18. März 2003 Die rechtsextremistische NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte am Dienstag das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte Verbotsverfahren ein. Wegen des V-Mann-Skandals lehnten drei der sieben beteiligten Richter des Zweiten Senats eine Fortsetzung ab. Allerdings sei die Einstellung keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit künftiger Verfahren, betonten die Richter. (Aktenzeichen: 2 BvB 1/01, 2/01 u. 3/01 - Beschluss vom 18. März 2003). Die Union machte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) für das Scheitern verantwortlich.
Für eine Weiterführung des Verfahrens hätten zwei Drittel des Senats - also sechs Richter - mit Ja stimmen müssen. Nach Ansicht der vier unterlegenen Richter hätte die Wirkung nachrichtendienstlicher Beobachtung auf das Verbotsverfahren in einer mündlichen Verhandlung geklärt werden müssen. Nach Auffassung der drei für die Einstellung maßgeblichen Richter - darunter Winfried Hassemer, Vizepräsident des Gerichts - besteht ein nicht behebbares Verfahrenshindernis, weil Bundes- und Landesvorstände mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt waren.
In jedem Landesvorstand ein bis zwei Spitzel
In den vergangenen Jahren standen rund 30 von 200 Mitgliedern der NPD-Führungsebene im Sold des Verfassungsschutzes, in jedem Landesvorstand saßen ein bis zwei Spitzel. Sogar nach Eingang der Verbotsanträge habe der Verfassungsschutz Leute in den NPD-Vorständen gehabt. Der langjährige V-Mann Udo Holtmann, bis zum Jahr 2000 stellvertretender Bundesvorsitzender, wurde erst im Januar 2002 abgeschaltet - ein Jahr nach Eingang des Regierungsantrags.
Eine derart intensive Beobachtung einer politischen Partei unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsprozesses sei in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren. Staatliche Präsenz auf der Führungsebene einer Partei macht Einflussnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar, befand das Gericht. Spätestens bei der öffentlichen Ankündigung eines Verbotsantrags hätten die Kontakte zu den Spitzeln abgebrochen werden müssen. Das Gericht kritisierte außerdem die mangelhafte Vorbereitung der Anfang 2001 mit großer Hast vorgelegten Anträge.
Unterlegene Richter: Keine Fremdsteuerung der NPD
Die vier unterlegenen Richter dagegen sind der Meinung, das Gericht hätte vor einer Einstellung die konkrete Gefährlichkeit der NPD ermitteln müssen. Eine staatliche Fremdsteuerung der NPD durch den Verfassungsschutz sei nicht einmal ansatzweise erkennbar.
Die Union machte Schily für das Scheitern verantwortlich. Schily hat das NPD-Verbotsverfahren versiebt, erklärten die Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk und Thomas Strobl in Berlin. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach und Friedrich Merz sagten, dass sich ihre Bedenken gegen das Verfahren nun leider bewahrheitet hätten. Auch Bosbach bezeichnete die Prozessführung als dilettantisch.
Grüne: Geheimdienste reformieren
Die Grünen bedauerten das Scheitern. Das Gericht habe aber in keiner Weise darüber geurteilt, ob die NPD verfassungsgemäß ist, teilten der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Hans-Christian Ströbele, in Berlin mit. Die Grünen hielten ein Verbot der rechtsextremistischen NPD weiterhin für gerechtfertigt. Sie bekräftigten die Forderung nach einer umfassenden Strukturreform der Geheimdienste.
Nach einer Zunahme rechtsextremistischer Anschläge im Jahr 2000 hatten die drei Verfassungsorgane Anfang 2001 ihre Verbotsanträge in Karlsruhe eingereicht. Nach der Enttarnung von Frenz als V-Mann setzte das Gericht die für Februar 2002 terminierte Verhandlung ab. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Geschichte der Bundesrepublik erst zwei Parteiverbote ausgesprochen. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei verboten, 1956 die KPD.
Text: Reuters
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