12. Oktober 2009 1933 wurde der sozialdarwinistisch-biologistisch aufgeladene Rassenwahn in Deutschland Staatsdoktrin. In immer neuen, sich teilweise überlagernden Radikalisierungsschüben wurden jene, die in diesem Wahn als "Bazillen", als "Schädlinge" gegenüber der arisch-deutschen Volksgemeinschaft galten, verfemt, verfolgt, vernichtet. Auf Ausgrenzung folgte Austreibung, am Ende schließlich sogar für Millionen von Menschen die physische Auslöschung. Nach dem Zweiten Weltkrieg, als sich der letzte Schleier hob und das "öffentliche Geheimnis" der Todesfabriken in seinem ganzen Umfang sichtbar wurde, setzten zwar die Alliierten fast alle der weit über eintausend nationalsozialistischen Gesetze und Verordnungen, mit denen der Weg nach Auschwitz gepflastert worden war - bis auf wenige Ausnahmen wie das Erbgesundheitsgesetz - außer Kraft. Und deutsche Politiker bekundeten wie Konrad Adenauer 1946 ihre Bereitschaft, den "materiellen Schaden zu kompensieren, den das verbrecherische Hitler-Regime verursacht hat". Aber wie sollte das gelingen?
Die vielen Ermordeten bleiben tot für alle Zeit. Der Schmerz und das Leid der Überlebenden sind nicht messbar. Nicht nur der Graben zwischen den Deutschen und der größten Opfergruppe, den deutschen und europäischen Juden, scheint unüberwindlich. Golda Meir erklärte Anfang der fünfziger Jahre: "Meine Haltung ist durchaus rassistisch. Für mich ist jeder Deutsche im Nachhinein ein Nazi." Menachem Begin rief im Parlament: "Jeder Deutsche ist ein Mörder. Adenauer ist ein Mörder. Alle seine Helfershelfer sind Mörder." So wie er dachten in Israel damals viele. Deutsch blieb über Jahre verboten. Bücher in deutscher Sprache durften nicht erscheinen. Israelische Pässe verloren bei der Einreise in die Bundesrepublik ihre Gültigkeit.
Wer heute den Sammelband zur Hand nimmt, der auf eine mehrjährige Kooperation zwischen deutschen Universitäten und der German-Israeli-Foundation of Scientific Research and Development (GIF) in Tel Aviv mit Amnon Barak an der Spitze zurückgeht, mag ermessen, wie viel sich in den vergangenen sechzig Jahren verändert hat. Das Forschungsprojekt wurde von Uwe Reichel-Offermann, dem Leiter der Abteilung Wiedergutmachung in der Bezirksregierung Düsseldorf, angeregt (dort lagern über 625 000 Akten mit Wiedergutmachungsanträgen) und ist dementsprechend etwas "rheinland-lastig" ausgefallen. Die beteiligten Forscher sind in Israel nicht überall auf offene Türen gestoßen, besonders, was Aktenzugang anlangt. Dass die Beiträge bisweilen etwas lang geraten, von Wiederholungen und Überschneidungen nicht frei sind, manchmal auch zu wenig anschaulich ausfallen - geschenkt.
Dass dem Band ein resümierendes Kapitel zur Geschichte der Wiedergutmachung vom deutsch-israelischen Luxemburger Abkommen 1952 über das 1953 in Kraft getretene Bundesergänzungsgesetz (BErG) und das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) von 1956 bis in die unmittelbare Gegenwart hinein fehlt, ist allerdings ein gravierendes Manko, das die Herausgeber zu verantworten haben. So wie die Schatten des deutschen Völkermordes nicht kürzer, sondern länger werden, je weiter wir uns von ihm entfernen, so aktuell bleiben auch die Fragen der Wiedergutmachung in ihrer Spannung zwischen Moral und Realpolitik. Nicht von ungefähr hat das Bundessozialgericht unmittelbar nach Erscheinen des Bandes Rentenanwartschaften von Ghettoarbeitern neu und großzügiger geregelt - die Vorgeschichte dazu wird im Buch ausführlich behandelt.
1954 nahm die Bundesregierung an, die Arbeit der Wiedergutmachungsbehörden werde spätestens in sechs Jahren beendet sein - das war ein Irrtum. Ende 2007 bezifferte das Finanzministerium die bisherigen "Gesamtkosten der Wiedergutmachung" auf 65 Milliarden Euro; inflationsbereinigt liegt die Summe um ein Vielfaches höher. Der Löwenanteil, etwa 58 Milliarden, sind Individualentschädigungen, vor allem Rentenzahlungen, 6 Milliarden flossen als Globalzahlungen an Israel sowie europäische Staaten und internationale Institutionen. Dabei erhielten die meisten Opfer des Nationalsozialismus überhaupt keine Entschädigung oder allenfalls mit beträchtlicher Verspätung symbolische Leistungen. Dieses und noch weitere Rätsel löst der Band eindrucksvoll.
In Deutschland wurden seit 1953 4,5 Millionen Anträge auf Wiedergutmachung gestellt. Über zwei Millionen werden bewilligt, der Rest abgelehnt oder zurückgezogen, etwa, wenn der Antragsteller verstarb. Auch in Israel werden mehrere hunderttausend Anträge gestellt, die von israelischen Stellen "vorgeprüft" werden; die letzte Entscheidung liegt bei deutschen Instanzen. Die Ablehnungsquote ist dort ähnlich hoch. Anträge werden auch in Israel oft schwerfällig, umständlich und mit Misstrauen behandelt. Lange galt das Territorialprinzip: Anträge kann nur stellen, wer an einem bestimmten Stichtag dem "deutschen Sprach- und Kulturkreis" angehört hat. Das führt zu "kafkaesken" Erfahrungen: Wer ins "Reich der Entschädigungen" vordringen will, muss die Sprache der Täter beherrschen, nur um den Türsteher zu überwinden. Muss oft Jahre warten. Und ist ohne deutschen Rechtsbeistand ziemlich verloren, wie in Fallbeispielen deutlich wird.
Noch mehr wird deutlich: Die Entscheidung des Bundestages, ein Mahnmal ausschließlich für die jüdische Opfergruppe zu errichten, war vermutlich falsch. Diese Entscheidung spiegelte eine "Hierarchie" und "Konkurrenz der Opfer", die es 1945 gar nicht gab, die sich erst im Gefolge des Kalten Krieges herausbildete, als etwa die kommunistischen Opfer bald völlig ausgegrenzt und "vergessen" wurden. Heute sollte diese Hierarchie, das zeigt der von den Autoren vielfach beschworene "langwierige Lernprozess der Wiedergutmachung", nicht länger gelten. Im Band werden jedenfalls die "vergessenen Opfer" stark ins Blickfeld gerückt: Sinti und Roma mit zwischen 95 000 und 500 000 Toten, Zwangsarbeiter, Homosexuelle, Opfer von Zwangssterilisationen, "Asoziale", wegen Rassenschande verfolgte Nichtjuden. Dass es darüber hinaus weitere Opfergruppen wie die 3,5 Millionen getöteten russischen Kriegsgefangenen gibt, mag man sich hinzudenken.
Der Band versammelt eine Fülle von grotesk anmutenden Details. Die gleichen Bürokraten und Juristen, die Hitler und dem NS-Staat dienten, befanden nach 1945 bisweilen über Anträge auf Wiedergutmachung. Dass Gerichte lange entschieden, die rassische Verfolgung der Zigeuner habe erst mit einem entsprechenden Erlass Himmlers 1943 eingesetzt, belegt fatal fehlende historische Sachkenntnis. Dass zwei entschiedene Verfechter der "eugenischen Sterilisation" wie Werner Villinger, einst 1941 Gutachter im Rahmen der Euthanasie-Aktion, oder Hans Nachtsheim, an Unterdruckversuchen mit epileptischen Kindern beteiligt, nach dem Krieg zu Sachverständigen für ebendieses Thema berufen wurden, damit auch Einfluss auf Entschädigungsregelungen für 360 000 bis 400 000 im "Dritten Reich" unter Zwang unfruchtbar Gemachte (600 Männer und mehr als 6700 Frauen starben dabei) bekamen, scheint heute schwer fasslich. Ebenso wie das Urteil deutscher Richter 1954, eine Bestrafung wegen Rassenschande im NS-Regime "rechtfertigt für sich allein noch keinen Entschädigungsanspruch". Da kann man wohl tatsächlich mit dem Rechtsexperten Adolf Arndt (SPD) nur ausrufen: "Man sollte derartigen Richtern die Akten um die Ohren schlagen."
Natürlich ist die Materie komplex und schwierig. Moralische Anforderungen und der Wunsch nach Einzelfallgerechtigkeit kollidieren mit bürokratischem Regelwerk. Schicksale werden zu Schadensfällen, zu Ziffern, müssen in die "Sprache des Geldes" übersetzt werden. Wie lange wurde der gelbe Stern getragen? Daraus errechnete sich ein bestimmter "Freiheitsschaden"; 150 DM pro Monat wurde manchem zugesprochen. Wie lange dauerte die Haft? Gab es für sie allein politische Motive? Wie hoch war der Verdienst zum Zeitpunkt des Arbeitsplatzverlustes? Welche Haushaltsgegenstände, welche Werte gingen verloren, wurden geraubt? Jeder Fall liegt anders, einen "durchschnittlichen" Fall gibt es kaum. Behörden tun sich schwer damit. Vor einer pauschalen Kritik an den amtlichen Stellen warnen sowohl die deutschen wie israelischen Autoren. "Weder gab es einen Kleinkrieg gegen die Opfer noch einen Sieg der Sparsamkeit", lautet ihr Fazit. Bei allem Schrecken hinter den Zahlen ist das wenigstens eine etwas tröstliche Botschaft.
DANIEL KOERFER
Norbert Frei/José Brunner/Constantin Goschler (Herausgeber): Die Praxis der Wiedergutmachung. Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel. Wallstein Verlag, Göttingen 2009. 773 S., 52,- [Euro].
Buchtitel: Die Praxis der Wiedergutmachung - Geschichte, Erfahrung und Wirkung in Deutschland und Israel
Buchautor: Frei, Norbert
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.10.2009, Nr. 236 / Seite 8