Es paßt nicht zusammen. Nach § 1 BRAO ist der Anwalt genauso wie der Richter "Organ der Rechtspflege". Anderseits muß der Anwalt heute wie ein Kaufmann agieren - um zu überleben. Wieso er dann seinen "Preis" nicht frei vereinbaren können soll ist mir schleierhaft. Das Hauptproblem vieler Anwälte ist nicht ein zu niedrig vereinbartes Honorar. Ca. der Hälfte der Anwälte fehlen Mandanten und Streitfälle mit ausreichendem Streitwert. Wären diese in Masse vorhanden, so wären sie wohl auch mit einem geringeren Honorar als dem nach Tabelle einverstanden. Nein, die Masse der Fälle hat kleine Streitwerte und manch - noch ehrlicher - Anwalt hält sich nach meiner Kenntnis z.B. von der Vertretung nach dem SGB II über Wasser. Mit der "Freiheit" die heute die Mehrzahl der Anwälte genießt steht dies im Widerspruch. Gleiches gilt z.B. auch für die nur sehr eingeschränkt zulässige Werbung. Der Begriff "Honorar" stammt übrigens auch aus einer Zeit, in welcher Rechtsberatung von Bürgern gegeben wurde die wirtschaftlich völlig unabhängig und deshalb auch mal "kostenlos" (nicht umsonst) arbeiten konnten. Dies galt früher übrigens auch für Politiker.
Gerade kleinere Firmen könnten das Instrument des Erfolgshonorars sehr viel besser gebrauchen. Gerade hier gefährded das Prozessrisiko oftmals auch die Bonität der Firma, wenn man es als Rückstellung in die Bilanz einstellen muß.
Dass Rechtsanwälte auch zukünftig nur in Ausnahmefällen ein Erfolgshonorar bekommen, ist wenig spektakulär. Viel wichtiger ist, dass mit der Neufassung des Rechtsberatungswesens zukünftig auch Hinz und Kunz Rechtsberatung betreiben können. Darüber sollte die FAZ einmal berichten. Eine kritische Auseinandersetzung mit dieser Gesetzgebungs-Farce ist längst überfällig!
Brav pariert, Frau Zypries. Aber die Lockerung geht nicht weit genug. Die wohlgemeinte Prävention vor Dumpingpreise ist hier als Argument ungeeignet, denn sie ist janusköpfig und realitätsfern. Es liegt doch ausschliesslich im Ermessen des Anwalts, die "Qualität des Rechtsrats" mit Leben zu füllen. Seine Gebühren sind ihm sicher.
Wer überprüft wie, ob der Anwalt entsprechend der von ihm berechneten Gebühren tatsächlich tätig geworden ist? Selbst wer dem Anwalt wegen offenkundiger Untätigkeit das Mandat entzieht, wird unter gefälligen Argumenten mit entsprechenden Kostennoten beglückt.
Und die Gerichte reissen sich um Schadensersatzprozesse gegen Anwälte wegen positiver Vertragsverletzung.
Schön, dass sich ein Berufsstand und seine Vertretung so von der Politik bestätigt sieht.
Bemerkenswert ist, das die Leute (insbesondere auch eine bestimmte Partei), die häufig am lautesten nach dem freien Markt und uneingeschränktem Wettbewerb rufen, sich für einen Mindestlohn - hier Mindesthonorar oder Gebührenordnung - stark machen und das auch schon seit Jahren immer wieder geräuschlos durchsetzten können. Wie groß war noch einmal der Anteil der Rechtsanwälte unter den Parlamentariern?
Honorare heißen so, weil es (früher) eine "Ehre" gewesen war, die sog. Dienste höherer Art zu bezahlen.
Die Zeiten wandeln sich auch wenn das Wort "Honorar" geblieben ist.
Man darf aber nicht vergessen, dass ein Rechtsanwalt nicht der Büttel seiner Mandantschaft ist, sondern ein Organ der Rechtspflege. Das ist durchaus ein hohes Gut. Orientiert sich dessen Bezahlung am Erfolg, dann gebe ich Brief und Siegel, dass der Erfolg durch unlautere Mittel gesucht wird.
Und das würde wie ein Dominoeffekt auch auf andere Branchen der Dienste höher Art durchschlagen. Ärzte, die nur bezahlt werden müssen, wenn sie tatsächlich heilen, Steuerberater, die nur bezahlt werden müssen, wenn sie auf welche Art auch immer Steuern sparen...
Auch hier gilt, was nix kost', is auch nix !