Wenn das Gefängnis droht, werden viele Manager schnell weich

Fall Zumwinkel

Wenn Manager aus Angst vor der Haft auspacken

Schnell war er da, der Haftbefehl gegen Klaus Zumwinkel. Und schnell war er vorübergehend ausgesetzt. Manche Verteidiger glauben, dass gerade in Wirtschaftsstrafdelikten besonders stark mit U-Haft gedroht wird - um die Manager mit dem Gedanken ans Gefängnis mürbe zu machen. Von Joachim Jahn

Lesermeinungen zum Beitrag

14. Februar 2008 20:59

Unschuldsvermutung? Rufmord?

Michael Meier (never1)

Falls Zumwinklel wirklich der Steuerhinterziehung schuldig ist, mag diese Art des Verfahrens incl. Vorverurteilung durch Presse und die Masse der Neider ja evtl. zu rechtfertigen sein, rechtens ist es nach meinem Empfinden nicht.
Falls er unschuldig ist, ist diese Art des Vorgehrens eine bewußte persönliche Sabotage unter dem Deckmantel der Rechsstaatlichkeit. Gesundheit, persönlicher Ruf und weiterer Verdienst werden bewußt gefährdet bis ruiniert. Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Früher trugen die Männer schwarze Ledermäntel, die morgens an der Tür klingelten, heute tragen sie zivil oder grüne Kluft in Begleitung von Pressevertretern. Niemand von Presse und dem neidenden Pöbel/Volk wird sich im Falle des unrechten Verdachts entschuldigen.

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