand gab es eine Billigung eines solchen Verhaltens, sprich: Bestechungszahlungen.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hoben die Kooperation von Reinhard S. hervor, der mit seinen Unterlagen überhaupt erst ausreichend Licht ins Dunkel der Siemens-Praktiken gebracht habe. Er hat es Ihnen ermöglicht mit 39 Bänden, den Sachverhalt weitgehend aufzuklären, sagte Saalfeld. Der Angeklagte äußerte Bedauern. Im Nachhinein hätte ich viel früher das Thema abbrechen sollen bzw. von mir aus zur Staatsanwaltschaft gehen.
Siemens hat strukturell versagt
Die Staatsanwaltschaft erklärte, auch das Unternehmen Siemens habe in der Korruptionsbekämpfung strukturell versagt. Das System war so ausgeformt, dass alle nur für Einzelteile und schließlich keiner für das Ganze zuständig war. Vorgesetzte und Vorstände hätten auf Hinweise keine disziplinarischen Konsequenzen gezogen oder die schwarzen Kassen sogar gebilligt. Dies entbinde Reinhard S. nicht von seiner individuellen Verantwortung. Seine Vermögensfürsorgepflichten als ordentlichen Kaufmann hat er verletzt, sagte die Staatsanwältin. Dem Konzern sei ein reeller wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Oberstaatsanwalt Anton Winkler mahnt die übrigen 300 Beschuldigten, ebenfalls mit den Behörden umfänglich zusammenzuarbeiten. Seit den Plädoyers sei klar, dass Täter nur dann mit einer Bewährungsstrafe davonkämen, wenn sie sich geständig und kooperativ zeigten. Andernfalls drohe tatsächlich Gefängnis. Im laufenden Jahr werde die Staatsanwaltschaft voraussichtlich zwei bis drei weitere Anklagen wegen des Schmiergeldskandals erheben.
Text: AP, Reuters
Bildmaterial: dpa
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