Nach dem Ludin-Urteil

Bayern, Hessen und Niedersachsen wollen Kopftücher verbieten

Der lange Weg der Fereshta L.

Der lange Weg der Fereshta L.

24. September 2003 Nach der „Kopftuch"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wollen mehrere Bundesländer islamischen Lehrerinnen schnellstmöglich das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verbieten.

Die unions-geführten Landesregierungen von Hessen, Bayern und Niedersachsen reagierten mit der Ankündigung am Mittwoch auf ein unmittelbar zuvor verkündetes Urteil des obersten Gerichts, das ein Kopftuch-Verbot ohne vorheriges Gesetz als verfassungswidrig verwarf. Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen sah sich durch den Spruch der Karlsruher Richter in seiner Haltung bestätigt, Lehrerinnen nicht allein wegen des Tragens von Kopftüchern vom Unterricht auszuschließen.

„Hessen wird Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verbieten", kündigte Kultusministerin Karin Wolff (CDU) in Wiesbaden an. Ein Kopftuch sei Demonstration eines Glaubensbekenntnisses. „Und als solches hat es im Unterricht an hessischen Schulen keinen Platz.“

Nordrhein-Westfalen sieht sich bestätigt

Bayerns Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) sagte, es werde in jedem Fall eine Regelung geben, die sicher stelle, daß es moslemischen Lehrerinnen an bayerischen Schulen verboten werde, mit Kopftuch zu unterrichten. Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann (CDU) sagte, die staatliche Neutralitätspflicht in weltanschaulichen und religiösen Fragen sei ein Gut, das nicht relativiert werden dürfe. Niedersachsen werde Verstöße dagegen nicht dulden und die Landesgesetze nötigenfalls präzisieren.

Die nordrhein-westfälische Schulministerin Ute Schäfer (SPD) sagte dagegen, das Urteil zeige, daß allein das Tragen eines Kopftuches nicht ausreiche, um einer Lehrerin die Übernahme in den Schuldienst zu verweigern, wenn es dazu in den Gesetzen des Landes keine rechtliche Grundlage gebe. Damit habe sich die Praxis in Nordrhein-Westfalen bestätigt, nicht das Tragen des Kopftuches allein, sondern die gesamte Einstellung der Lehrerin in den Blick zu nehmen. Dort gebe es derzeit rund 15 Lehrerinnen, die in der Schule ein Kopftuch trügen.

Hamburg betonte seine tolerante Haltung als weltoffene Hansestadt und sieht nach Angaben eines Sprechers der Schulbehörde keinen Anlaß für Gesetzesänderungen. „Wir wollen nichts verbieten, also brauchen wir auch kein Gesetz.“ In Hamburg ist seit 1999 eine muslimische Lehrerin verbeamtet, die auf das Tragen des Kopftuchs im Unterricht beharrt.

Baden-Württemberg noch unentschlossen

Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan hat es zunächst offengelassen, ob das Land ein Gesetz für ein Kopftuch-Verbot von Lehrerinnen erläßt. Andere Politiker und Verbände forderten schnelle gesetzliche Regelungen.

Karlsruhe hatte am Mittwoch geurteilt, daß muslimische Lehrerinnen bis auf weiteres mit Kopftuch in öffentlichen Schulen unterrichten dürfen. Es ließ aber die Möglichkeit zu, daß die Länder ein Kopftuchverbot gesetzlich festlegen. Schavan erklärte, für eine Entscheidung müsse man sich Zeit nehmen. „Die Landesregierung wird die Entscheidung des höchsten Gerichts gewissenhaft und eingehend analysieren. Danach wird der Landtag entscheiden, ob es in Baden-Württemberg zu einer solchen gesetzlichen Regelung kommt.“

Die Grünen-Vorsitzende Angelika Beer sagte, das Urteil sei zu begrüßen, weil es eine politische Lösung zulasse und fordere. „Unser Ziel bleibt: Wir wollen eine Politik der Integration und der Vielfalt der Kulturen. Hierzu gehört es, den Islam 'einzubürgern' und dabei die Freiheiten und Grenzen des Grundgesetzes verantwortungsvoll zu nutzen", erklärte Beer.

„Toleranz kann nicht so weit gehen“

Der Religions-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Kues, lehnte Kopftücher im Unterricht ab und forderte deren gesetzliches Verbot. „Es geht in der Sache um die Toleranz der religiösen Lebenspraxis nicht christlicher Religionen. Diese Toleranz kann nicht so weit gehen, Symbolen wie dem Kopftuch Eingang in den Staatsdienst zu eröffnen und damit herrschende Wertmaßstäbe herauszufordern. Das muß zwangsläufig zu Konflikten führen.“ Daher sei hier die Neutralitätspflicht des Staates besonders gefordert.

Ähnlich äußerte sich FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle. Die Parlamente hätten nun den Spielraum, die religiöse Neutralität im Schulunterricht durchzusetzen, sagte er. Die Bischöfin der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Margot Käßmann, erklärte, jede Frau könne im Alltag ein Kopftuch tragen. Dies dürfe aber nicht für eine Lehrerin gelten, „die unseren Staat repräsentiert und für eine Verfassung eintritt, die Frauen und Männer als gleichberechtigt ansieht", sagte sie. Frauen hätten schließlich lange genug für die Gleichberechtigung gekämpft. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nannte das Urteil einen wichtigen Schritt zur Gleichbehandlung beim Zugang in den öffentlichen Dienst.

Vorinstanzliche Urteile aufgehoben

Die Verfassungsrichter hatten mit ihrem Spruch vorinstanzliche Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten aufgehoben. Es sei nicht Aufgabe von Behörden und Gerichten, über eine solche Frage zu entscheiden, sondern dies sei Aufgabe des Gesetzgebers, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch. Das Urteil sei mit fünf gegen drei Stimmen ergangen. Da es in Baden-Württemberg ein solches Gesetz nicht gibt, gaben die Richter der Verfassungsbeschwerde der aus Afghanistan stammenden deutschen Lehrerin Fereshta Ludin statt. Ludin hatte geklagt, weil das Oberschulamt in Stuttgart es 1998 abgelehnt hatte, sie wegen ihres Kopftuches als Lehrerin für Grund- und Hauptschulen einzustellen. (Az.: 2 BvR 1436/02)

Der Mehrheit der Verfassungsrichter zufolge müssen die Bundesländer im Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit der Lehrer und der staatlichen Neutralitätspflicht „eine für alle zumutbare Regelung“ suchen. Es sei zwar zulässig, mit einem Kopftuchverbot die Religionsfreiheit von Lehrern einzuschränken; doch wegen der Tragweite solch einer Regelung könne das nur auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen. Laut Verfassungsgericht steht es nun Baden-Württemberg und anderen Ländern frei, das Ausmaß der religiöser Bezüge in der Schule mit Blick auf die wachsende religiöse Vielfalt in Deutschland neu zu bestimmen.

„Mittel für die Einübung von gegenseitiger Toleranz“

Bei der von der Gesellschaft nun zu leistenden Debatte über die Notwendigkeit und Tragweite einer rechtlichen Regelung lassen sich Karlsruhe zufolge Gründe dafür anführen, die religiöse Pluralität in die Schule aufzunehmen und „als Mittel für die Einübung von gegenseitiger Toleranz“ und zur Integration zu nutzen. Andererseits gebe es aber auch gute Gründe dafür, der staatlichen Neutralitätspflicht in der Schule eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und auch die durch das äußere Erscheinungsbild eines Lehrers vermittelten religiösen Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Mit Erleichterung hat unterdessen Fereshta Ludin auf die Kopftuch-Entscheidung reagiert. Sie sei „sehr froh“, sagte die Beschwerdeführerin in dem Verfahren am Mittwoch in Karlsruhe. Der Rechtsstreit habe sie „sehr stark belastet“. Sie habe sich über mehrere Jahre diskriminiert geführt. „Mir ging es nie um eine allgemeine politische Entscheidung, es ging in erster Linie um meine Diskriminierung“, betonte Ludin. Ob sie jetzt in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg eingestellt werde, sei abzuwarten.

Text: @sat
Bildmaterial: AP

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