Internet

Cybercrime-Konvention unter Beschuss

Von Ulrich Hottelet, Berlin

Datenschützer laufen Sturm gegen die Cybercrime-Convention des Europarats

Datenschützer laufen Sturm gegen die Cybercrime-Convention des Europarats

06. Juli 2001 Schwer unter Beschuss geriet die geplante Cybercrime-Konvention des Europarats bei einer Expertenanhörung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestags. Während die Fachleute den völlig unzureichenden Datenschutz anmahnten, bekräftigten Vertreter des Bundesinnenministeriums den Willen, das Abkommen in der gegenwärtigen Form so bald wie möglich zu verabschieden. Es stelle ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung der Kriminalität im Netz dar.

Im Juni hatte der strafrechtliche Lenkungsausschuss des Europarats den Entwurf der Konvention angenommen. Für den Frühherbst wird die Verabschiedung durch das Ministerkomitee des Staatenbundes erwartet. Die umfassenden Pläne zur Überwachung des Internet haben in den vergangenen Monaten den Zorn der Datenschützer hervorgerufen. Mittlerweile liegt die 27. Version des Vertragswerks vor.

Bei der Ausschusssitzung am Donnerstag wies der Landesbeauftragte für Datenschutz in Brandenburg, Alexander Dix, darauf hin, dass im Entwurf nicht einmal das Wort „Datenschutz“ vorkomme. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass der Datenschutz in den materiellen Teil der Konvention aufgenommen werde.

Absenkung des Datenschutz-Niveaus?

Er befürworte zwar grundsätzlich auch die Bekämpfung von Cybercrime, es müssten aber die Interessen der Strafverfolgungsbehörden mit der Schwere der Eingriffe in Grundrechte abgewogen werden, sagte Dix. Das sei jedoch unterblieben. Die Nachbesserungen gegenüber früheren Versionen hätten für den Datenschutz zu wenig gebracht.

Dix kritisierte besonders die Tatsache, dass nach der Konvention ein Ersuchen eines Staates um Rechtshilfe nicht abgelehnt werden könne mit der Begründung, der ersuchende Staat habe keine oder mangelnde datenschutzrechtliche Vorschriften. Dadurch würde sich der Druck auf Deutschland erhöhen, den Datenschutz löchriger zu gestalten. „Die Cybercrime-Konvention führt so zu einem Wettlauf bei der Absenkung des Datenschutz-Niveaus.“

Chaos Computer Club: „Grob verfassungswidrig“

Das Abkommen sei der Versuch, „Innenpolitik durch die Außenpolitik zu machen“, kritisierte Andreas Pfitzmann von der TU Dresden. Die Überwachungsmaßnahmen seien unverhältnismäßig, da nur Nutzer abgehört würden, die sich wegen ihrer technischen Unbedarftheit nicht dagegen wehren könnten. Man solle mit dem Lauschangriff besser an den Endpunkten der Kommunikation ansetzen, um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Um dies überall wirksam zu tun, müsse man letztendlich auch mit Schurkenstaaten zusammenarbeiten.

Auch Andreas Bogk vom Chaos Computer Club (CCC) kritisierte die Konvention scharf. Da sie teilweise das Abhören ohne richterliche Anordnung ermögliche, sei sie „grob verfassungswidrig“.

„Durch ausländische Staaten ausgespäht?“

Demgegenüber warnte Ausschussmitglied Sylvia Bonitz (CDU), es müsse ein viel höherer Sensibilisierungsgrad über die Gefahren des Cybercrime herrschen. Sie erfahre davon nur aus der Presse. Die Regierung informiere das Parlament unzureichend. Die von der Bundesregierung eingerichtete Taskforce Sicheres Internet sei ein Gesprächsforum, aber nicht operativ tätig. Fachliche Kompetenz sei im Gegensatz zu den USA, wo das Thema von hohen Regierungskreisen aufmerksam verfolgt werde, nur im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesiedelt.

Trotz ihres Plädoyers für eine energische Bekämpfung der Netz-Kriminalität stellte aber auch sie am Ende der Anhörung die Frage: „Besteht nicht durch die Cybercrime-Konvention die Gefahr, dass Deutsche durch ausländische Staaten ausgespäht werden?“

Text: @bar
Bildmaterial: dpa

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