11. Juni 2007 Die deutschen Rechtsanwälte wollen die Verleihung der Fachanwaltstitel künftig strenger prüfen. Das hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am Montag in Berlin beschlossen. Das sogenannte Anwaltsparlament forderte vom Bundestag, den Anwaltskammern das Recht zur inhaltlichen Prüfung von Bewerbern einzuräumen. „Bisher haben zu viele Fachanwälte diesen Titel bekommen, die ihn nicht verdienen“, sagte BRAK-Vizepräsident Ulrich Scharf dieser Zeitung. Die Qualität der Neuzugänge müsse deutlich verbessert werden.
Gesetzesänderung verlangt
Die Satzungsversammlung verlangt deshalb von der großen Koalition eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (Paragraph 43 c). Die bisherige Vorschrift sei vom Bundesgerichtshof so ausgelegt worden, dass die Kammern bei Kandidaten nur die Zahl der von ihnen bearbeiteten einschlägigen Fälle zählen dürften, beklagte Scharf. Ob die Bewerber wirklich das nötige Wissen mitbrächten, dürfe bislang nicht kontrolliert werden. „Das ist völlig unzureichend.“ Damit deutet sich nach seinen Worten ein Paradigmenwechsel beim Zugang zu den Fachanwaltschaften an. Bislang wird unter anderem die Teilnahme an einem Lehrgang verlangt. Die anschließende Klausurenprüfung wird jedoch von kommerziellen Anbietern abgenommen, denen nachgesagt wird, dass sie häufig reine „Sitzscheine“ vergäben.
Noch nicht festlegen wollte sich die Anwaltschaft aber auf Vorschläge, eine Art „Zentralabitur“ zur Prüfung angehender Fachanwälte einzuführen. Einen so grundlegenden Beschluss wolle man der nächsten Satzungsversammlung vorbehalten, so Scharf, für die es zuvor Neuwahlen geben werde. Gegen diese Pläne hatte sich im Vorfeld der Deutsche Anwaltverein (DAV) gewandt. Dessen Präsident Hartmut Kilger sagte dem „Anwaltsblatt“, dabei würde es sich um ein „drittes Staatsexamen“ handeln. Dies stelle jedoch eine „obrigkeitliche Einheitslösung“ dar – schließlich gebe es im föderalen Deutschland auch kein „Bundesabitur“. Kilger gestand allerdings ein, dass sich die bisherige Überprüfung der Praxiserfahrung von Kandidaten nicht bewährt habe. Als wichtiger bezeichnete er jedoch Reformen bei der Fortbildung schon ernannter Fachanwälte.
19. Fachtitel eingeführt
Außerdem beschloss das Anwaltsparlament die Einführung eines weiteren Fachanwaltstitels, nämlich für Bank- und Kapitalmarktrecht. Damit gibt es künftig 19 verschiedene dieser Zusatzqualifikationen. Sie sind bei Anwälten beliebt, weil sich mit dem Titel in der Regel höhere Einkünfte erwirtschaften lassen. „Gerade in diesem Bereich hat sich der Bedarf an spezialisierter Rechtsberatung in den vergangenen Jahren deutlich erhöht“, sagte BRAK-Präsident Bernhard Dombek. Prozesse um Geldzahlungen und Kapitalanlagen spielten im alltäglichen Leben der Bürger eine wichtige Rolle.
Kommentar:
Wo Fachanwalt drauf steht, ist leider nicht immer einer drin. Der Missstand, den Rechtsberater mit diesem saloppen Spruch hinter vorgehaltener Hand schon lange eingeräumt haben, soll nun ein Ende finden. Zu wenig Möglichkeiten haben die zuständigen Gremien bislang, den Kandidaten für den begehrten - weil profitablen - Zusatztitel ernsthaft auf den Zahn zu fühlen. Schließlich sind aufstrebende Advokaten auch in eigener Sache findig und haben durch Klagen beim Bundesgerichtshof die Kontrollmöglichkeiten arg zurecht gestutzt. Das ist für den Berufsstand der Advokaten fatal. Denn mit der - leider nur geringen - Lockerung des Anwaltsmonopols, die mit dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz auf sie zukommt, geraten sie stärker unter Wettbewerbsdruck: Künftig dürfen auch etwa Banken, Architekten und Autowerkstätten praktischen Rechtsrat erteilen. Die geprüfte Spezialkompetenz des Fachanwalts ist da ein Pfund, mit dem sich bei potentiellen Kunden wuchern lässt. Doch bislang, so bekennen jetzt Standesvertreter schonungslos, ist dieses Vertrauen keineswegs immer gerechtfertigt. Damit sich dies ändern kann, muss freilich die Bundesrechtsanwaltsordnung geändert werden. Diesem Appell des Anwaltsparlaments sollte die Politik folgen. Nicht ein „closed shop“ wäre die Folge - vielmehr wäre Schluss mit der Irreführung von Rechtsuchenden.
Text: F.A.Z.
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